ungerechtfertigte Kündigung Fitnessvertrag

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)
ungerechtfertigte Kündigung Fitnessvertrag

Liebes Forum,

mein Fitnessstudio, wo ich seit November 2018 Mitglied bin, hat leider in der Coronazeit eine sehr schlechte Kommunikationspolitik und hat weder über die erneute Öffnung noch über die konkreten Beschränkungen informiert. Mich hat das sehr verärgert im Juni vor der Tür zu stehen und dann erst zu hören, dass ich mich gar nicht umziehen darf bspw.
Ich habe dann auf der Toilette meine Hose gewechselt und nicht in der allgemeinen Umkleide. Mir hat das eingeleuchtet, weil ich ja schließlich auch auf die Toilette dort darf, um meine Notdurft zu verrichten.
Dann gibt es neben vielen sehr netten leider eine Mitarbeiterin, die sehr konfrontativ agiert und mich dann verbal angesprungen ist und als ich sie aufgrund ihrer Art dann einfach stehen gelassen habe, eine Mahnung geschrieben hat. Diese wurde mir dann ohne weitere Erläuterung der konkreten Gründe mitgeteilt. Nun bin ich der gleichen Mitarbeiterin nochmal begegnet wie sie sich im engen Gang mit jemandem gegenüber stand und sie sich genau in dieser Verengung unterhalten haben. Nachdem ich mich zum zweiten Mal durchquetschen musste, habe ich sie gebeten, sich woanders hinzustellen, damit es überhaupt möglich ist mit Abstand vorbeizugehen.
Sie schaut mich nur an und sagt "trag du erstmal eine Maske, sonst schreib ich dir ne Mahnung" - ich trage im Hauptraum immer eine Maske, mir war aber nicht klar, dass das auch für die Kabinen gilt, weil es dort kaum jemand tut und dort auch keine Schilder hängen. Ich bin dann natürlich zum Schrank und hab meine Maske geholt. Von der Art der Mitarbeiterin war ich provoziert und hab ihr einen Kommentar nach dem Motto "immer gleich mit Mahnung zu kommen ist langweilig" gegeben, hab sie aber in keinster Weise beschimpft oder so.
Heute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten.
Mir ist klar, dass ich nun auf eine gute Kommunikation angewiesen bin, weil das Studio am längeren Hebel sitzt und seiner Mitarbeiterin im Zweifelsfall eher glaubt. Ich würde nur gern den rechtlichen Spielraum kennen, weil diese Kündigung und alle Mahnungen - vor allem die zweite - völlig ungerechtfertigt sind. Ich bin im Gegenteil immer - auch im Studio - eine Person, die sehr bewusst auf die Hygienevorschriften schaut und auch andere daran erinnert.

Danke für alle freundlich formulierten Antworten!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Heute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten.

Und wie genau begründet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dramat):
Heute hatte ich meine fristlose Kündigung im Briefkasten.

Und wie genau begründet?

"aus bestehenden Gründen" steht als einziges in dem Brief.
Die erste Mahnung wurde auch nicht konkret begründet in der schriftlichen Mitteilung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von dramat):
"aus bestehenden Gründen" steht als einziges in dem Brief.

Das ist nicht ausreichend.

Ich würde die Zentrale anschreiben das eine derart unsubstantierte fristlose Kündigung nichtig ist.
Ob man das akzeptiert oder ob man sich das teuer von einem Gericht erklären lassen will.

Dann mal abwarten was kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob man das akzeptiert oder ob man sich das teuer von einem Gericht erklären lassen will.

Danke für die Antwort! Was meinst du mit diesem Zitat? Ich sollte schreiben, "eine derart unsubstantierte fristlose Kündigung ist nichtig. Akzeptierten Sie das? ..."
Also ist das Zitat ans Studio oder mich gerichtet?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Noch eine Frage hätte ich daran anschließend: auch in der Mahnung gab es seinerzeit keine Begründung. Ist sie daher ebenso nichtig? Bzw. die kam Anfang Juli - gibt es für so etwas eine Widerspruchsfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Jetzt hatte ich telefonischen Kontakt und mir wurde erklärt, dadurch dass die Mitarbeiterin mir einfach pauschal Hausverbot ausgesprochen hat, wird das Unternehmen nichts mehr in der Sache ändern.
Die Kündigung kam am 14.10. - ist es definitiv so, dass ich auf dem halben Monatsbeitrag Oktober sitzen bleiben muss?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Noch eine Frage hätte ich daran anschließend: auch in der Mahnung gab es seinerzeit keine Begründung. Ist sie daher ebenso nichtig?

Das würde ich so sehen.



Zitat (von dramat):
dadurch dass die Mitarbeiterin mir einfach pauschal Hausverbot ausgesprochen hat,

Das pauschale Hausverbot ist rechtlich so nicht zulässig.



Zitat (von dramat):
Die Kündigung kam am 14.10. - ist es definitiv so, dass ich auf dem halben Monatsbeitrag Oktober sitzen bleiben muss?

Nein, das würde ich nicht tolerieren.



Aber selbst wenn man klagt und erfolgreich wäre, könnte das Unternehmen zum Ende der Laufzeit ganz regulär kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen