telefonischer Vertragsabschluss

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)
telefonischer Vertragsabschluss

Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage :-)
Ich habe vor ca 6 Monaten einen Handyvertrag verlängert. Am Telefon wurden mir alle Konditionen und Preise mitgeteilt, dies wurde a) von Mobilcom aufgenommen, und b) von mir mitgeschrieben.
Nun stellt sich mit Erschrecken raus, das die Konditionen ganz andere sind, wie ich notiert habe. Nach Rückfrage bei Mobilcom sagte man mir, das es mir genauso erklärt wurde und die Aufnahme das auch beweise. Ich würde gerne diese Aufnahme anhören, das wurde abgelehnt, mit dem Hinweis das das nur ein Rechtsanwalt beantragen könnte. Stimmt das?

Wäre sehr dankbar für Infos und Hinweise.

-- Editiert von alice0505 am 19.12.2017 15:28

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bist dir wirklich sicher, dass du das richtige notiert hast? Also bei den folgenden Sachen sollte man sich durchaus relativ sicher sein.

Das ist Quatsch, dass das nur ein Rechtsanwalt beantragen dürfte.

Ich würde der Mobilcom schriftlich (!) deutlich machen, welche Konditionen du notiert hast und die Erfüllung zu diesen Konditionen verlangen. Ich würde klar stellen, dass es denen frei steht, entweder die Kosten deines Anwalts zu bezahlen, dann würde er gerne die Tonaufnahmen beantragen oder sie sollen sie dir doch direkt vorlegen und das ungeschnitten im Original.

Es kommt regelmäßig vor, dass am Telefon völlig andere Konditionen versprochen werden. Deswegen fürs Leben gelernt: Niemals nie nicht am Telefon Verträge abschließen. Bei Angeboten immer ein "Klingt super toll, aber schicken sie mir das nochmal zu, damit ich es in Ruhe durchlesen kann (mit meinem Partner besprechen kann, was einem immer als Grund einfällt)." In 95% der Fälle hörst du nie wieder was von dem tollen Angebot, weil es die nämlich gar nicht gibt.

Ich habe das mal einige Zeit gemacht. Ich war fast ein bisschen traurig, als diese Anrufe aufgehört haben. Irgendwann merken sich diese dubiosen Callcenter, dass man sich nicht veralbern lässt und stellen die Werbeversuche ein. :-(

Wenn die sich zieren, dir das Gespräch vorzuspielen, dann haben sie etwas zu verbergen. Spüren sie dann deutlichen Gegenwind kommt es nicht selten zu einem "Aus Kulanz erstatten wir Ihnen XX €"...

-- Editiert von mepeisen am 19.12.2017 16:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich bin mir zu 99% sicher was ich abgeschlossen habe.
Deswegen hätte ich ja gerne mal die Tonaufnahme gehört, sollte sich dann rausstellen, das ich etwas falsch verstanden habe, wäre mein Einspruch doch sowieso hinfällig. Warum darf ich mir die Aufnahme nicht anhören? So könnte man doch schnell und unkompliziert Meinungsverschiedenheiten aus der Welt schaffen.
Warum sollte ein Rechtsanwalt mehr Rechte an meiner Tonaufnahme haben wie ich?
Ich bin darüber sehr sehr sauer.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Warum darf ich mir die Aufnahme nicht anhören?

Weil die sich nicht beim Lügen ertappen lassen wollen und darauf setzen, dass du nie zum Anwalt gehst.
Wenn ein Anwalt kommt, gibt es dann eine andere Ausrede. Darauf würde ich wetten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn ein Anwalt kommt, gibt es dann eine andere Ausrede. Darauf würde ich wetten.

Stimmt.
Eventuell existiert die Aufnahme auch gar nicht mehr.



Zitat (von alice0505):
Nach Rückfrage

Warum merkt man das erst 6 Monate später?
Wie hat man mit Mogelcom kommuniziert? Schriftlich oder telefonisch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Ja, das ist ein furchtbares Versäumniss von mir :-(.

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