Hallo,
Person A veranstalltet ein Open Air und zu diesem hat Person B ihm 5000€ als Sponsoring zugesagt. Person A bucht darauf eine Band für diese Summe doch nun will Person B keinen Vertrag unterschreiben und ist höchstwahrscheinlich nicht zahlungsfähig.
Person A kann aber nicht die Band ohne das Geld von Person B bezahlen, was nun?
Es gibt genügend Zeugen dafür das Person B dies zugesagt hat.
Vielen dank für eure Antworten.
mfg
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mündlicher Sponsoringvertrag
13. März 2011
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Frage vom 13. März 2011 | 11:54
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
mündlicher Sponsoringvertrag
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#1
Antwort vom 13. März 2011 | 16:29
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Es gibt genügend Zeugen dafür das Person B dies zugesagt hat.
Irrelevant, da es ja offenbar ein Schenkungsversprechen war. Und das ist ohne notarielle Beglaubigung formnichtig...
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#2
Antwort vom 13. März 2011 | 17:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Dies war kein Schenkungsversprechen, im Gegenzug sollte Person A das Firmenlogo von Person B auf den Werbeträgern anbringen.
mfg
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#3
Antwort vom 14. März 2011 | 10:27
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Dann sollte man mal flugs zum Anwalt, bei der Summe haben wir ja sowieso Landgericht und Anwaltszwang.
Außer man geht davon aus, die Gegenseite wird auch in 30 Jahren noch nicht zahlungsfähig sein, dann wirft man nur schlechtem Geld gutes hinterher...
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#4
Antwort vom 14. März 2011 | 17:39
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antworten,
also soweit ich weiß, besitzt er 2 Autos, 1 Haus und ist selbstständiger Vermögendsberater, also da sollte dann im Ernstfall was zu hohlen sein.
mfg
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#5
Antwort vom 15. März 2011 | 13:25
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
soweit ich weiß, besitzt er 2 Autos, 1 Haus und ist selbstständiger Vermögendsberater, also da sollte dann im Ernstfall was zu hohlen sein
Da weiß man nie, was bei solchen Leuten ihnen selbst und was der Frau gehört...
Ich hab auch mal einen verklagt, der fuhr Porsche und Mercedes, hatte ein großes Haus und ein florierendes Geschäft. Aber der Gerichtsvollzieher durfte den am Ende taschenpfänden, weil dessen große Besitztümer alle auf seine Frau liefen.
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#6
Antwort vom 16. März 2011 | 01:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
besitzt er 2 Autos, 1 Haus und ist selbstständiger Vermögendsberater
Besitz ist ja noch nicht gleich Eigentum ...
Und ein selbstständiger aber erfolgloser Vermögendsberater ...
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