rücktritt schriftlicher Vertrag

23. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
dug310503
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
rücktritt schriftlicher Vertrag

Hallo, ich brauche mal eure fachkundige Hilfe. Wir wollten am 12. Mai unseren 30. Geburtstag feiern, aber da nun familiäre Dinge ( wg. schwerer Krankheit ist der Familie nicht nach Feiern ) dagegen sprechen, wollen wir natürlich nicht mehr feiern. Jedenfalls hatten wir einen DJ angeheuert, Vertrag ist mündlich und telefonisch geschlossen worden, über Rücktritt und evt. Folgen wurde nie gesprochen. Er will jetzt das Geld trotzdem haben, aber hätte er und nicht wenigstens über Rücktrittsfolgen informieren müssen? Schriftlich gibt es nichts und für das Telefonat gibt es keine Zeugen. Ich weiß, dass es bei evt. gerichtlichen Auseinandersetzungen für beide Seiten schwer ist, irgendetwas nachzuweisen. Was ist die übliche Rücktrittszeit? Hat er überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Danke im Voraus, dug

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
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#3
 Von 
dug310503
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Aber aus wichtigem Grund kann ich doch solche Verträge immer stornieren oder nicht? Wieso hätte er mich nicht über Rücktrittsfolgen informieren müssen? Im Internet hatte ich nachgesehen und Verträge gefunden, bei denen wir 50% zahlen müßten, was auch nachvollziehbar wäre, aber 100% für eine Leistung, die nicht erbracht wird und wo doch 3 Wochen vorher abgesagt wurde. Ich kann doch nicht feiern, wenn jemand aus der Familie vielleicht sterben wird. Handelt es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag und wenn ja, wo ist der geregelt, ich find nix im Netz. Danke euch.

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Aber aus wichtigem Grund kann ich doch solche Verträge immer stornieren oder nicht? Wieso hätte er mich nicht über Rücktrittsfolgen informieren müssen?'

Nein. Wo haben Sie das denn her? Das ist keineswegs so.

Der DJ hat höchstens eine Schadensminderungspflicht, d.h. er kann sich an dem Tag nicht auf die faule Haut legen, sondern muss andere Angebote annehmen (und dann anrechnen lassen).

Aber grds. ist er völlig im Recht!

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#5
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wieso hätte er mich nicht über Rücktrittsfolgen informieren müssen?


Weil es sich um einen DJ handelt und nicht um ihren persönlichen Rechtsberater.

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#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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