unseriöser Stromanbieter

10. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)
unseriöser Stromanbieter

Hallo Rechtskundige,

ich brauch mal einen Rat von euch:

Beim Wechsel zu einem Stromanbieter wurde mit einem Aktionsbonus geworben, der wird nach 12 Monaten fällig und auf das Lastschriftkonto überwiesen.

Es ist also ein Bonus, der im nach hinein überwiesen wird und zwar unabhängig von der Abschlagszahlung oder Schlussrechnung.

Seit Mai laufe ich dem Bonus hinterher und ich bin nicht die Einzige. Es sieht so aus, dass die es auf Klagen ankommen lassen.

Wenn ich jetzt die Lastschrift der Abschlagszahlung oder Schlussrechnung zurück gebe, wird mit Sicherheit ein Mahnbescheid von seitens des Stromlieferanten erlassen. Diese Abteilung arbeitet wohl flott.

Bin ich im Recht, wenn ich die Lastschrift zurück gebe oder darf ich die Stromrechnung nicht mit dem Bonus verrechnen ?

Ach ja, das ist nicht der einzige Grund warum ich den Anbieter für unseriös halte - da gibt es noch zig andere Gründe für.

Danke und Gruß
Mic

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38290x hilfreich)

quote:
Beim Wechsel zu einem Stromanbieter wurde mit einem Aktionsbonus geworben, der wird nach 12 Monaten fällig

Genauer Wortlaut der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Hier der AGB-Passus:

(1)XXX gewährt Kunden unter folgenden Voraussetzungen einen einmaligen Sonderrabatt für die vertraglich vereinbarte Abnahmestelle ( nachfolgend Aktionsbonus )

1. Kunde hat erstmals Stromlieferungvertrag abgeschlossen
2. Stromverbrauch im ersten Jahr mindestens 1.500 kwh
3. Neukunde online-service registriert
4. Vertrag mindestens 12 Monate
--- das war in Kurzform

(2) Liegt wenigstens einer der Voraussetzungen gem. Absatz 1 nicht vor, so besteht kein Anspruch auf den Aktionsbonus.

(3) Der Aktionsbonus wird nach Fälligkeit auf das vom Kunden genannten Konto überwiesen. Die Auszahlung setzt voraus, dass der Kunde keine Verbindlichkeiten gegenüber XXX hat.

Unter Zahlung und Verzug steht noch:

Gegen Ansprüche von XXX kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechstkräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

Das sind die aktuellen AGB - beim Abschluss habe ich keine AGB bekommen.

So stehen die AGB des Lieferanten im Wechselportal - und so kenne ich sie auch.

Dieser Anbieter gewährt Neukunden einmalig einen Bonus.
Für diesen Neukundenbonus gelten die folgenden Voraussetzungen:

1. Der Anspruch auf den Neukundenbonus entsteht erst nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferung durch den Anbieter.
2. Der Anspruch auf den Bonus besteht nur für Kunden, die erstmals einen Vertrag mit XXX abschließen.
3. Der Bonus entfällt komplett bei Unterschreiten eines Jahresverbrauchs von 1500 kWh/Jahr.
4. Der Kunde muss sich beim Online-Service unter www.XXX.de registrieren und den Service "Rechnung Online" nutzen.
5. Abschläge müssen ununterbrochen und ohne Rücklastschriften durch das Lastschriftverfahren gezahlt werden.

Danke und Gruß
Mic


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-- Editiert mic67 am 11.09.2011 17:26

-- Editiert mic67 am 11.09.2011 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38290x hilfreich)

quote:
--- das war in Kurzform

Die Bedeutung von 'Genauer Wortlaut' in juristischen Zusammenhängen solltest du nochmal überdenken ...





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Harry von Sell,

nur die Bedingungen 1-4 habe ich in Kurzform geschrieben - den Rest Buchstabe für Buchstabe.

Die Bedingungen für den Bonus sind unstrittig - die Überweisung auf mein Konto innerhalb von 30 Tagen habe ich auch 2 x per Mail erhalten.

Soll ich die Bedingungen trotzdem noch mal abtippen ?

Ich hab oben grad noch einen Satz aus den AGBs eingefügt:

Unter Zahlung und Verzug steht noch:

Gegen Ansprüche von XXX kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechstkräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

Gruß
Mic


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-- Editiert mic67 am 11.09.2011 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38290x hilfreich)

quote:
die Überweisung auf mein Konto innerhalb von 30 Tagen habe ich auch 2 x per Mail erhalten.

???
Ich denke du hast noch gar keine Bonuszahlung erhalten?





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#6
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

**** - war Gedankenfehler:

Die Ankündigung der Überweisung habe ich 2 x per Mail erhalten.

Sorry.

Gruß
Mic

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