telefonisch Vertrag für Schwester geschlossen

5. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mr_K
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
telefonisch Vertrag für Schwester geschlossen

Hallo,

ich habe da eine Frage zum Thema Vertragsabschlüsse am Telefon.

Ich habe bei KabelDeutschland ein Digital-Paket bestellt, allerdings für die Wohnung meiner Schwester.
Nun fand sich auf der Auftragsbestätigung ein zusätzliches Paket. Es ist zwar ein 2-Monate-Gratispaket, welches man aber 4 Wochen vor Ablauf dieser 2 Monate kündigen muss, da es sonst mit 10 Euro pro Monat berechnet wird.
Um dies zu kündigen, habe ich KabelDeutschland eine E-Mail geschrieben.

Mich wunderte bereits, dass im Kopf der Auftragsbestätigung meine Schwester genannt wurde und nicht ich.

Als Antwort des KundenServices bekame ich prompt, dass ich nicht Vertragspartner sei und daher die gewünschten Änderungen nicht vorgenommen werden können.
Somit rief ich das Kundencenter an.
Dort konnte man ebenfalls das Paket nicht kündigen, da ich kein Vertragspartner bin. Weiterhin konnte man mir auch nicht erklären, warum meine Schwester Vertragspartner ist, obwohl sie nie mit KabelDeutschland telefoniert hat.

Ist es tatsächlich rechtlich korrekt, dass ICH per Telefon bei KabelDeutschland einen Vertrag auf meine Schwester abschließen kann ohne deren Wissen?
Ich hätte schließlich auch ihre Kontodaten angeben können.

Zudem ist es nun so, dass ICH einen Vertrag auf meine Schwester abgeschlossen habe, der von MEINEM Konto bezahlt wird, den ICH aber nicht mehr ändern oder kündigen kann.
Ist das auch rechtlich korrekt?

Vielen Dank schon Mal für die Antworten

Grüße
Mr. K


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-- Editiert Mr_K am 05.03.2012 14:20

-- Editiert Mr_K am 05.03.2012 14:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ist es tatsächlich rechtlich korrekt, dass ICH per Telefon bei KabelDeutschland einen Vertrag auf meine Schwester abschließen kann ohne deren Wissen?


Klar. Wenn sie allerdings bestreitet, daß du dazu bevollmächtigt warst, hast du den schwarzen Peter und haftest der Gegenseite vollumfänglich.

quote:
Zudem ist es nun so, dass ICH einen Vertrag auf meine Schwester abgeschlossen habe, der von MEINEM Konto bezahlt wird, den ICH aber nicht mehr ändern oder kündigen kann.
Ist das auch rechtlich korrekt?


Ungefähr ja. Wenn du den Vertrag berechtigt geschlossen hast, dann ist deine Schwester Vertragspartnerin und nur sie kann den Vertrag kündigen. Ein "weil der X den für mich abgeschlossen hat, soll der X auch kündigen dürfen" gibt es nicht automatisch, da würde der Dienstleister wohl berechtigt eine Vollmacht verlangen dürfen.

Wenn du den Vertrag nicht berechtigt geschlossen hast, besteht gar keiner mit deiner Schwester, also kannst du den nichtbestehenden Vertrag auch nicht kündigen. ;)

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#2
 Von 
Mr_K
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ... Danke für die Antwort.
Ich find's trotzdem etwas eigenartig ...

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