ominöser Fördervertrag einer GmbH und Co KG

9. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
go706618-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ominöser Fördervertrag einer GmbH und Co KG

Im Jahre 2022 im Oktober habe ich nach aufdringlichen Inseraten bei Facebook einen Bildungskredit bei einer Anstalt aufgenommen. Damals aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung und Druck aufgrund der Lebenslage habe ich die Vertragsbedingungen falsch aufgefasst.

Es ist ein Masterstudium, der üblich eineinhalb Jahre dauert. Ich habe ihn Ende 2020 angefangen( wäre Anfang 2022. im Jahre wegen der psychischen Erkrankung habe ich das Studium zwar verlängert, aber Leerlaufen lassen. Weshalb ich 2025 exmatrikuliert bin. 2023 habe ich angefangen zu arbeiten.

Solange man im Studium ist, ist es nicht möglich, diesen Kredit zu bezahlen. Die Kreditsumme beträgt 6000 €

Sobald man anfängt zu arbeiten und einen Lohn von über ca. 3300 € brutto hat, muss man ca. 36 x 6,5 % des Bruttolohns zu zahlen. Das wären im schlimmsten Fall 315 € bzw 340 € im Monat. Wenn man keine Verlängerung beantragt! Das wären ca. 12300 €

Es gibt eine Limitierungsgrenze: im Vertrag wird das suggeriert, dass die Summe gekappt wird bis zum 1,85 fachen Wert der Summe (11000 € im Betrag) Dieser Caplimit erhöht sich jedoch nach den 12 kostenlosen Verlängerungsmonaten um ca. 0,062 und weiteren Zahlungsmonaten (um 1 Monat je Vierteljahr)

Wenn man jedoch den Betrag über eine geraume Zeit von 3300 € Bruttogehalt nicht überschreitet, dann kann dann kann der Vertrag einseitig gekündigt werden - was gemacht wurde.
Ich muss jetzt den Betrag der Kappungsgrenze von 11000 € innerhalb von 3 Monaten zahlen.

Sie haben mir einen Teilzahlungsvergleich geschickt von 200 € x 60 Monaten geschickt. Da werden auf die Kappungsgrenze noch zusätzliche Zinsen bei 3,5% draufgepackt, wenn ich eine Ratenzahlung nehme.

Dieser Bildungsvertrag beinhaltet Vorträge, die meiner Meinung nach minderwertig und nur als Vorwand genutzt werden um so eine hohe Summe zu verlangen.

Ich habe das vor 2,5 Jahren abgeschlossen - Die Zinsen würden ca. 34,9 % betragen was ich hier zahlen muss.

Könnt ihr mir eine Beurteilung geben hinsichtlich Anfechtbarkeit - Wucher, Sittenwidrigkeit, Irrtums, Täuschung oder Geschäftsunfähigkeit(meinerseits) geben. Ich habe - muss ich zugeben - dieses Thema vor mich hergeschoben, evtl wegen Krankheit und der erdrückenden Lage.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128202 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von go706618-10):
Könnt ihr mir eine Beurteilung geben hinsichtlich Anfechtbarkeit - Wucher, Sittenwidrigkeit, Irrtums, Täuschung oder Geschäftsunfähigkeit(meinerseits) geben.[ /quote]
Anfechtbarkeit müsste detailliert geprüft werden, insbesondere wo das Irrtum und Täuschung vorliegen könnten.
Wucher, Sittenwidrigkeit könnten bei 35% Zinsen eventuell schon vorliegen.
Geschäftsunfähigkeit zu beurteilen ist erst mal die Aufgabe entsprechend ausgebildeter Mediziner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36509 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von go706618-10):
ominöser Fördervertrag einer GmbH und Co KG

Oder
Zitat (von go706618-10):
Bildungskredit bei einer Anstalt


Um irgendwas zu beurteilen, müsste man wenigstens mal den Vertrag lesen.
Du bringst hier nur Eigeninterpretationen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8741 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von go706618-10):
Dieser Bildungsvertrag beinhaltet Vorträge, die meiner Meinung nach minderwertig und nur als Vorwand genutzt werden um so eine hohe Summe zu verlangen.


Dann bitte mal den Vertrag anonymisiert einstellen hier. Bei einem Bilderhoster hochladen und den Link zum Bild dann ins Forum

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go707190-15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Anhand der Beschreibung bin ich mir recht sicher, dass es sich um die Deutsche Bildung handelt.

Ich selber habe unter alten Bedingungen einen Vedtrag abgeschlossen gehabt. Meine Kappungsgrenze lag damals noch bei 15000 Euro.

Ich war auch i einer ähnlichen Situation, aber letztendlich habe ich mit denen eine EinmLablöse vereinbart. Das war am Ende noch günstiger trotz der dann anfallenden Zinsen, als mein Rückzahlungsrahmen inklusive bereits gezahlter Beträge.

Es gibt bisher wenige Personen, die eine Klage versucht haben. Der Vertrag ist sehr transparent und auch welchem Finanziellen Wert, die Vorträge haben.

Ich kann dir leider nur viel Erfolg wünschen, ich kenne bisher kein erfolgreiches Verfahren gegen die Alt- und Neuverträge und Rückzahlungsmodalitäten, die die deutsche Bildung gerne als Generationenvertrag bezeichnen.

Alles was man findet sind immer Vergleiche.

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