Hallo
Hoffe mir wird hier weiter geholfen. Folgender Sachverhalt:
Habe mich im April nach einem neuen Handy mit Vertrag umgesehen. Damals war überall das HTC One nicht verfügbar bis ich bei Base auf der Seite es entdeckt habe und laut Anzeige War es sofort lieferbar. Also habe ich es dort bestellt und kurz darauf eine Mail bekommen das dass gerät zur zeit doch nicht lieferbar ist. Toll dachte ich mir dann kann ich auch es auch hier im Shop bestellen (o2). Also habe ich meine Bestellung widerrufen worauf ich auch eine Antwort bekam das sie die Bestellung stornieren.Ich habe mich also nicht weiter darum gekümmert denn für mich War die sache damit erledigt.Jetzt ist mir nach knapp 7 Monaten aufgefallen das jeden Monat 30€ von meinem Konto abgebucht werden von Base.Auf die Nachfrage was das denn sein solle bekam ich als Antwort das ich ja im April einen Vertrag abgeschlossen habe.Ich sagte denen das ich es aber widerrufen hätte worauf die aber einen Beweis dafür sehen wollen.Die Mail von damals habe ich aber nicht mehr.Jetzt dachte ich mir sollen die doch bitte nachsehen da ich ja weder eine Sim Karte noch das Gerät bekommen habe, daran werden sie schon erkennen das da ein Fehler vorliegt. Ja von wegen da antworten die das ihnen eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift vorliegt. Was mache ich denn jetzt? Ich habe nie etwas bekommen also auch nichts unterschrieben. Ich lebe in einem Einfamilienhaus also kann es auch kein anderer gewesen sein.Es muss doch beweisbar sein das ich dieses Paket nie erhalten habe.
Mfg
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onlinevertrag Base
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hast Du ausdrücklich Handykauf und Mobilfunkvertrag widerrufen? Nicht das jetzt der Handyvertrag läuft und nur das Handy storniert wurde?
Es kann auch eine betrügerisch ausgestellte Zweitkarte sein oder eine umgeleitete Sendung oder der Zusteller. Ist aber egal. Ich würde nachweisbar per Einschreiben den Erhalt von SIM(=Vertrag) und Handy abstreiten, Zugangsnachweis und Nachforschung verlangen und Strafanzeige ankündigen. Natürlich auch komplette Auskunft nach BDSG über die gespeicherten Daten. So kommt man auf evtl. Betrugsmanöver wie separate Zustelladresse usw.
Abschließend Termin von 14 Tagen setzen und Geld zurückverlangen. Dann Reaktion abwarten und Ergebnis hier posten.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Widerrufen wurde beides. Mir wurde auch heute von denen gesagt das sowohl Karte als auch Handy versendet wurden und als empfangen unterschrieben wurde.Auf Nachfrage um Kopie des Empfangs Bescheids sagte man mir da es länger als 3 Monate her ist haben die das nicht mehr und ich sollte mich diesbezüglich an DHL oder GLS wenden. Aber was soll ich denen sagen habe weder die Paketnummer noch ein sendedatum.
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Quatsch - Nachforschungsauftrag kann nur der Versender stellen. Du telefonierst mit denen? Das ist Zeitverschwendung und grober Unfug! So kommst Du in 10 Jahren keinen Millimeter weiter.
Einschreibbrief, evtl. noch Fax - alles andere ist für ernsthafte Dinge unsinnig. Inhalt wie oben vorgeschlagen. Kurz und knapp Sachverhalt einschl. Widerruf darstellen und Nachweise verlangen. Da kommen die Schnarchnasen um eine sinnvolle und schriftliche Antwort nicht drumherum.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Auf Nachfrage um Kopie des Empfangs Bescheids sagte man mir da es länger als 3 Monate her ist haben die das nicht mehr und ich sollte mich diesbezüglich an DHL oder GLS wenden
Das ist doch super. Damit kann Base nicht beweisen, dass das Handy/SIM-Karte ausgeliefert wurden.
quote:
Abschließend Termin von 14 Tagen setzen und Geld zurückverlangen.
Warum zurueckverlangen? Lastschriften koennen bis zu 13 Monate lang zurueckgebucht werden.
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quote:Stimmt - für unberechtigte Abbucher. Da machen die Banken aber oft Zicken und die Ermächtigung lag in der Tat mal vor. Außerdem bin ich bekennender Rechtssoftie, der es meist zuerst auf die safte Tour versucht. Rückbuchungen sind Rambomethode, die ich auch nutze wenn nichts mehr geht.
Lastschriften koennen bis zu 13 Monate lang zurueckgebucht werden.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Stimmt - für unberechtigte Abbucher. Da machen die Banken aber oft Zicken und die Ermächtigung lag in der Tat mal vor.
Der OP hatte eine Bestellung im Internet ausgeloest.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier ein SEPA Mandat (bzw. eine Ermaechtigung) vorliegt.
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Wie Steffen schon angedeutet hat, sind wir mittlerweile im SEPA-Zeitalter. Und damit die Banken in Deutschland sich da umstellen mussten, gibt es einen gesetzlichen Anspruch: §676b BGB
.
Allerdings wird man auch seine Probleme haben, nachzuweisen, dass man die Zahlung nicht autorisiert hat. Im Zweifel sollte man sich an die 8 Wochen Frist halten.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 15.11.2013 07:21
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