o2 kann abgeschlossenen Vertrag nicht auffinden, möchte aber trotzdem dafür Geld haben

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
o2 kann abgeschlossenen Vertrag nicht auffinden, möchte aber trotzdem dafür Geld haben

Hallo,

es geht hier um meine Freundin. Sie schloss 2014 in einem Shop einen Mobilfunkvertrag bei damals Blau (heute o2) ab und zahlt seitdem 20€ im Monat. Jedoch wurden seitdem auch zusätzlich nochmal 10€ seperat abgebucht. Vor etwas mehr als einem Jahr wechselte sie ihre Bank, wodurch die zusätzlichen Abbuchungen endeten, obwohl o2 natürlich trotzdem ihre neuen Kontodaten hatte, da die vereinbarten 20€ weiterhin vom neuen Konto abgebucht wurden. Stattdessen wurden Rechnungen an ihre damalige Adresse, also ihr Elternhaus, geschickt, landeten aber immer direkt im Müll da meine Freundin jeglichen Kontakt zu ihren Eltern abgebrochen hat. Nun meldete sich ende letzten Jahres ein Inkassounternehmen und fordert die letzten 12 Monatsraten + Gebühren für einen angeblichen Zweitvertrag der die 10€ Abbuchungen erklären würde. Nun das interessante: es existiert offenbar gar kein zusätzlicher Vertrag! Meine Freundin hat damals peinlichst genau darauf geachtet nichts dummes zu unterschreiben und es handelte sich wirklich nur um EINE Rufnummer mit EINER Simkarte, NICHT 2 verschiedene Veträge. o2 kann auch nicht nachweisen dass ein zusätzlicher Vertrag jemals abgeschlossen wurde, selbst die Rufnummer des ominösen zweiten Vertrages hat nie existiert, genausowenig wie eine Simkarte! Trotzdem besteht o2 weiterhin auf das Geld wegen einer Klausel in der AGB die angeblich sowas ähnliches sagt wie "wenn Sie sich nicht wegen zusätzlich abgebuchten Kosten bei uns melden, gelten sie als rechtens und wir dürfen sie einziehen". Wie gesagt, fragt bitte nicht wieso sich meine Freundin nicht früher drum gekümmert hat, ich weiß es auch nicht.

Jedenfalls kurzgesagt, o2 hat 6 Jahre lang monatlich 10€ für einen Vertrag abgebucht der nicht existiert und möchte nun noch weitere 120€ über Inkasso eintreiben. Ist es überhaupt möglich das durch eine Klausel in der AGB zu rechtfertigen?

-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 15:08

-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 15:09

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wurde denn bei o2 schriftlich und nachweisbar ein Nachweis für einen Vertrag eingefordert?

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#2
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wurde denn bei o2 schriftlich und nachweisbar ein Nachweis für einen Vertrag eingefordert?


Bislang nur telefonisch. O2 meint sie haben alle Unterlagen die sie hatten an das Inkassobüro abgegeben. Dieses meint sie haben keinen Nachweis über einen existierenden zweiten Vertrag und die angebliche Rufnummer die auf den Rechnungen steht war nie freigeschalten, jedoch wollen sie trotzdem das Geld aufgrund besagter Klausel in den AGBs. Mich würde interessieren ob eine solche Klausel überhaupt zulässig sein kann. Quasi Geld für keine erbrachte Leistung und keinen nachweisbaren Vertrag fordern, nur weil sie nicht auf die zusätzlichen Abbuchungen aufmerksam gemacht wurden. Das wäre ja so als würde mir ein Taschendieb nen 50er aus der Hosentasche ziehen und da ich es nicht gemerkt habe ist es legal, selbe Logik. Wobei mir bewusst ist, dass Logik und Recht oftmals zwei Paar Schuhe sind...

-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 16:47

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von kurzefrage12345):
Jedenfalls kurzgesagt, o2 hat 6 Jahre lang monatlich 10€ für einen Vertrag abgebucht der nicht existiert
Es fällt sehr schwer zu glauben, dass das deiner Freundin nicht aufgefallen sein soll.
O2 ist zunächst einmal nicht verpflichtet dem Nutzer seinen Vertrag nachzuweisen wenn der Nutzer diesen nicht mehr finden kann.
Jetzt geht es darum zu bestreiten, dass ein 2. Vertrag existiert. Das kann man z.B. gerichtlich klären lassen, dann wird O2 auch den Vertrag nachweisen müssen.
Im ersten Moment sieht es sehr schlecht für die Freundin aus, denn wer bezahlt schon 6 Jahre lang monatlich etwas, das er gar nicht beauftragt hat?

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#4
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im ersten Moment sieht es sehr schlecht für die Freundin aus, denn wer bezahlt schon 6 Jahre lang monatlich etwas, das er gar nicht beauftragt hat?


Sie dachte die 10€ wären die Abzahlung des Handys das sie damals auch bekommen hat und hat sich deshalb nie darum gekümmert. Dem ist laut O2 aber ausdrücklich nicht so, das Handy wurde schon im ersten Jahr vollständig abbezahlt und zusammen mit ihrem tatsächlichen Vertrag abgebucht, O2 hat klargemacht dass es sich bei den 10€ im Monat um einen weiteren Tarif handeln soll, so steht es auch in den Rechnungen mitsamt einer dazugehörigen Rufnummer, welche aber, auch laut O2, nie existiert hat geschweige denn aktiviert wurde. Es wurde quasi schon telefonisch (wobei telefonisch wohl rechtlich wenig Wert ist) zugegeben dass es sich damals um einen Fehler gehandelt haben muss und kein Vertrag existiert. Die Forderung besteht trotzdem, wegen besagter Klausel in den AGBs.

Zitat (von -Laie-):
O2 ist zunächst einmal nicht verpflichtet dem Nutzer seinen Vertrag nachzuweisen wenn der Nutzer diesen nicht mehr finden kann.
Jetzt geht es darum zu bestreiten, dass ein 2. Vertrag existiert. Das kann man z.B. gerichtlich klären lassen, dann wird O2 auch den Vertrag nachweisen müssen.


Wenn dem so ist werden wir wohl morgen einen Anwalt kontaktieren und fragen wie die Chancen stehen würden. Sollten sie nicht überwiegend zu unseren Gunsten stehen, werden wir wohl nachgeben und wortwörtlich für NICHTS aus unserer sehr knapp bemessenen Kasse an die Halsabschneider zahlen.

-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 17:28

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von kurzefrage12345):
Die Forderung besteht trotzdem, wegen besagter Klausel in den AGBs.
Diese Klausel dürfte Null und nichtig sein. Kannst du bitte mal den ganzen Abschnitt dazu zitieren oder verlinken?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von kurzefrage12345):
Die Forderung besteht trotzdem, wegen besagter Klausel in den AGBs.
Diese Klausel dürfte Null und nichtig sein. Kannst du bitte mal den ganzen Abschnitt dazu zitieren oder verlinken?


Mir wurde das nur telefonisch gesagt, ich habe aber eine Klausel in den AGBs gefunden die damit gemeint sein könnte:

Zitat:
7. Beanstandungen Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen einzelne, in der Rechnung gestellte Forderungen erheben. Die abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben un-berührt.


-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 17:53

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Alles was am Telefon besprochen wurde, ist Schall und Rauch.
Damit können Sie nichts anfangen.
Hat denn Ihre in den 6 Jahren sich auch mal die Rechnungen angeschaut?
Wenn der Posten eben 6 Jahre auf der Rechnung auftaucht - und man als Kunde nichts dagegen unternohmen hat, dann wird man den Vertrag kaum abstreiten können.

-- Editiert von vundaal76 am 21.01.2021 18:37

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#9
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hat denn Ihre in den 6 Jahren sich auch mal die Rechnungen angeschaut?


Sie hat nie Rechnungen bekommen, es wurde einfach abgebucht!! Rechnungen wurden erst verschickt nachdem sie ihr altes Bankkonto geschlossen hat und nicht mehr abgebucht werden konnte, aber an ihre alte Adresse bei ihren Eltern verschickt zu denen sie keinen Kontakt mehr hat! Das erste mal eine Rechnung in der Hand hatte sie gestern nachdem wir sie vom Inkasso angefordert hatten.

Zitat (von vundaal76):
dann wird man den Vertrag kaum abstreiten können.


Wie jetzt schon mehrfach gesagt; sowohl Mitarbeiter von O2 als auch vom Inkasso gehen selbst davon aus das kein zweiter Vertrag existiert. Die Forderung wird nur noch mit dieser Klausel begründet.

-- Editiert von kurzefrage12345 am 21.01.2021 18:49

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein neuer Versuch:
Hat Ihr Freundin für den unstrittigen Vertrag (eine SIM-Karte, eine Telefonnummer) in den letzten 6 Jahren mal die Rechnung eingesehen?
Falls ja, die EUR 10 Extra standen dort nicht drin?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kurzefrage12345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ein neuer Versuch:
Hat Ihr Freundin für den unstrittigen Vertrag (eine SIM-Karte, eine Telefonnummer) in den letzten 6 Jahren mal die Rechnung eingesehen?
Falls ja, die EUR 10 Extra standen dort nicht drin?


Ach so meinst du das. Ja hat sie. Nein standen dort nirgends. Das soll ein anderer Tarif sein der komplett unabhängig von ihrem eigentlichen Handytarif ist.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von kurzefrage12345):
... Sie schloss 2014 in einem Shop einen Mobilfunkvertrag bei damals Blau (heute o2) ab und zahlt seitdem 20€ im Monat. Jedoch wurden seitdem auch zusätzlich nochmal 10€ seperat abgebucht.
Sorry, lasst uns noch mal von vorne anfangen.
Warum ist das jetzt eine o2-Karte? Blau ist eine weiterhin existente Marke von Telefonica. Nicht das jetzt eine SIM bei Blau und eine bei o2 liegt! Forscht man falsch nach - kommt noch zusätzliches Lehrgeld obendrauf.

In Shops werden gerne Zweitkarten mit untergeschoben, entweder wegen Rabattgefüge oder um Kumpel des Verkäufers zu versorgen oder zum Tunen der Verkaufzahlen . Was ist, wenn jetzt ein untergeschobener Vertrag auftaucht?
Natürlich kamen keine Papier-Rechnungen, schließlich wurde Online-Rechnung gebucht mit einer Einspruchsfrist von 8 Wochen und nicht von 8 Jahren.

Tipp: die Freundin möge eine schriftliche Anfrage an den Datenschutz von Telefonica stellen und nach DSGVO eine ebenso schriftliche Auskunft über alle bei Telefonica-Marken gespeicherten Daten und Verträge nebst Beleg anfordern. Dieser Anfrage kann sich Telefonica nicht entziehen und dann klärt sich der Vorgang. Gleichzeitig das Inkasso hinhalten mit der Aufforderung eine vollständige Forderungsaufstellung mit Belegen zu liefern.

Bei der Lage (6 Jahre) und keinerlei eigenen Belegen zur Vertragslage, wäre ich nicht übermässig optimistisch hier durchzukommen. Es bleibt die kleine Chance eines Datenfehlers. Bei einer kriminellen Aktion des Verkäufers sieht es aber verdammt schlecht aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Warum ist das jetzt eine o2-Karte? Blau ist eine weiterhin existente Marke von Telefonica.
Nicht ganz richtig. Blau verkaufte früher SIM Karten für das e-Plus Netz. e-Plus wurde mit O2 fusioniert. Folgende SIM Karten nutzten daher das O2 Netz. Erst jetzt lautet die Netzkennung Telefonica.

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Interessant! Wäre mir jetzt entgangen, das bei Blau/o2 so vorgegangen wurde. Bei anderen Marken wurde nach meiner Erinnerung nicht so vorgegangen, obwohl die auch am Eplus-Service Düsseldorf hingen.
Mein Gedankgang ging mehr in Richtung 1x o2-SIM + 1xBlau-SIM, was eine Erklärung für das "Nicht-finden-können" gewesen wäre.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Das mit der Einspruchsfrist ist ja von daher schonmal gegessen, weil zum Einen der Kunde ja die Rechnungen nicht erhalten hat.
Dann steht auch noch im Raum, ob das überhaupt ein Vertrag wäre für den die O2-AGB gelten würden.

Auf jeden Fall ist der Gläubiger in der Pflicht zunächst mal das Bestehen und Zustandekommen des Vertrages nachzuweisen.

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