Hallo, ich bin Inhaber eines Bauservice und habe ein kleines Problem mit einen Auftraggeber. Ich habe einige kleiner arbeite für diesen Auftrageber ausgeführt, um die uns sein angestellter Bauleiter gebeten hat, unteranderem Nacharbeiten die von einem anderen Unternehmen verurscht wurden. bis dahin alles gut und schön.
am 03.02.09 habe ich die Rechnung gestellt und den vom Bauleiter gegengezeichneten Stundennachweiß hinzugefügt, in dem er alle Arbeiten gegengezeichnet hat und auch die Nacharbeiten mit vermerk "abzug Firma X" gegengezeichnet hat. In der Rechnung gab ich ein Zahlungsziehl von 5 Tagen vor, da es sich auch um eine eher kleine Summe handelt und es auch keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Am 26.02.09 erhalte ich ein Schreiben des Auftragebers, das dieser, die von mir gestellte Rechnung zurückweist und zur prüfung der Rechnung den schriftlichen Auftrag, und ein Abnahmeprotokoll brauche. Was es natürlich nicht gibt. Desweiteren sind für den Auftraggeber meine Mahnungen (2. Mahnstufe) unbegründet, da die Fälligkeit der Rechnung nach VOB/B §16 nicht gegeben ist.
Ich bin nun der meinung das die VOB/B in diesem Fall nicht bindent ist, da es keinen Vertrag gibt und ich ja auch einen Bauseitig bestätigten nachweiß über die ausgeführten Arbeiten habe.
Muß der Auftraggeber nun zahlen? Muß er nach meinen zahlungsziehlen zahlen?
-- Editiert am 05.03.2009 12:12