stornierter Handyverkauf wird nicht akzeptiert

14. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
s.m.h
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
stornierter Handyverkauf wird nicht akzeptiert

Guten Morgen, ich hatte mein iPhone 15pro an Cleverbuy geschickt. Clever war die Idee von mir bei weitem nicht Wie das Gerät dort angekommen ist hatte ich den Verkauf direkt storniert und um Rücksendung des Gerätes gebeten. Das wurde mir auch sofort bestätigt. Nur der Rückversand sollte nicht funktionieren, und schwups war das Handy "versehentlich" schon zum Verkauf freigegeben und man kann es leider nicht mehr zurückschicken. Das Geld werde ich "zeitnah" überwiesen bekommen und man bittet um etwas Geduld! Da ich aber den Verkauf rechtzeitig storniert habe und mir dies auch bestätigt wurde, weiß einer welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe und ob die Möglichkeit besteht Schadenersatz zu verlangen?

Das Gerät müsste auch wenn die Firma zahlen sollte, weiterhin mein Eigentum sein, da ich dem Verkauf nachträglich abgelehnt habe?! Oder sehe ich das falsch?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5778 Beiträge, 2550x hilfreich)

Was konkret war denn zum Thema Stornierung vereinbart?

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#2
 Von 
s.m.h
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Was konkret war denn zum Thema Stornierung vereinbart?


Der Rückversand des Gerätes

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8835 Beiträge, 1878x hilfreich)

Zitat (von s.m.h):
Der Rückversand des Gerätes


Das war nicht gemeint. Die Frage ist eher:
Was steht in den AGB zum Thema Rücktritt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1792 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Was konkret war denn zum Thema Stornierung vereinbart?


Dazu steht auf der HP von Cleverbuy folgendes:

Zitat:
Kann ich meinen Verkauf stornieren?
Natürlich. Allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt unserer Auszahlung an dich.


https://www.cleverbuy.de/faq/

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1792 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von s.m.h):
Das Gerät müsste auch wenn die Firma zahlen sollte, weiterhin mein Eigentum sein, da ich dem Verkauf nachträglich abgelehnt habe?! Oder sehe ich das falsch?


Ich würde es auch so sehen, dass du Anspruch auf das Handy hast.

Es kann nicht dein Problem sein, dass Cleverbuy das Gerät trotz Stornierung des Vertrages zum Verkauf anbietet.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1699 Beiträge, 326x hilfreich)

Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann hier eine Stornierung bzw. Widerruf des Kaufvertrags erfolgen? Hier ist der Verbraucher doch der Verkäufer.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann hier eine Stornierung bzw. Widerruf des Kaufvertrags erfolgen?

Auf der Grundlage, das vertraglich vereinbarte Zusagen (hier die Stornierung) einzuhalten sind.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1699 Beiträge, 326x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf der Grundlage, das vertraglich vereinbarte Zusagen (hier die Stornierung) einzuhalten sind.
Auf der entsprechenden Seite finde ich das nur nicht in den AGB zum Ankauf.

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#9
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(361 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Auf der entsprechenden Seite finde ich das nur nicht in den AGB zum Ankauf.


Ich finde das überhaupt nicht auf der Seite. Wo soll das denn stehen?

Soweit ich das sehe, gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen und die sagen "Als Verkäufer hat man Pech gehabt"

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Auf der entsprechenden Seite finde ich das

Das reicht.



Zitat (von vacantum):
nur nicht in den AGB zum Ankauf.

Wenn der Ankäufer seine AGB verteilt, ist das nicht das Problem des Verkäufers. Sie gelten dennoch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(361 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das reicht.


Ich würde da aber zweimal hinsehen. Tatsächlich habe ich da einen Verdacht. Lass es mich so ausdrücken... nur weil irgendeine AI das behauptet, heißt dass noch lange nicht dass dies dann für das Unternehmen gilt. Könnte nämlich auch sein, dass man da veraltete Informationen hat...

Würde mich sogar nicht wundern, weil die Seite inzwischen bekannt dafür ist monatelang zu warten bis man auszahlt.

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#12
 Von 
s.m.h
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Würde mich sogar nicht wundern, weil die Seite inzwischen bekannt dafür ist monatelang zu warten bis man auszahlt.


Wenn überhaupt ausbezahlt wird. Und Ich habe den Ankauf frühzeitig storniert. Das ist storniert worden, wo noch nicht mal die Mail kam, das man mit der Bearbeitung angefangen. Daher sollte es eigentlich klar sein, das kein Verkauf stattgefunden hat und man mir "theoretisch" mein Eigentum zurückschicken müsste.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
nur weil irgendeine AI das behauptet, heißt dass noch lange nicht dass dies dann für das Unternehmen gilt.

Selbst wenn die Website durch eine AI erstellt wurde, das Unternehmen hat sich die Aussage "zu eigen gemacht", insofern haftet es dann auch dafür. Noch klarer ist es, wenn es sogar die eigene AI des Unternehmens war.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(361 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbst wenn die Website durch eine AI erstellt wurde, das Unternehmen hat sich die Aussage "zu eigen gemacht", insofern haftet es dann auch dafür. Noch klarer ist es, wenn es sogar die eigene AI des Unternehmens war.


Klar, wenn es sich auf der Webseite findet. Aber nehmen wir mal an ich frage chatgpt und die sagen mir "Jo, da kannst du widerrufen!" Dann hat das für das Unternehmen keine Bewandniss. Allerdings habe ich es inzwischen (wenn auch gut versteckt) auf der Webseite gefunden. Damit dürfte man ein entsprechendes Anrecht haben, muss man halt nur noch durchsetzen...

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#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1792 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann hier eine Stornierung bzw. Widerruf des Kaufvertrags erfolgen?


Das steht in den AGB der Verkaufsplattform, ich hatte es ja verlinkt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Dann hat das für das Unternehmen keine Bewandniss.

Richtig, wenn jemand fremdes was sagt ist das gegenüber dem Unternehmen irrelevant.

Es sei denn, man hätte ChatGPT auf der Website eingebunden, dann wäre es so, als würde das ein Mitarbeiter des Unternehmens das sagen.


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#17
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(361 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das steht in den AGB der Verkaufsplattform, ich hatte es ja verlinkt.


Das sind die FAQ und nicht die AGB. Wird übrigens interessant, weil FAQ soweit ich weiß nicht rechtlich bindend sind. Allerdings informiert man ja den Kunden so darüber... also es wäre auf jeden Fall interessant wie so etwas vor Gericht ausgehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Das sind die FAQ und nicht die AGB.

Auch FAQ sind AGB wenn sie entsprechend formuliert sind.



Zitat (von Sarmand):
weil FAQ soweit ich weiß nicht rechtlich bindend sind.

Dazu müsste man sie entsprechend unverbindlich formulieren.
Verbindlich formuliert sind sie dann auch genau das..


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Despi
Status:
Student
(2364 Beiträge, 517x hilfreich)
Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Dort finde ich nichts zu Stornierungen…

Nö, das steht in dem von TS genannten Link, in den FAQ.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1699 Beiträge, 326x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das steht in dem von TS genannten Link, in den FAQ.
Die FAQ werden beim Vertragsschluss aber nicht einbezogen. Es findet sich dort allein der Hinweis auf die AGB.

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#22
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Die FAQ werden beim Vertragsschluss aber nicht einbezogen. Es findet sich dort allein der Hinweis auf die AGB.


Das ist generell aber egal. Werbeversprechen (da pack die FAQ jetzt mal drunter) werden nach gängiger Rechtsprechung durchaus Vertragsbestandteil (siehe z.b. OLG Düsseldorf 27.01.2015 – Az.: I-22 U 154/14).

Ich meine mich auch zu erinnern, dass MediaMarkt bzw. Saturn ebenfalls auf die damals überall beworbenen 30 Tage Rückgaberecht festgenagelt wurde.

Ich hab hier jetzt nur gerade das Problem, dass die FAQ zwar existiert, aber derzeit anscheinend nicht auf der Webseite direkt verlinkt ist - eventuell eine alte Seite?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128607 Beiträge, 41001x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
(da pack die FAQ jetzt mal drunter)

Korrekt.
Die Betitelung ist egal, es zählt der Inhalt.



Zitat (von Tehlak):
Ich hab hier jetzt nur gerade das Problem, dass die FAQ zwar existiert, aber derzeit anscheinend nicht auf der Webseite direkt verlinkt ist

Ich meine war zuvor unter "Hilfe" verlinkt, da ist aber nun ein Broken-Link.

Macht nichts, aufrufbar und mit Impressum etc. versehen, damit wird das Unternehmen da nicht so rauskommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Soweit ich das sehe, gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen und die sagen "Als Verkäufer hat man Pech gehabt"
Irrelevant. Es gab eine anderslautende Vereinbarung zwischen Verkäufer und cleverbuy. Beide Parteien haben sich auf die Stornierung geeinigt.
Es spielt dann auch überhaupt keine Rolle mehr was in AGBs, FAQs oder sonst wo steht.

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#25
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2551 Beiträge, 404x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Hier ist der Verbraucher doch der Verkäufer.


Und das ist genau warum ein Hinderungsgrund für das Bestehen des Widerrufsrechts?
Widerrufsrecht haben Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern. In beide Richtungen.

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