unfallversicherung? vor laufzeitende kündigen

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
dennis001
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
unfallversicherung? vor laufzeitende kündigen

moinmoin,

also ich habe vor 2 jahren eine unfallversicherung bei der hamburg-mannheimer abgeschlossen. leider scheint es aber so zu sein, das die sich nur solange um einen kümmern bis man eine versicherung abgeschlossen hat :( ich werde nicht zurückgerufen etc. die versicherung hat eine 5 jährige laufzeit und ich wollte mal fragen ob es irgendwelche möglichkeiten gibt vorher da rauszukommen? zumal sie seeehr teuer ist. oder muss ich die die vollen 5 jahre behalten?
gruß dennis

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo dennis001

"leider scheint es aber so zu sein, das die sich nur solange um einen kümmern bis man eine versicherung abgeschlossen hat "

So sind fest alle Versicherer, es geht hier um ihre Interesse Uversichert zu sein und ihre Rechte falls Sie an ihre Versicherung Ansprüche haben, dann muss ihre UV für Sie da.

Cats

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#2
 Von 
dennis001
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich hast du recht wenn du sagst das alle versicherer so sind. allerdings erwarte ich von meinem versicherer schon das er anfragen beantwortet ( telefonisch[ich ruf sie gleich zurück] sowie schriftlich).
wenn das ohne versicherungsfall so ist wie soll das dann mal sein wenn wirklich was ist?
wie gesagt ich möchte aus dem vertrag weiss nur nicht wie...
gruß dennis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich bin kein Experte, aber ich werde trotzdem mal versuchen zu antworten:

- ein Vertrag, der über 5 Jahre abgeschlossen wurde, kann i.d.R.nicht vorzeitig gekündigt werden. Die längere Laufzeit wird mit Rabatten belohnt, die bei Vertragsabschluss bereits eingerechnet werden.

- wende dich persönlich an den Berater, der dir vor 2 Jahren die Versicherung empfohlen hat. Er hat doch sicherlich eine Visitenkarte dagelassen.

- sollte der Vertreter nicht mehr bei der Gesellschaft arbeiten, wende dich direkt an die zuständige Geschäftsstelle, mit der Bitte um Betreuung.

- es gibt eine Möglichkeit, kulanzweise aus Verträgen rauszukommen, z.B. wenn du nicht mehr zahlungsfähig bist. Hier muss aber auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden.

- es gibt auch evtl. die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen - hier kommt es aber auf die Art der Versicherung an. Es geht soweit ich weiß nur dann, wenn es eine Versicherung mit Unfallprämienrückgewähr ist.

- du kannst auch versuchen, einfach nicht mehr zu zahlen. Die Versicherung schickt dir dann erstmal Mahnungen zu und kündigt dir dann irgendwann von sich aus. Die noch austehenden Beiträge bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses seitens der Gesellschaft mußt du dann aber trotzdem noch zahlen. Dieses Verhalten ist aber nicht ganz koscher :)

LG

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dididanana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julchen

- du kannst auch versuchen, einfach nicht mehr zu zahlen. Die Versicherung schickt dir dann erstmal Mahnungen zu und kündigt dir dann irgendwann von sich aus. Die noch austehenden Beiträge bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses seitens der Gesellschaft mußt du dann aber trotzdem noch zahlen. Dieses Verhalten ist aber nicht ganz koscher


genau das hab ich gemacht promt wurden die Forderungen an eine Kanzlei weitergegeben.
So jetzt hab ich noch einen Bescheid vom Mahngericht am Hals .:(

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