t-mobile Vertrag ohne Unterschrift, was ist gültig

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)
t-mobile Vertrag ohne Unterschrift, was ist gültig

Hallo zusammen,

komische Geschichte aber wahr.......
ich wollte ein Handy über den Rahmenvertrag unseres Clubs abschließen in dem ich Mitglied bin.....habe ein besonderes Endgerät zum Vertrag gewollt und das gab es dann in einem T-Punkt wo ich dann das Gerät reserviert habe und meine Unterlagen (Ausweiskopie, Anschrift, EC-Kartenkopie, Mitgliedsnachweis) zugfaxt habe, damit die Dame alles soweit fertig machen kann und ich nach der Arbeit nur noch den Vertrag unterschreiben und das Gerät abholen muss.......

War mit meiner Freundin nach der Arbeit dort, habe eine einzige Unterschrift geleistet und diese im Feld "Einzugsermächtigung"......dann war meine Freundin bisschen sauer auf mich, weil ich jetzt noch nen Vertrag an der Backe habe.....naja darum geht es jetzt nicht :)
Daheim angekommen, sehe ich das ich das Originaldokument habe und zwei weitere Unterschriften von mir fehlen.......ich habe unter Punkt 12 und Punkt 13 nicht unterschrieben.......da geht es um die Bestätigung, dass ich die AGB`s gelesen und verstanden habe und unter Punkt 12 geht es um den Vertrag an sich.....Das nächste ist, bei mir steht in den Vertragsunterlagen unter dem Punkt "Mindestlaufzeit" eine 0 dasbedeutet laut T-Mobile Hotline, dass ich spätestens nach 6 Wochen zum Ablauf eines Monats kündigen kann.......aaaaaber das müsse ein Fehler sein, da Verträge mit Endgerät immer 24 Mon. Mindestlaufzeit hätten und im System das bestimmt auch so hinterlegt sei.......

So jetzt meine Fragen:
1. Aus meiner Sicht stehe ich jetzt in keinem Vertragsverhältnis mit T-Mobile ist das so richtig?

2. Wenn der Vertrag doch gültig sein sollte, kann ich ihn ja nach 6 Wochen kündigen, da in meinen Vertragsunterlagen Mindestlaufzeit 0 Monate steht und für mich ja auch das gilt was ich vorgelegt bekomme oder? Denn was bei denen im System hinterlegt wird, sehe ich ja nicht, ich unterschreibe ja nur die Daten die mir vorgelegt werden.

3. Was ist mit dem Endgerät, das ich ja vorab mit einem Betrag X an der Kasse bezahlt habe.....es kostet ohne Vertrag 449€ und ich habe weniger als 1/4 davon bezahlt.....kann ich das Gerät behalten und es ist meins? Auf der Quittung steht HTC Desire SW+RV (1x Rahmenvetrag T-Mobi 1x HTC Desire an 0020) und der Betrag X

4. Wenn jetzt T-Mobile von meinem Konto geld abbucht kann ich doch die Abbuchung verweigern, da wir ja keinen ofiziellen Vertrag haben oder?!?!

Vielen Dank für Eure Zeit und Antworten

Grüße
MB

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NACHTRAG!

Ich habe die Karte von t-mobile nicht ausgepackt oder in das Gerät gesteckt somit auch nix aktiviert oder sowas.....der Herr von der Hotline meinte gestern, wenn die beiden Unterschriften fehlen, wird der Vertrag auch im Normalfall nicht aktiviert und geht zurück.......das Endgerät ist bis jetzt auch noch original verpackt bis ich mir sicher bin, dass ich auf der sicheren Seite bin.

-- Editiert am 07.08.2010 10:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

ad 1.

Knifflig. Grundsätzlich gehören zu einem Vertrag nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Man könnte annehmen, du hättest mit deiner Unterschrift deine Willenserklärung auf den Vertrag hin ausgeübt (§133 BGB ), denn wozu hättest du eine Einzugsermächtigung unterschreiben wollen, ohne den zugrundeliegenden Vertrag (auf demselben Dokument) zu unterschreiben?
D.h. auf der Schiene könnte man davon ausgehen, ein Vertrag ist zustande gekommen.
Nun könnte man vielleicht einwenden, du seist der Auffassung gewesen, erst mit der "Hauptunterschrift" habe sich auch die Teledumm an den Vertrag binden wollen. Das halte ich aber zumindest für heikel und würde darauf keinen Prozeß gründen wollen, da es auf Motive der Vertragsparteien nicht ankommt. Man müßte also schon begründen können, du habest nach Treu und Glauben davon ausgehen können, eine Unterschrift unter den Absatz "Einzugsermächtigung" würde dich noch nicht an den Vertrag selbst binden. Das könnte aber u.U. schwierig werden - wie der jeweilige Richter das sehen wird, weiß man nicht.

ad 2.

Auf ein eindeutiges Vertragsdokument könntest du dich berufen, egal was irgendwer in irgendeinem "System hinterlegt" haben will.

ad 3.

Man wird ja anhand der Umstände eindeutig davon ausgehen können, es habe sich um ein verbundenes Angebot (Vertrag + Handy) gehandelt und die Teledumm habe nicht ausgerechnet dir ausnahmsweise das Handy zu einem Bruchteil des Preises verkaufen wollen, selbst wenn der Vertrag sich als nichtig herausstellen würde. Ergo würde eine Unwirksamkeit des Vertrages auch eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages bzgl. des Handys implizieren.

ad 4.

Das ist wegen (1) eben gerade nicht so einfach.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

Ich habe ja das Gerät u. den Vertrag anfangs gewollt und kann mich ja anschließend nachdem ich die auf der ersten Seite Einzugsermächtigung unterschrieben habe ich dann aber die AGB`s gelesen habe die ja auf den darauf folgenden Seiten kommen mich ja dagegen entschieden haben oder nicht?!?!?

In den AGB`s steht unter Punkt 3 Zustandekommen des Vertrages:
"Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung spätestens mit der Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) durch die Telekom zustande."
Ich habe die Karte nicht aus dem Umschlag ausgepackt und werde die Karte sowieso nicht nutzen, mit dem günstigen Vetrtrag ohne Mindestumsatz und nur 7,50EUR im Monat ging es mir darum, dass Endgerät so güntig wie möglich zu erhalten.

Im Grunde will ich ja niemanden übers Ohr hauen aber wenn ich jetzt mal die Gelegenheit dazu habe zu sparen und es ausnahmsweise mal nicht mein verschulden ist will ich wissen, was Sache ist.......wenn ich fälschlicherweise einen Laufzeitvertrag im Fitnessstudio oder sonst wo unterschreibe sagen die ja auch "Du hast unterschrieben, der Vertrag hat halt eine Laufzeit von mind. 12 Monaten" dann wollen die ja ihr Geld auch für 12Monate.....

Also gehen wir davon aus, dass der Vertrag gültig ist, und ich kündige dann jetzt einfach nach 6 Wochen weil bei mir in der Mindestvertragslaufzeit 0 steht, somit kann ich doch das Endgerät behalten und bin wieder aus dem Vetrag oder sehe ich das falsch?
Unter Punkt 11 "Vertragslaufzeit/Kündigung" in den AGB`s steht:
"11.1 Ein Vertragsverhältnis ohne vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ist für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines jeden Kalendermonats kündbar."........
"11.4 Mit der Kündigung des Mobilfunkvertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-Optionen). Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung (Zubuch-Option) lässt zu Grunde liegende Mobilfunkvertrag unberührt"




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hi,

das ist denke ich eindeutig der springende Punkt!

quote:
ich wollte ein Handy über den Rahmenvertrag unseres Clubs abschließen in dem ich Mitglied bin


quote:
habe eine einzige Unterschrift geleistet und diese im Feld "Einzugsermächtigung"......


Wenn es ein Rahmenvertrag ist, kannst du ja den Vertrag nicht unterschreiben, da es dich ja nicht betrifft´, sondern nur von dir die Zahlung zu leisten ist (Unterschriften-Feld "Einzugsermächtigung"), der Rest müsste von deinem Verein gegengezeichnet werden!

quote:
Daheim angekommen, sehe ich das ich das Originaldokument habe und zwei weitere Unterschriften von mir fehlen


s.o.

Bei T-Mob. gibt es immer 3 Ausdrucke ;-) Einmal für T-Mob, einmal für den POS und einmal für dich!
Im Normalfall, solltest du wenigstens auf den 2 Versionen für T-Mob auch unterschrieben haben.

quote:
Das nächste ist, bei mir steht in den Vertragsunterlagen unter dem Punkt "Mindestlaufzeit" eine 0


Da Rahmenverträge generell reine Verhandlungssache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind und wir die einzelnen Bedingungen nicht kennen, kann man natürlich auch schlecht darüber spekulieren ob dein Vertrag nun an eine LZ von 24 Monaten gebunden ist oder doch nur 0 Monate, abwegig ist es aber nicht!
Denn Fakt ist, solange ein Unternehmen oder Verein über einen Rahmenvertrag läuft und unter "Betreuung" durch POS oder AD steht, kommt so ohne weiteres so wie so kein anderer Anbieter an den Verein ran und somit ist es für den Anbieter ein relaitv gut kalkulierbares Risiko! Und von daher kann man natürlich auch solche Sonderkonditionen stricken!

In diesem Sinne, warte bitte das Begrüßungsschreiben von T-Mob. ab und da stehen nochmal alle für dich relevanten Daten zusammengefasst drin!

Aber wie bereits gesagt, ganz abwegig wäre es nicht!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Kai,

das geht ja bei T-doof ja richtig schnell.........
heute ist das Willkommenschreiben bereits gekommen und es steht wieder unter Mindestvertragslaufzeit 0 Monate........

somit werde ich den Vertrag auf Ende September Kündigen und behalte somit das Endgerät zu super Preis........

da spricht ja nichts dagegen soweit ich das jetzt sehe.....

viele Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Maybach.

quote:
somit werde ich den Vertrag auf Ende September Kündigen und behalte somit das Endgerät zu super Preis........


Genau das möchte ich bezweifeln. Die Subventionierung für das Endgerät erhälst du sicherlich nur unter bestimmten, vertraglich vereinbarten Voraussetzungen. Wie diese im Detail aussehen, wirst du dem Vertrag bzw. dem Rahmenvertrag entnehmen können. Kündigst du vor einer bestimmten Laufzeit, wird sicherlich ein Restbetrag fällig.

Wenn ich falsch liege, dann würde ich eurem Club gerne beitreten ;-)

Grüße

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