selbstständiges Beweisverfahren im Garten-Landschaftsbau

20. Mai 2020 Thema abonnieren
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Summertime
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selbstständiges Beweisverfahren im Garten-Landschaftsbau

Hallo,

wir haben letztes Jahr einen Garten-Landschaftsbauer zunächst mit einer Gartenplanung (auf Honorarbasis) beauftragt. Diese Gartenplanung umfasste den kompletten Garten angefangen von Zuwegungen, Beeten, Bepflanzung und Bewässerung.

Der Gartenbauer wurde dann auch nach seiner Planung mit der Ausführung beauftragt.

Neben diversen kleineren und mittleren Mängeln, die nachgearbeitet wurden und werden, stellen sich zwei gröbere Problemstellungen.

1) Aufgrund von Kapazitätsengpässen beim Gartenbauer kamen beide Parteien überein, dass durch den Bauherrn eine dritte Partei damit beauftragt wird, aufzuschüttende Erde auf das Grundstück zu verbringen. Hierbei entstanden ein riesen Mißverständnis. Trotz zwei vergüteter Termine an den Galabauer, die Abstimmungen mit dem Drittunternehmer vor Ort zum Inhalt hatten, ist der Drittunternehmer davon ausgegangen, dass er lediglich die aufzuschüttende Erde herein fahren soll und dass den Rest der Gartenbauer machen wird.

Der Gartenbauer ist wiederum davon ausgegangen, dass eine erforderliche Tiefenlockerung gemacht wurde und hat ohne entsprechende Bearbeitung Rasen aufgelegt. Im weiteren Verlauf zeigte sich massive Staunässe / Wassernester auf der einen und einsackender Boden auf der anderen Seite..... das Gelände ist teilweise richtig weg gesackt.

Der zur Abnahme hinzu gezogene Sachverständige konstatiert, der Galabauer sei verpflichtet gewesen, das Erdreich (das Gewerk), auf das er aufbaut, auf Stimmigkeit zu prüfen. Dies habe er ebenso versäumt wie eine daraus resultierende Bedenkenanmeldung. Vielmehr sei ohne entsprechende Prüfung der Rasen aufgebracht worden.

Der Galabauer äußert nun, sei Anwalt habe ihm mitgeteilt, er sei lediglich zu einer visuellen Kontrolle verpflichtet gewesen und die habe keine Bedenken zu Tage gefördert.

Unstreitig ist, dass der ganze Rasen wieder runter muss, dass der Bagger kommen muss, um eine Tiefenlockerung durchzuführen, dass enstsprechend Wasser- und Stromleitungen im Garten ggf. neu zu verlegen sind...... ein riesen Kostenapparat und es stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit.

Was hätte der Galabauer prüfen und feststellen müssen und was müssen wir uns als Bauherrn vorwerfen lassen?

Für uns unstreitig ist, dass die Tiefenlockerung im Rahmen der Sowiesokosten an uns hängen bleibt - ebenso wie bisher unterbliebene Boden verbessernde Maßnahmen für den qualitativ schlechten Boden. Der Galabauer ist auch bereit, den Rasen zu entfernen und nach den Arbeiten wieder kostenlos aufzulegen. Streitig ist, wer die Kosten für die Erdkabel, Wasserleitungen etc. übernimmt.


2) Im Rahmen der Planung wurde auch eine Bewässerungsanlage angeboten. Hierfür gibt es eine Skizze, die als Ausführungsplanung bezeichnet ist. Abweichend von der Planungsunterlage wurde ohne Absprache anderweitig ausgeführt (z. B. wurden zwei Regner eingezeichnet aber nur einer verbaut mit dem Argument, sonst sei das Haus nass gespritzt worden). Wir haben nun den Zustand, dass der Rasen ungleichmäßig und zum Teil unzureichend bewässert wird. Laut Galabauer sei dies nicht anders möglich. Es verbrennen mehrere Quadratmeter Rasen neben der Südostseite des Hauses. Er begründet dies mit stauender Hitze. Zwei Firmen, die ebenfalls Bewässerungssysteme anbieten, haben sich das angesehen und sagt, die ausgeführte Bewässerung entspricht nicht den Anforderungen an die Rasenschräge neben dem Gebäude.

Beide Unternehmen sagen, das verbaute Gardena System entspreche nicht dem Qualitätsstandard, den man für einen 700m² Garten mit Beeten, Rasenflächen samt Schrägen benötigt. Es sei eher eine Lösung für - so wörtlich - "Omas Vorgarten".

Ich habe diesen Vorfall ebenfalls einem Sachverständigen für Bewässerungstechnik geschildert, der am Telefon einschätzte, es liege sowohl ein Planungsfehler als auch ein Ausführungsfehler vor. Ich habe den Anspruch darauf, dass eine Bewässerungsanlage den Rasen auch ohne Wenn und Aber bewässert.

Einen Besuch vor Ort lehnte der Sachverständige mit folgendem Verweis ab, der mich zur Fragestellung hier im Forum veranlasst:

Ein privat beauftragter Gutachterbesuch habe keinerlei Relevanz für den Streitfall mit dem Galabauer. Vielmehr sei er dann als Sachverständiger ab der Zeitpunkt der Beauftragung raus und stehe für das Gericht nicht mehr zur Verfügung. Er schätzt es so ein, dass die dahin gehenden Kosten heraus geworfenes Geld seien. Seine Empfehlung lautete, ein selbstständiges Beweisverfahren in die Wege zu leiten, welches einem immer noch die Möglichkeit eröffnet, eine einvernehmliche Lösung mit dem Gartenbauer herbei zu führen.


Nun meine Frage:
Eignet sich das selbstständige Beweisverfahren für diese Fallkonstellation? Bietet es sich ggf. sogar für beide Problemfälle an? Es wären dann zwei verschiedene Sachverständige erforderlich, da das Thema Bewässerung nur von speziellen Sachverständigen bearbeitet wird und nicht von klassischen Sachverständigen für Galabau.

Prinzipiell ist davon auszugehen, dass eine Einigung mit dem Galabauer erzielt werden kann - wir sind noch im Positiven im Gespräch. Aber eine wirtschaftliche Einigung wird nur dann erfolgen können, wenn eine der beiden Seiten klar aufzeigen kann, in welche Verantwortung diese Dinge fallen.

Von der Schlussrechnung wurde ein höherer vierstelliger Betrag eingehalten, der die strittigen Punkte bei weitem nicht abdeckt. Leider kamen die Probleme mit der Bewässerung erst danach zum Vorschein.




-- Editiert von Moderator am 20.05.2020 09:47

-- Thema wurde verschoben am 20.05.2020 09:47

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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
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Gibt es auch eine Baurechtliche Frage?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

:forum:


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#3
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo soll ich es einstellen?

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#4
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für´s verschieben. Da es offenbar kein Thema für Baurecht ist, benötigt man hier wohl auch eher allgemeinen Rechtsanwalt und keinen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wie ich ihn seiner Zeit immer bei Konflikten im Hausbau mit Generalunternehmer beauftragt habe. Ist das korrekt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Ein privat beauftragter Gutachterbesuch habe keinerlei Relevanz für den Streitfall mit dem Galabauer.

Zumindest nicht, wenn es vor Gericht geht, da hat er Recht.



Zitat (von Summertime):
Eignet sich das selbstständige Beweisverfahren für diese Fallkonstellation? Bietet es sich ggf. sogar für beide Problemfälle an?

Absolut. Der einzig gerichtsfeste Weg.
Ist nur die Frage ob der Vertragspartner dann noch so zugänglich ist.



Zitat (von Summertime):
Aber eine wirtschaftliche Einigung wird nur dann erfolgen können, wenn eine der beiden Seiten klar aufzeigen kann, in welche Verantwortung diese Dinge fallen.

Mir fällt da noch als Alternative die Schlichtungsstelle der HWK ein. Eventuell wäre das eine Lösung?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Absolut. Der einzig gerichtsfeste Weg.
Ist nur die Frage ob der Vertragspartner dann noch so zugänglich ist.


Ich denke schon. Würde das sogar absprechen und wenn es für beide Seiten ein faires Vorgehen ist, wird er sich nicht dagegen sträuben. Wie gesagt sind wir im sachlichen und respektvollem Gespräch und keiner von uns beiden hat Lust auf Gericht und die ganze Leiher - jeder wird auch bereit sein, sich in irgendeiner Form zu vergleichen und nicht die 100% Lösung zu suchen. Dem Galabauer ist wichtig, dass man sich auch nach fünf Jahren noch in die Augen schauen kann, wenn man sich auf der Straße begegnet. Und Mund zu Mund Propaganda ist für ihn ein wichtiges Thema..... daher ist er auch bereit, einige Dinge aus Kulanz zu machen (auch wenn mein SV und ich anzweifeln, dass es Kulanz wäre). Aber wie es am Ende deklariert ist, ist mir ehrlich gesagt egal.

Nein, die Situation ist eher so; er weiß, dass er Fehler gemacht hat aber er sieht die Fehler nicht nur bei sich (was ja auch erstmal nicht falsch ist). Anspruchsvoll für uns beide ist es eben nur, ein faires Paket zu schnüren, was gemacht werden muss und wer welche Anteile trägt.

Es fängt schon damit an, dass er von meinem bisherigen SV genau ausformuliert haben möchte, was er genau im Hinblick auf den Boden leisten soll, damit er hinterher aus der Haftung raus ist. Diese solle der SV übernehmen. Der wiederum sagt, wenn es so ist, braucht er viele Bodenproben (Oberboden, mittlere Bodenschicht und Baugrund), die erstmal ins Labor gehen....

Der Anwalt des Galabauers hat ihm gesagt, er hätte das nicht merken müssen, dass der Boden falsch verdichtet ist. Der SV wiederum sagt na klar. Eine Laboranalyse und Tiefenbohrung könne keiner verlangen aber visuell sei das zu sehen gewesen, man könne Schmeckproben vom Boden machen etc. und ich hatte sogar vor Rasenverlegung ein Foto mit Staunässe geschickt, wo nicht drauf reagiert wurde.

Ein weiteres Problem ist, dass man zwei SV bräuchte. Einmal Bewässerung und einmal Galabau.....

Zitat (von Harry van Sell):
Mir fällt da noch als Alternative die Schlichtungsstelle der HWK ein. Eventuell wäre das eine Lösung?


Die HWK hatte ich schon kontaktiert um einen SV für das Thema Bewässerungstechnik in Erfahrung zu bringen. Die verweisen auf ihre fehlende Zuständigkeit. Der Garten- und Landschaftsbau sei kein Handwerk im Sinne des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). Zuständig ist die Landwirtschaftskammer NRW in Münster. Habe ich aber noch keinen Kontakt aufgenommen.

Interessant, welche Kosten für ein selbstständiges Beweisverfahren anfallen und ob der richtige Zeitpunkt überhaupt hier gegeben ist oder ob man erstmal eine finale Ablehnung des Vertragspartners bräuchte, Mängel nachzuarbeiten? Denn dazu hat er ja die Bereitschaft. Es ist einfach recht verzwickt. Ich denke, da muss man sich Rat von einem Anwalt für Vertragsrecht holen es sei denn, der Fall erscheint so komplex, dass hier eher zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geraten wird. So einen hatte ich beim Hausbau schon beauftragt und der sagte damals, dass genau solche Konstellationen mit Vorgewerken / Abstimmungsfehlern / Mißverständnissen 95% seiner Tätigkeit im privaten Bereich ausmachen.

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