selbstschuldnerische bürgschaft

10. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
selbstschuldnerische bürgschaft

kann ich als bürge von der bank verlangen dass sie mich aus der bürgschaft entlässt ohne dass hier kosten auf mich zukommen. kann ich eine bürgschaft anfechten die seit 7 jahren besteht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Aus welchem Grund wollen Sie denn die Bürgschaftserklärung anfechten?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

gute und einfache Frage! ich will nicht mehr für x bürgen. weiss nicht was das mit gerechtigkeit zu tun haben soll.
"fiat justitia et pereat mundus"

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Also: das BGB sieht einen numerus clausus von Anfechtungsgründen (§§ 119 , 123 BGB ) vor. Eine Anfechtung ist demnach begründet, wenn Sie sich bei Abgabe der Bürgschaftserklärung geirrt haben (§ 119 BGB ) oder arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB ). In anderen Fällen (also zB dann, wenn Sie später beschließen, nicht mehr bürgen zu wollen) scheidet eine Anfechtung aus.

PS: Den Satz mit der Gerechtigkeit verstehe ich übrigens nicht so ganz...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Da es sich um eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft können Sie zudem nicht die Einrede der Vorausklage gelten machen, § 773 BGB .

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#5
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Philosoph75, was heißt das: "können Sie zudem nicht die Einrede der Vorausklage gelten machen"? Bin leider kein Jurist.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

auf gut bürgerlich = Pech gehabt, Unterschrift druntergesetzt, auch dazu stehen.

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