Hallo zusammen,
zuerst mal: ja, ich hab die Suche bemüht und schon mehrere Seiten hier gewälzt, aber nichts Passendes gefunden.
Folgender Fall, es handelt sich um meine Großeltern, beide über 80.
Meine Oma bekam eine Rechnung von myphone für diesen Vertrag: <a href=http://www.myphone.net/5,7,6565580fb7586d7cd05f94e997876cdc.html>Perfect 240</a>, welcher telefonisch wohl im Juli von meinem Opa abgeschlossen wurde (sie selbst befand sich zu diesem Zeitpunkt nachweislich im Krankenhaus).
Inhaber des Telefonanschlusses ist meine Oma, nach Auskunft der Telekom auch nur allein für irgendwelche Änderungen zuständig, mein Opa hätte also keinerlei Verträge, diesen Telefonanschluß betreffend, abschließen dürfen.
Meine Oma hat erst beim Zugang der Rechnung von dieser Telefonumstellung erfahren und sofort widerrufen.
Inzwischen ist eine Mahnung eingetroffen, bei telefonischer Nachfrage, was mit dem Schreiben/Widerruf passiert wäre kam die Auskunft, dass man mit der Postbearbeitung erst beim Stand Mitte September wäre. Laut myphone wäre außerdem ein Begrüßungsschreiben mit Widerrufsrechtsbelehrung an sie rausgegangen, welches sie allerdings nie erhalten hat. Den Nichterhalt müsse sie beweisen, der Widerruf sei daher nicht wirksam, da nicht fristgerecht. Ebenfalls wäre mein Opa als ihr Ehepartner sehr wohl berechtigt, Verträge in ihrem Namen, für ihren Telefonanschluß abzuschließen. Der Vertrag wäre also über die gesamte Midestlaufzeit von 2 Jahren einzuhalten. Hier gibt es übrigens die nächste Unklarheit, im Internet ist für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr nachzulesen, nach telefonischer Auskunft würde diese Mindestlaufzeit bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen jedoch 2 Jahre betragen. Hier steht die Aussage des Beraters am Telefon gegen die Aussage im Internet, Vertragsunterlagen, in denen das nachgelesen werden könnte, gibt es nicht.
Wie soll hier weiter vorgegangen werden?
Myphone besteht auf Vertragseinhaltung, meine Oma hat diesen Vertrag
a) nachweislich nie selber geschlossen,
b) keinerlei Vertragsunterlagen, also auch keine Widerrufsrechtsbelehrung erhalten und
c) vorsorglich widerrufen und erklärt, dass nach ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist
Sie befürchtet, sie kommt aus der Sache nicht mehr raus.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
myphone - Vertragsabschluss, Widerrufsrecht etc.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zu solchen Fällen steht aber hier schon sehr viel im Forum.
Der Vertragsschluss muss vom Anbieter nachgewiesen werden. An Ihrer Stelle würde ich mich zurücklehnen und alle Forderungen zurückweisen, wenn Sie sich sicher sind, nichts abgeschlossen zu haben.
Ignorieren Sie alle Mahnschreiben und Rechnungen. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: Widersprechen. Dann geht die Sache vor Gericht, wo der Anbieter dann das Zustandekommen des Vertrages nachweisen muss.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wo Jo Recht hat, hat er Recht!
Allerdings sei die Ergänzung erlaubt, das es vermutlich ein Preselect-Vertrag ist und das dieses Preselect sofort bei der TCOM/THome rausgenommen werden muß.
Wenn man (unbewußt) über diesen Anbieter telefoniert, muß man auch die Gebühren zahlen !!!
Steht allerdings in zig-Beiträgen hier ...
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