inkasso verfahren

18. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
thomaso79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso verfahren

guten abend,

weiss jemand was man als 'rechtilche grundlage' benötigt um ein inkassoverfahren einzuleiten? rechnung? verträge? etc.

kann man ohne verträge ( ob mündlich oder schriftlich ) oder rechnungen überhaupt erfolgreich ein inkassoverfahren in die wege leiten oder gewinnen?

gegen mich wurde angeblich ein inkassoverfahren eingeleitet, jedoch habe ich nie einen vertrag unterschrieben oder eine rechnung bzw. mahnung bekommen, angeblich wurde das ganze schon an das amtsgericht weitergeleitet?

ich glaube das man mich einschüchtern möchte!

mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht mal Grundsätzlich :
Jeder kann einen Mahnbescheid beim AG beantragen, dieser wird auch nicht großartig geprüft, den der Antragsteller zahlt ja die Gebühren. Wenn der Schuldner dann die Forderung bestreitet, dann muss vor Gericht die Forderung nachgewiesen werden.

Der Gläubiger ist also in der Beweisspflicht.

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Ohne Rechnung / Mahnung (auch mündlich) läuft gar nichts. Dann ist das wohl eher Einschüchterung.

Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomaso79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, ich glaube auch des es sich um einschüchterungen handelt. immerhin soll ich miete für etwas bezahlen was
1. ich nicht nutze
2. dem Antragsteller nicht gehört

und wie gesagt, verträge gab es zu keiner zeit, mündlich oder schriftlich.

eine mahnung wurde jedoch ausgesprochen, diese bezieht sich aber auf einen betrag der in keinster weise nachzuvollziehen ist.

danke an alle die geantwortet haben bzw. werden

schönen sonntag noch

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Halt!

1. Ob Sie die Mietsache nutzen ist egal. Es sei denn der Gebrauch wird Ihnen vorenthalten.

2. Ob die Mietsache dem Vermieter gehört ist auch egal.

Vielmehr darf kein Vertrag geschlossen sein, bzw. keine Rechnung gestellt worden sein. Auch aus der Mahnung kann sich grds. alles nötige ergeben. Bei Ihnen aber anscheinend nicht.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thomaso79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die sachlage sieht so aus das ich für etwas miete bezahlen soll was zu keiner zeit eigentum des 'vermieters' war, das ist sicher etwas schwer zu verstehen bzw. nachzuvollziehen.

man hat mir eine sehr fragwürdige rechnung zukommen lassen, der betrag ist nicht nachzuvollziehen, es gab jedoch nie ein 'geschäft'. verträge ob mündlich oder schriftlich gab es ebenfalls nicht.

ich kann mir nicht vorstellen das man einfach so rechnungen versenden kann und dann das geld erklagt!? und damit durchkommt!!! zwischen der ersten rechnung und dem gang zum amtsgericht lagen gerade mal 3wochen!? alle bemühungen auf persönlicher basis licht ins dunkle zu bringen wurden abgewiesen.

ich glaube man will mich hinter das licht führen, oder mein verständnis von 'recht' muss mal voll und ganz überholt werden.

mfg

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