vergessene Versicherung, Kontowechsel, Umzug, Mahnung nach 3 Jahren nicht erhalten, Inkasso

26. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
yule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
vergessene Versicherung, Kontowechsel, Umzug, Mahnung nach 3 Jahren nicht erhalten, Inkasso

Ich habe 2016 eine Auslandsversicherung abgeschlossen und vergessen, diese zu kündigen (und dann vergessen, dass ich diese überhaupt habe). Da ich kurze Zeit später mein Konto gewechselt habe, wurden die Beträge im nächsten Jahr nicht abgebucht (was für mich wiederrum eine willkommene Erinnerung gewesen wäre). In der 2019 bin ich dann auch umgezogen. Jetzt, nach 3 Jahren kam ein Brief vom Inkasso Unternehmen mit absurden Mahngebühren (naja, ist wohl normal). Die Gebühren für 2017, 2018, 2019 haben jetzt gefehlt.
Ich habe mich dann mit der Versicherung telefonisch auseinander gesetzt. Die haben 3 Mahnungen Anfang 2020 an meine alte Adresse gesendet, von denen 1 Brief mit unzustellbar/verzogen zurück kam. Von deren Seite sei keine Kulanz möglich, da es meine Pflicht gewesen wäre, eine Adressänderung mitzuteilen (was ich natürlich auch gemacht hätte, wäre mir bewusst gewesen, dass ich die Versicherung habe). Da es sich pro Jahr auch nur um 10€ gehandelt hat, würden die keine Erinnerungen schicken. Rechnungen wurden mir in all den Jahren auch nicht zugestellt. Hätten welche geschickt werden müssen, wenn mit Lastschrift gezahlt wird?
Naja, sehr ärgerlich das alles. Ich frage mich, ob einen einen Weg drumrum gibt oder ob ich jetzt einfach in den sauren Apfel beißen muss und an das Inkasso Unternehmen zahlen muss und freue mich da sehr über Rat!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von yule):
etzt, nach 3 Jahren kam ein Brief vom Inkasso Unternehmen mit absurden Mahngebühren (naja, ist wohl normal).

Ja, genau wie es normal ist das man die dann drastisch reduziert.



Zitat (von yule):
da es meine Pflicht gewesen wäre, eine Adressänderung mitzuteilen

So ist es.



Zitat (von yule):
was ich natürlich auch gemacht hätte, wäre mir bewusst gewesen, dass ich die Versicherung habe

Das fehlende Bewusstsein ist alleine Dein Problem.



Zitat (von yule):
Hätten welche geschickt werden müssen, wenn mit Lastschrift gezahlt wird?

Da müsste man mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
yule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ja, genau wie es normal ist das man die dann drastisch reduziert.

Kannst du mir sagen, was du damit meinst?


Schließe ich aus deiner Nachricht "zahlen, nicht ärgern, vergessen"?

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#3
 Von 
yule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und verjähren Forderungen nicht auch? Also zumindest von 2017?

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Forderungen aus 2017 verjähren erst zum Jahresende.
Müsste man mal genauer hin schauen, was von dem geforderten überhaupt durchsetzbar ist.
- war eine automatische Verlängerung überhaupt wirksam vereinbart?
- waren die Zahlungstermine vertraglich genau festgelegt oder bedurfte es erst einer Mahnung?
- hat das Unternehmen selbst zumutbare Anstrengungen unternommen um die Forderungen einzutreiben?
- wie sieht die detaillierte Forderungsaufstellung aus?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von yule):
Schließe ich aus deiner Nachricht "zahlen, nicht ärgern, vergessen"?

Nö, im Gegenteil, sehr kritisches prüfen der Inkassokosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
yule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Forderungen aus 2017 verjähren erst zum Jahresende.

Ah ok, dann macht es auch Sinn, dass sich die Versicherung jetzt das erste Mal für die Zahlung interessiert.

Zitat (von fm89):
- war eine automatische Verlängerung überhaupt wirksam vereinbart?

Leider ja, in dem Vertrag steht dass bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch um 1 Jahr verlängert wird.

Zitat (von fm89):
- waren die Zahlungstermine vertraglich genau festgelegt oder bedurfte es erst einer Mahnung?

Hm, im Vertrag steht sowas wie Zahlungen werden fällig bei Verlängerung für das Jahr. Wenn allerdings eine Lastschrift nicht eingezogen werden konnte (was bei mir ab 2017 schon gewesen sein muss weil ich das Konto gewechselt habe) dann erwarten die, dass man selbstständig die Beträge überweist

Zitat (von fm89):
- hat das Unternehmen selbst zumutbare Anstrengungen unternommen um die Forderungen einzutreiben?

Für mich schwer zu beurteilen was zumutbar ist. In meinen Augen nicht, in deren schon. Es wurden von der Versicherung Anfang 2020 drei Mahnungen an meine alte (bei denen eingetragene) Adresse geschickt. Eine davon kam als "unzustellbar/verzogen"zurück (keine Ahnung in welchem Nirvana die anderen beiden angeblieben sein sollen). Keine email, kein Anruf (sind sie whrsl. Auch nicht zu verpflichtet). In den Jahren vorher als ich noch an der "richtigen" Adresse gewohnt habe kam nie Post mit Zahlungsaufforderungen. Zu dem Thema meinte die Dame, dass die Beträge (pro Jahr 9,90€) zu gering wären als dass die da hinterher wären und Briefe schicken.
Und es wäre meine Pflicht eine Adressänderung anzugeben. Ja ist mir klar. Steht auch im Vertrag.

Zitat (von fm89):
- wie sieht die detaillierte Forderungsaufstellung aus?

- Rückst. Versicherungsbetrag: 24,06€
- Zinsen seit 10.06.2020: 0,04€
- Geschäftsgebühr: 58,50€
- Auslagenpauschale: 11,70€
- Mehrwertsteuer: 13,34€
- Gesamtbetrag: 107,64

Etwas weniger emotional denke ich heute "dumm gelaufen", mein Fehler und die Versicherung ist halt eher auf sich als auf den Kunden bedacht (auch nichts überraschendes) und null kulant.

-- Editiert von yule am 27.06.2020 08:29

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von yule):
Es wurden von der Versicherung Anfang 2020 drei Mahnungen an meine alte (bei denen eingetragene) Adresse geschickt. Eine davon kam als "unzustellbar/verzogen"zurück (keine Ahnung in welchem Nirvana die anderen beiden angeblieben sein sollen). Keine email, kein Anruf (sind sie whrsl. Auch nicht zu verpflichtet).


Könnte man darüber streiten. In meinen Augen ist das in Ordnung. Es werden ja auch keine Gebühren für die Mahnung gefordert

Zitat (von yule):
- Rückst. Versicherungsbetrag: 24,06€
- Zinsen seit 10.06.2020: 0,04€
- Geschäftsgebühr: 58,50€
- Auslagenpauschale: 11,70€
- Mehrwertsteuer: 13,34€
- Gesamtbetrag: 107,64


Es werden keine Mahngebühren und Adressermittlungskosten gefordert. Weißt du ob das Inkasso eine solche durchführt hat?
In meinen Augen haben wir hier einen Fall, wo die Gebühren berechtigt sein könnten. Zum einen, weil hier womöglich mehr passiert ist als nur einen Brief zu versenden - zum anderen, weil hier auch nicht alles gefordert wird, was womöglich an Kosten angefallen ist.

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#8
 Von 
yule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Inkasso hat mich angerufen und ich habe meine aktuelle Adresse angegeben.

Also gut. Zahlen und ad acta legen. Kann ich inzwischen auch mit leben

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von yule):
- Geschäftsgebühr: 58,50€
- Auslagenpauschale: 11,70€

Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich da 20 EUR als angemessen sehen.

Da das Inkasso das anders sieht, werden da eine Menge nervige Bettelbriefe kommen.



Zitat (von yule):
- Mehrwertsteuer: 13,34€

Wenn der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wäre diese nicht zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wäre diese nicht zu zahlen.


Es ist eine Versicherung. Da gibt es keine Mehrwertsteuer, also ist das zu streichen. Punkt.

Dass das "Kind" bei Versicherungen effektiv nur einen anderen Namen hat muss man dem Gegner ja nicht auf die Nase binden. Das muss er schon selbst rausfinden und im Rahmen einer Irrtumserklärung unverzüglich korrigieren oder er wird ein Problem haben den Irrtum anfechten zu können.

-- Editiert von Kalanndok am 29.06.2020 09:48

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