private akademie kündigen - hilfe hilfe

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
hundlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
private akademie kündigen - hilfe hilfe

hallo,

meine Freundin hatte vor einen Jahr einen Ausbildungsvertrag bei einer privaten Akademie abgeschlossen - dieser ging über 3 x semester a 6 monate.
Dieser Vertrag sollte je Semester ca 1600 Euro kosten.

Nach 16 Tagen hatten wir diesen Vertrag kündigen wollen das sich andere dinge aufgetan haben.



Nachdem wir gekündigt hatten und langer Diskussion wurde uns angeboten von den Vertrag gegen zahlung von 2000 € zurücktreten zu können.

Da wir zum damaligen Zeitpunkt uns dies nicht leisten konnten verschoben wir den Vertrag um ein Jahr.


Nun nach einen Jahr haben wir abermals gekündigt. Meine Freundin ist übrigens Bafögbezieherin.

Nun wurde heute geschrieben das eine gegen eine Zahlung von 50 % des Vertrages (ca 2500€) oder 75 % bei Ratenzahlung der Vertrag aufgehoben werden kann.


Kann mir einer evtl sagen ob dies Rechtens ist ? - Was wir dagegen tun können ?


Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar.


Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Woraus sollte sich ein (gesetzliches) Kündigungsrecht ergeben?

Wenn der Anbieter hingegen ausnahmsweise eine vorzeitige Vertragsauflösung zulassen will, kann er sie folglich an beliebige Bedingungen (1 Mio. EUR, die Hand deiner Tochter etc.) knüpfen. Es steht dir ja frei, das Angebot nicht anzunehmen und den Vertrag einfach zu erfüllen.

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#2
 Von 
hundlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die antwort bringt mich irgendwie nicht weiter ^^

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hundlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir keiner helfen ?

ich mein sowas kann doch nich gültig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Deine Freundin hat einen Vertrag ueber 3 Semester a 1.600 Euro. Insgesamt sind also 4.800 Euro zu bezahlen.

Dem Anbieter kann es egal sein, ob sie nun an den Kursen teilnimmt oder nicht. Er ist lediglich verpflichtet, diese Kurse anzubieten und ihr die Teilnahme zu ermoeglichen. Das tut er ja wohl auch. Damit waere sein Part erfuellt und er kann die volle Bezahlung verlangen (4.800 Euro abzueglich aufgrund der Nichtteilnahme eventuell eingesparter Eigenaufwaendungen).

Nun ist der Anbieter aber so kulant und bietet eine Vertragsaufloesung gegen Schadensersatzzahlung von 2.400 Euro an. Da wuerde ich zugreifen, billiger duerfte es wohl nicht mehr werden.

Anders wuerde es wohl nur aussehen, wenn in den Kursgebuehren erhebliche Leistungen des Anbieters enthalten waeren und der Anbieter durch die Nichtteilnahme deiner Freundin mehr als 2.400 Euro einsparen wuerde.

Gruss
CAM

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> ich mein sowas kann doch nich gültig sein

Würde es dir denn gefallen, wenn jedermann aus Verträgen mit dir wieder aussteigen könnte?

Stell dir mal vor, deine Freundin hätte die Ausbildung unbedingt machen wollen und dann hätte die Akademie irgendwann gesagt ´nö, dich wollen wir hier nicht mehr´ und dann hätte sie keine Alternative mehr so schnell auftun können. Da wäre das Geschrei auch groß.

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