Folgender Fall:
eine Partei wirft einer anderen Partei arglistige Täuschung vor (Streitwert 100000 €). Nach einem ersten vorwurfsvollen Schreiben reagiert Partei 1 samt Rechtsanwalt nicht mehr, nachdem Anwalt von Partei 2 recht überzeugend darlegt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Partei 2 fordert auch Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Behauptungen und setzt eine Zahlungsfrist, die ebenfalls verstreicht. Daraufhin zahlt die RS-Versicherung von Partei 2 dem Anwalt von Partei 2 einige Tausend Euro Vorschuss.
Frage:
wenn sich jetzt (nach einigen Monaten Stille) nichts mehr tut, wer macht Partei 1 klar, dass ein Schaden entstanden ist (nämlich der RS-Versicherung) und Partei 1 diesen zu zahlen hat: Niemand? Rechtsanwalt Partei 2 kann ja zufrieden sein, er hat ja sein Geld. Die RS-Versicherung selbst? Partei 2 (musste Selbstbeteiligung zahlen).
Danke für kompetente Antworten!
ungerechtfertigter Vorwurf - wer zahlt?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Ich bezweifle, daß die RSV, nachdem sie "einige Tausend Euro Vorschuss" gezahlt hat, sich nicht mehr darum schert, ob der RA für das Geld auch etwas tut.
Wenn die Partei 2 meint, ihr stünde ein Anspruch gegen P1 zu, wird sie klagen müssen. Der Anspruch würde hier wohl nur auf die Selbstbeteiligung als Schaden gehen. Ob das realistisch ist, ist eine andere Frage. Deswegen gibt es ja die negative Feststellungsklage.
quote:
Partei 2 fordert auch Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Behauptungen
Welcher Schaden ist P2 denn entstanden?
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vielen Dank für die Antwort. Der Schaden wäre demnach nicht nur die Selbstbeteilgung, die P2 leisten musste, sondern eben die Anwaltskosten der RSV an den Anwalt der P2. Heisst das also, man kann irgendjemandem irgendetwas zivilrechtlich vorwerfen, damit Kosten für Anwälte (auch auf eigener Seite) verursachen und anschliessend muss man für die entstandenen Kosten nicht aufkommen, obwohl alle Vorwürfe nicht gerechtfertigt bzw. bewiesen waren?
Danke für weitere Meinungen.
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quote:
Der Schaden wäre demnach nicht nur die Selbstbeteilgung, die P2 leisten musste, sondern eben die Anwaltskosten der RSV an den Anwalt der P2.
Aber der Schaden wäre nicht P2 entstanden, sodaß er ihn auch nicht einfordern kann.
quote:
Heisst das also, man kann irgendjemandem irgendetwas zivilrechtlich vorwerfen, damit Kosten für Anwälte (auch auf eigener Seite) verursachen und anschliessend muss man für die entstandenen Kosten nicht aufkommen, obwohl alle Vorwürfe nicht gerechtfertigt bzw. bewiesen waren?
Man "kann" das schon. Wenn niemand, der einen Anspruch hat (hier: die RSV), diesen durchsetzt, dann passiert eben nichts.
Wenn mein Nachbar seine Frau schlägt und weder sie noch ich zeigt ihn an, dann wird er eben nicht bestraft.
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