mögl. Gefahren für einen Umzug mit Umzugsunternehmen

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)
mögl. Gefahren für einen Umzug mit Umzugsunternehmen

Hallo,

welche Möglichkeiten gibt es für folgenden Fall, der hoffentlich nicht eintreten wird?

Eine Person zieht um und beauftragt dafür ein Umzugsunternehmen. Es wird vereinbart
- welcher Tag der Umzugstag ist inkl. Uhrzeit
- die Menge an Umzugsgut
- die Anzahl der Mitarbeiter, die dafür eingesetzt werden
- welches Transportmittel genutzt wird
- Festpreis, der am Umzugstag in bar beglichen wird (ist der Wunsch des Unternehmens, aber natürlich gibt es eine korrekte Rechnung)

Was passiert, wenn das Umzugsunternehmen keine verfügbaren Arbeitskräfte hat oder aus was für Gründen auch immer, der Umzug bzw. der Transport des Umzugsguts nicht erfolgt?

Ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, den Festpreis zu zahlen, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird?

Der Umzug wurde extra so gelegt, dass es einen 3wöchigen Puffer nach hinten geben kann. Dies ist zwar unerwünscht, aber es wäre kein Weltuntergang. Nach diesen drei Wochen läuft der Mietvertrag der jetzigen Wohnung ab.
Es ist schwer vorstellbar, aber könnte der Vermieter auf seine Übergabe pochen trotz dessen, dass man selbst dafür gesorgt hat, rechtzeitig die gemietete Wohnung zu übergeben?
Ich meine, man kann ja schlecht mit kompletten Umzugsgut auf dem Bürgersteig leben. Auf der anderen Seite kann der Vermieter auch nichts dazu. Der möchte wahrscheinlich direkt weiter vermieten, was ja auch verständlich ist.

Der Umzug soll in etwas weniger als einem Monat stattfinden. Er ist auch schon sehr lange geplant.

Vielen Dank für eure Meinungen hierzu.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, den Festpreis zu zahlen, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird?


Natürlich nicht.

Zitat (von Kaktus123123):
Es ist schwer vorstellbar, aber könnte der Vermieter auf seine Übergabe pochen trotz dessen, dass man selbst dafür gesorgt hat, rechtzeitig die gemietete Wohnung zu übergeben?
Schwer vorstellbar? Eher sehr gut vorstellbar. Aber der Vermieter hat keinen direkten Räumungsanspruch, einen Räumungsbeschluss müsste er sich vom Gericht besorgen.

Allerdings kann er Nutzungsentschädigung verlangen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Könnte recht teuer werden.
Die fehlgeschlagenen Eigenbemühungen des Mieters entlasten diesen nicht.

Berry

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#2
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke, Berry.

Wenn das Umzugsunternehmen den Auftrag nicht ausführen kann, macht es sich bezügl. der dann entstehenden Mehrkosten schadensersatzpflichtig?
Der einzige Grund könnte eine Schließung sein, die er ja aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht zu vertreten hat.

Mit vereinbart, aber oben nicht aufgeführt, wurde die Lagerung des Umzugsgutes, sofern keine passende Wohnung gefunden wird. Das hat sich jedoch mit Wohnungsfindung erledigt.
Dies wäre eine weitere Möglichkeit, doch wenn das Unternehmen geschlossen ist, dann ist es nun mal geschlossen. Dann kann es auch nicht das Umzugsgut zum eigenem Lager bringen.

Mit "schwer vorstellbar" ist eher gemeint gewesen, dass das Umzugsunternehmen seiner Verpflichtung nicht nach kommt und aufgrund dessen, Vermieter und Mieter zu leiden haben.

Gibt es dies in dieser Konstellation auch eine Schadensminderungspflicht?
Zum Beispiel durch das Einlagern des Umzugsguts in einem freien Stockwerk/Keller/Garage des Hauses, natürlich gegen Entgelt?

Irgendwie kommt es mir so vor, dass alle Beteiligten am Ende sagen können "ist nicht mein Problem" außer der Mieter.

Der Vermieter kennt auch das Auszugsdatum, kennt auch den Puffer bis zum Vertragsende.
Ich habe auch viel Verständnis für den Vermieter. Evtl. will er die Wohnung neu ausstatten. Wahrscheinlich hat der Nachmieter keine akute Umzugsnot. Aber ich verstehe auch, wenn der VM sich kurzfrist für die Option "bloß kein Leerstand" entscheidet.

Ich glaube auch nicht, dass das passiert. Es geht eher darum, einschätzen zu können, wie der whorst case aussieht.
Wenn der Nachmieter dann in einem 5-Sterne-Hotel herbergigt, weil im Keller der Wohnung das komplette Umzugsgut steht, ist das auch etwas seltsam.



-- Editiert von Kaktus123123 am 14.03.2020 21:06

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Der einzige Grund könnte eine Schließung sein, die er ja aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht zu vertreten hat.

Und die ganzen anderen wurden einfach abgeschafft? Das sind ja mal gute Nachrichten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Der einzige Grund könnte eine Schließung sein, die er ja aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht zu vertreten hat.

Wenn das Umzugsunternehmen wegen "behördlicher Corona-Schließung" nicht arbeitet, müssen die Mehrkosten für ein anderes (teureres) Unternehmen nicht(!) übernommen werden.
Schadensersatz setzt eigenes Verschulden voraus. Kann das Umzugunternehmen ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten, kann das Umzugsunternehmen zwar kein Geld verlangen - auf etwaigen Mehrkosten bleibt aber der Kunde sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

So habe ich mir das auch gedacht.

Gilt dieser Ansatz dann auch gegenüber dem Vermieter, wenn der Mieter nicht umziehen darf - staatlich nicht darf?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Gilt dieser Ansatz dann auch gegenüber dem Vermieter, wenn der Mieter nicht umziehen darf - staatlich nicht darf?


Wieso sollte der Mieter nicht umziehen dürfen?
Wenn er selbst erkrankt ist und über keinen Wohnraum mehr verfügt, wird er irgendwo untergebracht. Dass betrifft dann aber nicht seine in die Mietwohnung eingebrachten Sachen.

Jedenfalls bis jetzt noch nicht. Aber die Corona Situation ist ja neu und außergewöhnlich. Es mangelt insoweit an Erfahrungswerten.

Einen Punkt hast Du bisher nicht erwähnt, der aber des öfteren in Foren thematisiert wird. Die Umzugskosten erhöhen sich am Umzugstag erheblich, oftmals wenn das Umzugsgut schon auf dem Gehweg steht.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 16.03.2020 01:31

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#7
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Sollte es eine staatlich angeordnete Ausgangssperre geben, wird ein Umzug dann genehmigt?
In Spanien sind derzeit nur ganz bestimmte Wege erlaubt. Ein Wohnortwechsel ist ja auch ein Weg.
Das ist jetzt unabhängig von der Lagerung des Hausrates gefragt. Da findet sich eine Lösung.



Ich nehme an, dass es aufgrund der neuartigen Situation auch noch keine Regelungen dafür gibt.
Es war wichtig zu erfahren, ob ggf. das Umzugsunternehmen auch dann eine Bezahlung durchsetzen kann, wenn es nicht leistet. In den AGB konnte ich nur etwas über die Kündigung des Auftraggebers finden, nichts über eine Kündigung/Rücktritt des Unternehmens.
Zum Glück sind die Mieter (noch) flexibel.

Zitat:
Die Umzugskosten erhöhen sich am Umzugstag erheblich, oftmals wenn das Umzugsgut schon auf dem Gehweg steht.


Was meinst du damit?
Ich habe bisher noch nie Probleme gehabt bei Umzügen. Das jetzt beauftragte Unternehmen hat bereits einen Umzug für mich durchgeführt. Lief gut. Vereinbart ist wieder eine Festpreis Garantie, die auch im Vergleich zu anderen Anbietern nicht gerade das allergünstige Angebot ist. Der Preis ist aber aufgrund ausgebildeter Fachkräfte und den Referenzen des Unternehmens m. M. n. berechtigt. Ist jetzt kein unseriöses Billig-Billig-Unternehmen mit bösen Überraschungen vor dem Ausladen, falls du das gemeint hast.

Ich befürchte, die Situation trifft einige, die demnächst umziehen. Vor allem, wenn es keine kurze Strecke ist und von einem "Corona-häufigen Bundesland" in ein Bundesland, mit sehr wenigen bekannten Fällen geht.

-- Editiert von Kaktus123123 am 16.03.2020 02:54

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