vorzeitige Kündigung Fitnessstudio

4. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
vorzeitige Kündigung Fitnessstudio

Hallo,

am 02.07.2010 hab ich mit einer Freundin in einem Fitness Studio eine Vereinbarung unterzeichnet. Später haben wir festgestellt das dies ein große Fehler gewesen ist. Nun möchten wir wenn es möglich ist, so schnell wie möglich da wieder rauß kommen. Was uns doch im nach hinein sehr gewundert hat, im Vergleich zu anderen Fitness Studios, ist eine Quartalsmäßige Zahlung einer Gebühr von 24,-€ die eine Preisanpassung darstellen soll. Ich hab mal was davon gelesen das eine Preisanpassung, von lediglich 10 % im Jahr rechtens ist, oder täusche ich mich in dem Punkt? Dazu kommen noch 0,24 € wöchentlich für die steigendenen Energie- und Wartungskosten. Wenn diese Kosten vorab verlangt werden, steckt doch eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, oder etwa nicht, ich meine die Kosten kennt ja niemand vorher, wie sich diese entwickeln werden. Zusätzlich fallen noch Kosten für eine Berechtigungskarte incl. Gesundheitscheck von 24,- €/ im Jahr an. Wir haben einfach viel zu vor eilig unterschrieben, was wir jetzt sehr bereuen. Besteht eine Möglichkeit wie man da wieder rauß kommen könnte, auch wenn man zur Not eine anteilige Zahlung in Kauf nehmen würde? Der Vertrag wurde auf 18 Monate festgelegt, eine Hausordnung/AGB´s haben wir weder erhalten noch wurden wir darauf hingewiesen. Der Vertrag beginnt zum 01.09.10 bis dahin ist das trainieren umsonst, dieses Angebot haben wir bisher auch noch nicht genutzt.

Über jede Hilfe/Rat von euch wäre ich sehr dankbar !


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-- Editiert am 04.07.2010 22:21

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Ich hab mal was davon gelesen das eine Preisanpassung, von lediglich 10 % im Jahr rechtens ist, oder täusche ich mich in dem Punkt?


Da ging es ja wohl, wenn überhaupt, um nicht vertraglich vereinbarte Anpassungen.

In deinem Fall ist die Erhöhung ja vermutlich vertraglich vereinbart, dann ist sie auch wirksam. (Du kannst auch einen Vertrag abschließen, nach dem du in jedem Quartal doppelt so viel zu zahlen hast wie im Quartal davor. Allerdings dürftest du dann nach ein paar Jahren das Haushaltsdefizit des Bundes ausgleichen können. ;) )

quote:
eine Hausordnung/AGB´s haben wir weder erhalten noch wurden wir darauf hingewiesen


Dann sind im für dich günstigsten Fall die AGB (nicht "AGB's" ) nicht wirksam vereinbart, auf den Vertrag hat das aber keine Auswirkungen.

quote:
Besteht eine Möglichkeit wie man da wieder rauß kommen könnte


Was an "Verträge sind einzuhalten" hast du denn nicht verstanden?

quote:
Wenn diese Kosten vorab verlangt werden, steckt doch eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, oder etwa nicht, ich meine die Kosten kennt ja niemand vorher, wie sich diese entwickeln werden.


Du möchtest mal die Bedeutung von "Pauschale" googeln. Am besten direkt nach "Verträge sind einzuhalten".

quote:
Wir haben einfach viel zu vor eilig unterschrieben, was wir jetzt sehr bereuen.


Das ist aber kein Grund, einen bestehenden Vertrag nicht einzuhalten. Zumindest aus dem, was du bisher geschrieben hast, ergibt sich kein Anfechtungsgrund.

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#2
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für dein Beitrag.

Dann werd ich versuchen über den Anwalt das zu regeln um irgendwie aus dem Vertrag zukommen, ist dann wohl doch der einzige Weg, auch wenn es hierfür keine 100%ige Garantie gibt.

-- Editiert am 05.07.2010 12:05

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#3
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

kann ein Vertrag auch AGB´s zustande kommen?

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#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
kann ein Vertrag auch AGB´s zustande kommen?


Kann ein Tina-S auch Satz verständlich deutsch formulieren?

Falls da nur ein "ohne" vor "AGB's" fehlt (obwohl ich dir bereits gesagt habe, daß man nicht "AGB's" schreibt, sondern "AGB" ), lautet die Antwort: ja.

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#5
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

ach komm, stell dich doch nicht so an, als ob du dich nie vertippen würdest.

Und ob das "s" jetzt dabei steht oder nicht das ist von sekundärer Bedeutung wenn überhaupt, also man kann es auch übertreiben.

Bin hier im Forum um mich zu informieren und nicht auf der Suche nach jemand der kleinere Fehler kontrolliert!

-- Editiert am 06.07.2010 22:53

-- Editiert am 06.07.2010 22:54

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#6
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Ist die Frage denn nun beantwortet oder möchtest du sie noch mal neu formulieren?

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#7
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Passt schon ... aber ich hab mal ne andere Frage an dich, was für Grund hat ein Unternehmen/Studio wenn sie die AGB nicht heraus geben wollen?

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#8
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
was für Grund hat ein Unternehmen/Studio wenn sie die AGB nicht heraus geben wollen?


Meinst du jetzt "wenn sie die AGB nicht mit dem Vertrag übergeben" oder "wenn sie auf Aufforderung die Offenlegung der AGB verweigern"?

Ersteres ist vermutlich nur Nachlässigkeit. Letzteres habe ich noch nicht erlebt.

(Vielleicht arbeitest du mal ein klein wenig an deinen Formulierungen; man muß ja offenbar *jede* Frage mit einer Nachfrage beantworten, weil du dich nicht klar ausdrückst. Nicht böse gemeint, fällt mir nur auf. :) )

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#9
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Von der Mitarbeiterin wurden uns keine AGB übergeben, da sie noch nicht mal wußte ob welche existieren. Heute meinte der Chef die AGB bestehen aus folgendem Satz welcher im Vertrag steht: Sollte eine der Bestimmungen (welche auch immer das sein sollten) unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sollten die gesetztlichen Vorschriften gelten.

Ist an der Aussage was dran, wenn jemand der Ansicht ist das er doch eigentlich keine AGB braucht?

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#10
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Heute meinte der Chef die AGB bestehen aus folgendem Satz welcher im Vertrag steht:


Das ist die berühmte salvatorische Klausel (hat wohl nichts mit dem Poster weiter oben zu tun ;) ).

Die braucht man aber auch nicht wirklich, zumal nicht unumstritten ist, ob sie überhaupt wirksam ist.

quote:
Ist an der Aussage was dran, wenn jemand der Ansicht ist das er doch eigentlich keine AGB braucht?


Der Satz ist schon mal wieder völlig unklar, Glückwunsch. Wer ist der Ansicht, daß er keine AGB braucht? Und an welcher Aussage soll "was dran" sein? An der Aussage des "Chefs", daß die AGB nur aus dem einen Satz bestehen?

Selbst wenn ich annehme, daß "Aussage" der Satz "die AGB bestehen nur aus dem Satz ..." bedeutet, macht die Frage für mich nicht den geringsten Sinn.

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#11
 Von 
Schmidtler
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Servus Tina-S,

um jetzt mal von dieser Kleinkrämerei wie "AGB´s" oder "nicht verstanden" wieder wegzukommen und Dir eine Hilfestellung zu geben, habe ich gerade mal etwas gegoogelt und bin

auf diese Seite hier



gestoßen. Ich denke, die Seite kann Dir sicherlich etwas weiterhelfen :)

Grußis

-Chris-

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#12
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Chris

vielen Danke für deinen Beitrag, der hilft mir wirklich sehr weiter. Schön das es hier auch Leute gibt die einem eine wahre Hilfestellung sind und nicht ständig vom Thema abweichen, mit Ihren dummen Sprüchen !!!

Grüßle ;)

-- Editiert am 09.07.2010 07:49

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#14
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schmidtler
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Tina-S:

Bitte schön, gern geschehen :)

@ Rudi..Ratlos:

Ich denke nicht, dass es Sinn macht, über die Ausdrucksweise oder Rechtschreibung von hilfesuchenden Forumsmitgliedern zu diskutieren. Soetwas kann man vielleicht bei der Kommentarfunktion einer großen deutschen Boulevard-Zeitung machen, wo einige Leute wirklich nix oben im Stübchen haben. Hier geht es um Hilfestellung bei Problemfällen und deshalb haben sich die Leute hier ja wohl auch angemeldet. Vielleicht sollte man auch mal akzeptieren können, dass nicht jede(r) sein Anliegen so klar verständlich machen kann, wie er/sie es gerne möchte... Nach dem Motto: Ich weiß, wie es funktioniert, aber ich kann es nicht erklären. Geht mir oftmals auch so. Außerdem sind die Meisten hier ja wohl auch keine Juristen. Rechtschreibung hin- oder her... Seit der Rechtsschreibreform ist ja sowieso fast alles möglich ud wer zwischen den Zeilen lesen kann, der wird die eigentliche Message auch verstehen.

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#16
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Also die Diskussion um AGBs läuft hier irgendwie merkwürdig. Tina hat doch inzwischen offenbar eine ziemlich genau Vorstellung, was auf sie zukommt. Und dass wird ja wohl im Vertrag drinnen stehen (oder woher weiß Sie, dass man 0,24 € wöchentlich wegen steigender Stromkosten zahlen muss?). Auch das sind natürlich AGB, die man auf Wirksamkeit überprüfen kann. Diese Vertragsbedingungen müssen nicht noch zusätzlich irgendwo gut sichtbar ausgehangen werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

Grundsätzlich kann man in einem Vertrag alles Mögliche vereinbaren, was dann natürlich auch eingehalten werden muss. Daher sollte man sich ja auch den Vertrag vorher durchlesen – insbesondere auch das „Kleingedruckte". Allerdings gibt es auch Grenzen. Vorformulierte Vertragsbedingungen können – ggf. mit anwaltlicher Hilfe – auf Wirksamkeit hin überprüft werden. Hier gäbe es dafür ggf. Ansatzpunkte. Eine zusätzliche Pauschale für steigende Energie- und Wartungskosten könnte eine unzulässige überraschende Klausel sein, ebenso Kosten für eine Berechtigungskarte (Zu was berechtigt die Karte? Zur Nutzung des Fitnessstudios müsste man doch eigentlich schon durch die mtl. Gebühr berechtigt sein.). Na ja, wegen der von mir angesprochenen Punkte lohnt sich ein Rechtsstreit eigentlich nicht.

Die Vereinbarung eines gestaffelten, d..h. sich erhöhenden, Beitrages ist jedenfalls nicht grundsätzlich unzulässig. Damit dürfte das Hauptproblem – ganz aus dem Vertrag zu kommen – nicht zu lösen sein.

Tina könnte ja prüfen, ob es Sonderkündigungsrechte gibt. Das ist aber natürlich keine Aufforderung, den Wegzug in eine entfernt liegende Stadt o.ä. vorzutäuschen.

@Rudi Ratlos

quote:
… wenn man Fitnessstudio nicht einmal schreiben kann, sollte man sich dort ggf. besser auch nicht anmelden, sondern erst einen Deutschkurs belegen.

Diese Empfehlung gilt für Personen mit Leseschwäche in gleicher Weise, insbesondere für solche, die nicht in der Lage sind, ein Rechtsforum von einem Rechts-chreib-forum zu unterscheiden.


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#18
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Chris:

ich seh schon du hast das Prinzip eines Forum richtig verstanden. Andere sollten die Bedeutung jedoch mal nachschlagen, bevor Sie meinen ihre Kommentare ablassen zu können, die noch dazu nicht mal zu der eigentlichen Problematik zählen.

@ Rudi..Ratlos:
also auf dein Niveau lasse ich mich nicht herab. Ich bin nicht hier um mit jemanden einen Streit anzufangen sondern sachlich über ein vorgegebenes Thema zu diskutieren, solltest du dich da nicht einbringen können ohne beleidigend zu werden, dann belasse es doch einfach dabei. Ich weiß ja nicht was du gelernt hast, aber nur weil ich mich jetzt nicht so juristisch ausdrücken kann wie du das vlt drauf hast, ist das noch lange kein Grund, gleich so zukommen. Und zum anderen wie oberflächlich bist du, wenn du Leute noch so kurzer Zeit schon so beurteilst, ohne auch nur im geringsten was über eine Person zu wissen.

@ Mausi1939:

Das sehe ich genauso das eigentliche Thema steht schon lange nicht mehr im Mittelpunkt, da so mancher wohl eher andere dinge für primär wichtiger erachtet und auf diese sich derart festlegt.

Und noch was ganz wichtiges KOMPLIMENT und VIELEN DANK für deinen Beitrag du bist eine von wenigen die a) die Problematik erkannt hat und b) genau darauf eingeht.

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#20
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12310.10.2010 22:18:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

warum gehst du nicht einfach in ein anderes Forum über, in dem du dich genau darüber austoben kannst, Leute zu kritisieren, den eine wahre Hilfestellung bist du im Vergleich zu anderen hier nun wirklich nicht, sorry, aber anders kann man das nun wirklich nicht ausdrücken bei dir. Lass doch endlich mal gut sein!



-- Editiert am 10.07.2010 17:18

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Don't feed the troll. Unser Ali Babbel freut sich doch an jedem, mit dem er sich zu forumsfremden Themen (bevorzugt Rechtschreibung und Grammatik) kabbeln kann, während er selbst auch nicht frei von Fehlern diesbezüglich ist. Bis er halt wieder mal fliegt, wie schon ca. 837 mal vorher.

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#23
 Von 
myristica
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo.

Viele Studios entlassen dich ebenfalls aus dem Vertrag, wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, dass du auf unabsehbare Zeit keinen Sport betreiben darfst.

So ist ein Freund von mir aus seinem Vertrag rausgekommen.

Bzgl. der AGB reicht es, wenn das Studio einen Aushang macht, dass Verträge ausschließlich auf Grundlage ihrer AGB zustande kommen und wo die AGB einzusehen sind (reicht der Hinweis "online auf unserer Website, oder in unserem Büro/Sekretariat, etc). Oft haben die Verträge noch einmal den "Hinweis" Auf die AGB wurde hingewiesen, welcher anzukreuzen ist. - Kreuzchen in dem Feld gemacht, kannst du nicht nachweisen, dass nicht auf die AGB hingewiesen wurde.

Hier mal noch ein Link der dir vielleicht noch ein wenig weiterhilft:
Link

Viele Grüße

PS: Wer Rechtschreib- oder Formulierungsfehler findet kann sie behalten und sich daran laben...



-- Editiert am 12.07.2010 14:42

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, dass du auf unabsehbare Zeit keinen Sport betreiben darfst


Das muß man ja auch erst mal kriegen. Die Verwendung eines falschen ("Gefälligkeits"-) Attestes verwirklicht schon mal mindestens einen Betrug.

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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