vorzeitige Vertragskündigung Fitnessstudio

15. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marie84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Vertragskündigung Fitnessstudio

vor etwa 1,5 monaten haben mein freund und ich einen fitnessvertrag über 2 jahre hinweg abgeschlossen. Nun wurde mein Freund aus wirtschaftlichen Gründen von seiner Arbeit entlassen. Er wohnt erst seit 2 Jahren bei mir und hat früher in Leipzig gelebt (was er auch noch als Hauptwohnsitz eingetragen hat). Da er hier nun keinen Job mehr gefunden hat, hielt er eben in seiner früheren Heimat Ausschau - da ohnehin geplant war, dass wir irgendwann (allerdings erst in 2-3 Jahren) gemeinsam dorthin ziehen - und hat prombt was gefunden. Nun wollen/müssen wir in einem Monat dorthin ziehen und den Vertrag im Fitnessstudio kündigen, da eine Entfernung von 550km ja wirklich schwachsinn ist. jedoch verlangt das fitnessstudio zur Vertragskündigung eine Abmeldung vom Wohnort. Allerdings würd ich gerne meine Adresse hier noch beibehalten (wie es ja gesetzlich auch erlaubt ist bis zu nem halben Jahr ) und die neue Adresse als Nebenwohnsitz eintragen. (Wohn derzeit noch zu Hause bei meinen Eltern und muss in Leipzig ja dann auch erstmal nach Studium, Arbeit etc Ausschau halten und wer garantiert schon, dass alles 100% so verläuft wie mans sich vorstellt) Weiter möchte mein Freund seine Wohnung hier auch noch behalten als Nebewohnsitz, da diese recht günstig ist und doch öfter mal geplant ist nach hause zu kommen.
Kann das fitnessstudio wirklich eine Abmeldung des Wohnsitzes von uns verlangen oder müssen sie sie die Anmeldung von mir und die Bestätigung des bestehenden Wohnortes meines Freundes so akzeptieren???

Weiter ist vertraglich auch festgelegt (was uns leider bei der Vertragsbildung entgangen ist), dass man für jeden abgelaufenen Monat nochmals 20 eur je monat + 59 eur verwaltungsentgelt zu zahlen hat. ist es wirklich legitim für abgelaufene Monate nochmals Geld zu verlangen? Der Umzug kostet natürlich einiges und im geld schwimmen tun wir ja auch nicht!

würde mich sehr über antworten freuen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) um frühzeitig aus einem Vertrag aussteigen zu können, bedarf es zB dem beiderseitigem Einverständnis der Parteien, oder zB dem Wegfall der Geschäftsgrundlage (hier Wegzug vom Wohnort). Da Sie wegziehen in eine weit entlegene Stadt, können Sie das Fitnessstudio nicht mehr besuchen. Allerdings müssen Sie dem Fitnessstudio dieses auch belegen, sonst könnte man immer einfach ohne Belege sich aus Vertragsverhältnissen lösen, was ja gerade nicht gewollt ist. Dieses geht zB mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes und des Lebensmittelpunktes in die neue Stadt. Belege über die Immatrikulation usw. wären auch von Vorteil.

(2) Was meinen Sie mit "abgelaufenen Monat" und wofür werden die zusätzlichen EUR 20 genommen?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Marie84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

(1) bisher hat nur mein freund eine stelle und dieser hat den wohnsitz ja noch von früher als hauptwohnsitz eingetragen. soll er sich also dennoch nen nachweis vom arbeitgeber besorgen?
wie sieht es dann bei mir aus? ich habe gerade die schule beendet und noch keinen rechten weg gefunden ob ausbuildugn oder studium d.h. nachweis über immatrikulation entfällt bei mir. würde eine aushilfsweise arbeitsbeschäftigung als nachweis zählen oder muss ich dann wirklich den hauptwohnsitz umtragen?

(2) wörtlich steht im vertrag: "Falls es zu einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft in der Erstlaufzeit kommt, muss ab Beginn bis zum vorzeitigen Ende der Mitgliedschaft ein Aufpreis von 20 € pro abgelaufenen Monat aufgezahlt werden, sowie die einmalige Verwaltungspauschale von 59 €."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das heist, es wird ein sog. Mindermengenzuschlag erhoben, da bei klürzerer Abschlußzeit der Beitrag wesentlich höher gewesen wäre.

Um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen würde ich für Ihren Freund eine Bestätigung des neuen AG abliefern, bei Ihnen selber könnte eine Immatrikulation dienen, sonst müssten Sie halt solange Zahlen oder einen Nachweiß über den 2t-Wohnsitz erbringen, warum melden Sie sich denn nicht einfach auf die neue Wohnung Ihres Freundes an, warum müssen Sie denn an Ihrer alten Wohnung gemeldet sein ??

Überhaupt guck mal hier :

"Häufiger Streitpunkt vor den Gerichten ist die Erstvertragslaufzeit. Länger als ein halbes bis maximal ein Jahr muss sich keiner binden. Längere Vertragslaufzeiten sind nicht rechtens."


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

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