Hallo,
Ich hab einen Liefervereinbarung für eine Zeitschrift abgeschlossen. In den Vereinbarung steht ganz klar das die kosten (30euro) 6-mtl. abgebucht werden. Jetzt hat die Firma allerdings 60 Euro abgebucht und somit doch gegen den Vertrag verstoßen. Kann ich mit diesem Grund, aus dem Vertrag wieder rauskommen?
Mfg Tobssen
jährliche Abbuchung anstatt halb jährliche Abbuchu
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 20:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
jährliche Abbuchung anstatt halb jährliche Abbuchu
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2009 | 11:06
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
> Kann ich mit diesem Grund, aus dem Vertrag wieder rauskommen?
Vermutlich ist in einem (einmaligen?) Verstoß gegen die vereinbarten Regelungen (noch) kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht (etwa "wegen irreversibler Beschädigung des Vertrauensverhältnisses" o.ä. ) zu sehen.
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