o2 mobilfunk kein internet bzw nur wenige kb/s an mehren orten trotz vollem LTE empfang

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
o2 mobilfunk kein internet bzw nur wenige kb/s an mehren orten trotz vollem LTE empfang

hallo zusammen.

ich habe ein problem mit meinem o2 mobilfunkvertrag und wollte fragen wie ich vorgehen sollte.

an mehreren orten an denen ich mich häufig aufhalte habe ich kein internet, oder lediglich wenige kb/s, wodurch das surfen unmöglich wird. an einem dieser orte funktionert es an manchen tagen dann doch ganz normal. was mich besonders stört ist, dass an meinem arbeitsplatz( handynutzung erlaubt :D) so gut wie keine nutzen des internets möglich ist und dass bei vollem h+, bzw. mittlerem lte empfang. wie erwartet besteht laut o2 natürlich kein problem. die karte habe ich bereits an diesen orten in einem anderem handy ausprobiert. das selbe problem.

interresant ist auch, dass andere die ebanfalls einen o2 vertrag haben, problemlos surfen können.

für mich sieht das ganze nach einer kombination von "sendemastproblem" und ein problem spezial mit meinem vertrag aus.

meine frage wäre nun, wie ich dass ganze beweisen kann. ich würde mich mit dem problem gerne an die bundesnetzagentur wenden und zusätzlich o2 eine frist setzen.

edit: habe ein dualsim handy und das problem tritt ebenfalls bei meiner blaukarte(o2 netz) auf. manchmal ist es so, dass man mit der blaukarte internet hat, mit dem o2 karte aber nicht und umgekehrt.

-- Editiert von hanswurst31 am 21.12.2018 18:10


edit 2: habe erfahren können, dass es eine breitbandmessungs app gibt. auch habe ich erfahren können, dass man mindest 20 mal am tag pro standort messen muss.

was ich nicht in erfahrun bringen konnte ist, wie viel ezit muss den zwischen den messungen mindest liegen muss.

im vertrag steht, dass der durchschnittswert im download 26 mbits/s sind. wie viel weniger darf es den sein bzw wie viel muss mindestens ankommen?

-- Editiert von hanswurst31 am 22.12.2018 00:28

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
was mich besonders stört ist, dass an meinem arbeitsplatz( handynutzung erlaubt :D) so gut wie keine nutzen des internets möglich ist und dass bei vollem h+, bzw. mittlerem lte empfang.

Hat o2 ihnen denn garantiert, dass Sie an speziell dieser Adresse vollen Empfang haben werden? Das wage ich zu bezweifeln. Abgesehen davon, wenn man die Informationen bei allen Mobilfunkprovidern mal liest, wird man herausfinden, dass die Netzabdeckung in Deutschland definitiv nicht 100% beträgt und man würde sich wundern, wenn man das mal genauer eruiert, wie groß auch nur wenige Prozent sind, gerechnet auf die Fläche von Deutschland. Zu diesem Thema findet man auch maps im Internet.

Zitat (von hanswurst31):
interresant ist auch, dass andere die ebanfalls einen o2 vertrag haben, problemlos surfen können.

für mich sieht das ganze nach einer kombination von "sendemastproblem" und ein problem spezial mit meinem vertrag aus.

Wenn es ein Sendemast-Problem wäre, dann würden andere eben auch nicht surfen können. Ist doch irgendwie logisch, oder? Normalerweise ist das Problem dann eine Kombination von Netzabdeckung und Smartphone. Manche Smartphones haben eine bessere Empfangsleistung und anderen eben nicht. Man muss also, um das genauer beurteilen zu können, ein Smartphone mit nachgewiesen guter oder bester Empfangsleistung und eben Ihrey an dem Ort des Ärges ausprobieren, also nicht einfach irgendein Smartphone und noch irgendein Smartphone mit Ihrem irgendein-Smartphone vergleichen.

Zitat (von hanswurst31):
meine frage wäre nun, wie ich dass ganze beweisen kann. ich würde mich mit dem problem gerne an die bundesnetzagentur wenden und zusätzlich o2 eine frist setzen.
Ich persönlich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sich die Bundesnetzagentur mit ihrem schlechten Empfang, den Sie an *manchen* Orten haben, auseinandersetzen wird. Auch denen ist bekannt, dass die netzabdeckung keine 100% beträgt.
Zitat (von hanswurst31):
edit 2: habe erfahren können, dass es eine breitbandmessungs app gibt. auch habe ich erfahren können, dass man mindest 20 mal am tag pro standort messen muss.

was ich nicht in erfahrun bringen konnte ist, wie viel ezit muss den zwischen den messungen mindest liegen muss.
Machen sie doch nicht so einen Zirkus, messen Sie einfach 20 mal am Tag die Geschwindigkeit. Der Rechenweg ist ganz einfach, man teilt 24 Stunden durch 20 mal am Tag messen. Im Notfall einen Taschenrechner hinzuziehen.
Zitat (von hanswurst31):
im vertrag steht, dass der durchschnittswert im download 26 mbits/s sind. wie viel weniger darf es den sein bzw wie viel muss mindestens ankommen?
Da muss ich gerade passend, ich habe auch keine Lust das jetzt nachzuschlagen. Grundsätzlich müssen sie aber auch noch sicherstellen, dass Sie zum einen einen LTE fähiges Handy haben und zum anderen einen Vertrag, der auch ausdrücklich LTE inkludiert... Und vor allen Dingen auch, mit welcher Geschwindigkeit LTE überhaupt bei Ihnen ankommen soll. Auch da gibt es nämlich große Unterschiede.

Also bevor Sie an Ihrem Provider gehen können, werden sie noch etliches an Vorarbeit zu leisten haben. Sonst beginnen Sie einen Kampf gegen Windmühlen.

-- Editiert von fb367463-2 am 22.12.2018 01:56

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben grade das ganze hier zum zirkus gemacht, oder haben sie gerade dieses thema mit einem anderen vertauscht? In der überschrift steht doch, dass ich vollen empfang habe. es kommt aber nichts durch. es ist mir klar dass man 24 durch 20 teilen kann. wer aber ist bitteschön so lange wache? daher wie lange muss mindest an zeit zwischen den messungen liegen, sodass es rechtsbeständig ist.

entschuldigung. ich dachte wenn ich schreibe, laut vertrag im durchschnitt 26 mbit/s im dl, wird man sich denken können, dass der mit zu bis angabe deutlich höher liegt.
bis zu 225 mbit/s DL und bis zu 50 mbit/s UP(durchscnitt 26mbit DL und 14,2 mbit/s UP).

ebenfalls handelt es sich selbstverständlich um ein LTE fähiges handy. ein s9 dual sim. aber da problem besteht auch, wie bereits geschrieben, auch im 3g netz.

und damit ich nicht gegen windmühlen kämpfen muss habe ich ja das thema hier eröffnet, um in erfahrung zu bringen, wie ich genau vorgehen muss.

verstehen sich mich nicht falsch, aber sie scheinen einen schlechten tag zu haben. in so einem fall sollte man sich eine auszeit gönnen und ggf. einen guten freund/freundin aufsuchen und sich ausquatschen, denn nicht nur schaden sie sich selbst damit, sondern auch ihren mitmenschen.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wenn Sie alles wissen, warum fragen Sie dann? Und klare Angaben helfen immer, dann erspart man sich Nachfragen. Wenn man dann aber pampig reagiert, dann wird keiner mehr Lust haben, da weiter zu helfen - abgesehen davon, daß 98% Ihrer Fragen keine rechtlichen, sondern technische sind. Damit wenden Sie sich am besten an ein Mobilfunkforum.

Die Antwort auf die Frage, wieviel "ankommen" muß, steht zb hier
https://winfuture.mobi/news/98412

Stimmen die Werte nicht, dann ist der Weg wie üblich: anmahnen und ggf weitere Schritte, bis hin zur Kündigung, einleiten. Mehr gibt's da eigentlich nicht zu sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist doch jetzt nicht ihr ernst, das ich es war, der pampig reagiert hat? bis auf die "bis zu" angabe und das ich nicht explizit geschrieben habe, dass ich ein lte fähiges händy habe. hätten sie auch höfflich nachfragen können, anstatt pampig zu werden.

auch wenn im posting viel technisches steht, waren meine beiden fragen rechtlich.

wie viel muss gesetzlich ankommen und wie messe ich rechtlich korrekt. trotzdem danke für ihre bemühungen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
meine frage wäre nun, wie ich dass ganze beweisen kann.

Was denn beweisen?
Das nichts ankommt? Da macht man ganz einfach ein Video vom Gerät während eines Downloads

Das der Provider die Schuld dafür trägt?
A) durch eigene Messungen, entsprechende Dokumentation
B) durch ein Gutachten (idealerweise durch einen gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen)
C) Durch einleiten eines selbständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren)
Alle drei Optionen verbunden mit der Hoffnung das dies den Provider ausreichend beeindrucken wird.
Falls sich die Hoffnung nicht erfüllen sollte, würde man wohl über eine gerichtliche Diskussion des Sachverhaltes nachdenken müssen.



Zitat (von hanswurst31):
im vertrag steht, dass der durchschnittswert im download 26 mbits/s sind. wie viel weniger darf es den sein bzw wie viel muss mindestens ankommen?

Das "dürfen" und "müssen" liegt in dem Falle nach derzeitiger Sachlage und Rechtssprechung bei genau 0,0.
Schlicht weil es weder eine 100% 24/7 Garantie gibt noch eine solche geben muss.



Zitat (von hanswurst31):
interresant ist auch, dass andere die ebanfalls einen o2 vertrag haben, problemlos surfen können.

Mit deren eigenen Karte oder mit der "Problem-Karte"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt die eu verordnung von April 2016 den nur für DSL verträge, wo von der rechtsanwalt herr solmecke in folgendem video spricht? es sagt zwar dies gilt auch für mobilfunk verträge, jedoch konnte ich in meinem vertrag keine mindestangaben finden. nur halt max und durchschnitt:

https://www.youtube.com/watch?v=N7OZeyXeDKI


Mit den eigenen Karten.

-- Editiert von hanswurst31 am 23.12.2018 12:36


edit: komme aus dem raum bielefeld. anscheinend ist das hier die norm mit o2.....

-- Editiert von hanswurst31 am 23.12.2018 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Mit den eigenen Karten.

Dann würde ich als erstes mal die "Problem-Karte" in einem der anderen Geräte testen.
Wenn es dann hohe / volle Leistung gibt, weis man das das Smartphone der relevante Faktor ist.



Die "Problem-Karte" ist direkt von O²? Oder steckt das noch ein Provider / Fremdvermittler dazwischen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich bereits getan. In anderen Smartphones exakt das selbe Problem.

Problemkarten sind direkt von o2.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Das habe ich bereits getan.

Das ging aber schnell ...

Hat man das dann auch gerichtsfest dokumnetiert?



Dann als erstes mal den Mangel bei O² melden, schriftlich, mit Zugangsnachweis und einer Frist zur Beseittigung von 14 Tagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

:D

Gerichtsfest müsste es noch dokumentiert werden. Werde nun erstmal mit der mit der Breitbandmessungs app dokumentieren und die etlichen zeitungsartikel über die problematik in dieser region probieren.

ich melde mich ggf. nochmal.


vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
die etlichen zeitungsartikel über die problematik in dieser region

Warum heben sich die Leute das beste immer bis zum Schluss auf?

Wenn es bereits Zeitungsartikel darüber gibt, dann diese gut sichern.
Denn damit hat man ja eine "offizielle" Dokumentation, das es sich um einen "Serienfehler" handelt. Zusammen mit der restlichen Dokumentation sollte sich dann was machen lassen. Das kann einem ein teures Sachverständigengutachten ersparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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