web.de (1&1 Mail & Media GmbH) Inkassoverfahren, Kanzlei Hörnlein & Felyer (Coburg)

6. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fabi100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
web.de (1&1 Mail & Media GmbH) Inkassoverfahren, Kanzlei Hörnlein & Felyer (Coburg)

Meine negative Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler (Kasernenstr. 14, 96450 Coburg) möchte ich hier mit ebenfalls betroffenen Personen teilen:

Wie wahrscheinlich so viele Kunden vor mir bin ich leider auf einen der vielen Klickfallen in meinem E-Mailkonto bei web.de hereingefallen und hatte auf einmal den web.de Cyberschutz bestellt. Da ich der Forderung von web.de nicht nachgekommen bin, erhielt ich von der Anwaltskanzlei/Inkassounternehmen Hörnlein & Feyler über Monate hinweg mehrere Schreiben mit Mahnungen sowie Drohungen der Einleitung eines Inkassoverfahrens. Diese habe ich allesamt ignoriert, da ich bei bestem Willen nicht daran erinnern kann, bewusst einen Vertrag mit web.de (bzw. dessen Mutterkonzern 1&1 Mail & Media GmbH) eingegangen bin. Sicherheitshalber habe ich dennoch den Vertrag mit web.de offiziell gekündigt. Die Forderungen, die von Hörnlein & Feyler aufgerufen wurden, haben sich über die Monate (inklusive Anwalts-/Mahnkosten, etc.) auf ca. 257€ aufsummiert.
Anschließend wurde beim Amtsgericht Mayen ein Mahnverfahren eröffnet. Nachdem ich den Mahnbescheid ebenfalls ignoriert habe, folgte der Vollstreckungsbescheid. Diesem habe ich mit einem Schreiben (unbegründet) widersprochen. Das Amtsgericht gab dann das Verfahren an das zuständige Gericht (Amtsgericht Bielefeld) weiter. Daraufhin erhielt ich ein Vergleichsangebot i.H.v. 125€, um eine „gerichtliche Auseinandersetzung" zu vermeiden. Sollte dem Vergleichsangebot nicht nachgekommen werden, „müsse das gerichtliche Verfahren seinen Fortgang finden". Auch hierzu erhielt ich ein weiteres Erinnerungsschreiben mit einer Fristverlängerung.
Hierzu muss man wissen: Nach dem Einspruch des Vollstreckungsbescheides ist eigentlich die Anwaltskanzlei am Zug, eine etwaige Klage zu begründen. Da die Anwaltskanzlei scheinbar nichts in der Hand hatte, wird dann wahrscheinlich das ominöse Vergleichsangebot versendet.
Nachdem ich das letzte Vergleichsangebot ebenfalls ignoriert hatte, zog Hörnlein & Felyer die Klage zurück. Als netter kleiner Nebeneffekt übernahm die Anwaltskanzlei – neben den Kosten für die unzähligen Briefe sowie der Aufwand für die Eröffnung des Mahnverfahrens – die 3€ für die Gerichtskosten beim Amtsgericht Bielefed.
Wichtig: Sollten Sie ebenfalls in einem ähnlichen Verfahren mit dieser „Anwaltskanzlei" sein, sollten Sie unbedingt dem Mahnbescheid – spätestens dem Vollstreckungsbescheid – widersprechen. Hierzu reicht ein unbegründetes Schreiben postalisch an das jeweilige Amtsgericht (in meinem Fall in Mayen). Ansonsten droht ein „Titel", was zu Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, o.ä.) führen kann. Hierzu ist aus meiner Sicht auch kein Rechtsbeistand notwendig. Ich habe meine Vorgehensweise lediglich von einem befreundeten Jura-Studenten überprüfen lassen.
Fazit: Die Klickfallen von web.de/gmx.de sind bekannte Maschen, die vor Gericht bisher noch nie Erfolg hatten. Daher sind jegliche Forderungen und Klage-Drohungen der Anwaltskanzlei ziemlich aussichtlos. Das Geschäftsmodell der Anwaltskanzlei basiert voraussichtlich darauf, dass der ein oder andere Betroffene 1&1 Kunde sich von den Drohungen einschüchtern lassen und die ca. 250€ bzw. 125€ (Vergleichsangebot) überweisen. Diese Einnahmen dienen dann zur Querfinanzierung der wahrscheinlich nahezu automatisierten, erfolglosen Prozesse (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage-Drohung, Vergleichsangebot, Rücknahme der Klage).

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fabi100):
... sollten Sie unbedingt dem Mahnbescheid – spätestens dem Vollstreckungsbescheid – widersprechen. Hierzu reicht ein unbegründetes Schreiben postalisch an das jeweilige Amtsgericht ...

Beim gerichtlichen Mahnbescheid reicht ein Kreuzchen auf dem Antwortbogen für den Widerspruch und eine sichere Rücksendung. Aus formalen und terminlichen Gründen sollte man es nicht weiter kommen lassen!
Keine Gerichtsschreiben ignorieren!
Unberechtigten Mahnbescheiden ausnahmlos widersprechen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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