Hallo,
kann ein vor ca. 3Jahren mündlich geschlossener Vertrag nachträglich schriftlich festgehalten werden, damit er vor Gericht Bestand hat?
Wichtig ist, dass der Vertragsbeginn der ursprüngliche bleibt!
Gruß Tobias
mündlichen Vertrag nachträglich schriftlich festhalten
26. Mai 2006
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Frage vom 26. Mai 2006 | 12:22
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
mündlichen Vertrag nachträglich schriftlich festhalten
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#1
Antwort vom 26. Mai 2006 | 12:34
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Können tut er natürlich, immer vorausgesetzt, beide Parteien werden diese unterschreiben.
Ein mündl. Vertrag birgt immer das Riskko, dass Vereinbarungen, welche getroffen wurden, im nachhinein schwer zu beweisen sind.
#2
Antwort vom 26. Mai 2006 | 12:46
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke.
Da es ein Vertrag über ein zinsloses Darlehen zwischen Mutter und Tochter ist, dürfte die Einigkeit kein Problem sein.
Es geht nur darum den Vertrag schriftlich nachweisen zu könne.
Gruß
Und jetzt?
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