Hallo,
ich habe im Juni 2003 eine Eigentumswohnung gekauft.
In der gesamten Wohnung liegt Parkett (bis auf Bad und Küche). Das Parkett ist vor Übergabe vom Verkäufer neu versiegelt worden und war bei Übergabe schadenfrei.
Ein paar Monate nach Erwerb traten erste Schäden im Parkett auf, mittlerweile lockert sich das Parkett in der gesamten Wohnung großflächig.
Auf Nachfrage beim Verkäufer bekam ich nun die Auskunft, dass eine Gewährleistung (wenn überhaupt) nur für die Versiegelung besteht und er nicht für die lockeren Stellen zuständig ist, da dies am Estrich liegen würde und altersbedingt normal wäre.
Im Kaufvertrag steht
- "Der Käufer hat den Kaufgegenstand eingehend besichtigt. Er kauft ihn im gegenwärtigen altersbedingten Zustand".
- "Die Rechte des Käufers eines Sachmangels des Kaufobjekts und sonstige Ansprüche gemäß § 280 BGB
sind ausgeschlossen"
- "Die Verkäuferin versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht bekannt sind"
Ich frage mich nun, ob für das Problem wirklich keine Gewährleistung besteht? Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
Nina
versteckte Mängel nach Wohnungskauf
7. Januar 2004
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Frage vom 7. Januar 2004 | 20:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
versteckte Mängel nach Wohnungskauf
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