Liebes Forum,
mein Fitnessstudio, wo ich seit November 2018 Mitglied bin, hat leider in der Coronazeit eine sehr schlechte Kommunikationspolitik und hat weder über die erneute Öffnung noch über die konkreten Beschränkungen informiert. Mich hat das sehr verärgert im Juni vor der Tür zu stehen und dann erst zu hören, dass ich mich gar nicht umziehen darf bspw.
Ich habe dann auf der Toilette meine Hose gewechselt und nicht in der allgemeinen Umkleide. Mir hat das eingeleuchtet, weil ich ja schließlich auch auf die Toilette dort darf, um meine Notdurft zu verrichten.
Dann gibt es neben vielen sehr netten leider eine Mitarbeiterin, die sehr konfrontativ agiert und mich dann verbal angesprungen ist und als ich sie aufgrund ihrer Art dann einfach stehen gelassen habe, eine Mahnung geschrieben hat. Diese wurde mir dann ohne weitere Erläuterung der konkreten Gründe mitgeteilt. Nun bin ich der gleichen Mitarbeiterin nochmal begegnet wie sie sich im engen Gang mit jemandem gegenüber stand und sie sich genau in dieser Verengung unterhalten haben. Nachdem ich mich zum zweiten Mal durchquetschen musste, habe ich sie gebeten, sich woanders hinzustellen, damit es überhaupt möglich ist mit Abstand vorbeizugehen.
Sie schaut mich nur an und sagt "trag du erstmal eine Maske, sonst schreib ich dir ne Mahnung" - ich trage im Hauptraum immer eine Maske, mir war aber nicht klar, dass das auch für die Kabinen gilt, weil es dort kaum jemand tut und dort auch keine Schilder hängen. Ich bin dann natürlich zum Schrank und hab meine Maske geholt. Von der Art der Mitarbeiterin war ich provoziert und hab ihr einen Kommentar nach dem Motto "immer gleich mit Mahnung zu kommen ist langweilig" gegeben, hab sie aber in keinster Weise beschimpft oder so.
Heute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten.
Mir ist klar, dass ich nun auf eine gute Kommunikation angewiesen bin, weil das Studio am längeren Hebel sitzt und seiner Mitarbeiterin im Zweifelsfall eher glaubt. Ich würde nur gern den rechtlichen Spielraum kennen, weil diese Kündigung und alle Mahnungen - vor allem die zweite - völlig ungerechtfertigt sind. Ich bin im Gegenteil immer - auch im Studio - eine Person, die sehr bewusst auf die Hygienevorschriften schaut und auch andere daran erinnert.
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
ungerechtfertigte Kündigung Fitnessvertrag
15. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2020 | 21:18
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
ungerechtfertigte Kündigung Fitnessvertrag
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
ZitatHeute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten. :
Und wie genau begründet?
#2
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 22:35
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:ZitatHeute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten. :
Und wie genau begründet?
"aus bestehenden Gründen" steht als einziges in dem Brief.
Die erste Mahnung wurde auch nicht konkret begründet in der schriftlichen Mitteilung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
Zitat"aus bestehenden Gründen" steht als einziges in dem Brief. :
Das ist nicht ausreichend.
Ich würde die Zentrale anschreiben das eine derart unsubstantierte fristlose Kündigung nichtig ist.
Ob man das akzeptiert oder ob man sich das teuer von einem Gericht erklären lassen will.
Dann mal abwarten was kommt.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 23:01
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatOb man das akzeptiert oder ob man sich das teuer von einem Gericht erklären lassen will. :
Danke für die Antwort! Was meinst du mit diesem Zitat? Ich sollte schreiben, "eine derart unsubstantierte fristlose Kündigung ist nichtig. Akzeptierten Sie das? ..."
Also ist das Zitat ans Studio oder mich gerichtet?
#5
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 15:26
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Noch eine Frage hätte ich daran anschließend: auch in der Mahnung gab es seinerzeit keine Begründung. Ist sie daher ebenso nichtig? Bzw. die kam Anfang Juli - gibt es für so etwas eine Widerspruchsfrist?
#6
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 16:00
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Jetzt hatte ich telefonischen Kontakt und mir wurde erklärt, dadurch dass die Mitarbeiterin mir einfach pauschal Hausverbot ausgesprochen hat, wird das Unternehmen nichts mehr in der Sache ändern.
Die Kündigung kam am 14.10. - ist es definitiv so, dass ich auf dem halben Monatsbeitrag Oktober sitzen bleiben muss?
#7
Antwort vom 17. Oktober 2020 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
ZitatNoch eine Frage hätte ich daran anschließend: auch in der Mahnung gab es seinerzeit keine Begründung. Ist sie daher ebenso nichtig? :
Das würde ich so sehen.
Zitatdadurch dass die Mitarbeiterin mir einfach pauschal Hausverbot ausgesprochen hat, :
Das pauschale Hausverbot ist rechtlich so nicht zulässig.
ZitatDie Kündigung kam am 14.10. - ist es definitiv so, dass ich auf dem halben Monatsbeitrag Oktober sitzen bleiben muss? :
Nein, das würde ich nicht tolerieren.
Aber selbst wenn man klagt und erfolgreich wäre, könnte das Unternehmen zum Ende der Laufzeit ganz regulär kündigen.
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