widerrufsrecht gegen mündliche Zusage ?

5. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)
widerrufsrecht gegen mündliche Zusage ?

Hallo
Es betrifft einen Bekannten , der vermutlich abgezockt worden ist, am Telefon.

Und zwaz über die mbvz.de ein Medien-Branchen-Verlag, da kann man als Selbständiger inserieren.

Es hat aber weder eine Rechnung vorgelegen noch gab es einen schriftlich unterzeichneten Vertrag.
lt deren AGB soll es gelten, nach zweimaligem Telefonanruf und mit ja bestätigt, soll es schon zum Vetrag kommen.
Das halte ich nmE für rechtswidrig.
Er hat dann sofort widerspruch eingelegt, weil auch noch eine Summe X zur Zahlung offenstehen sollte.
Dieses wurde natürlich sofort zurckgewiesen, wir können Ihrem Wunsch nach Widerruf nicht entsprechen, usw.

Frage. ist dieser verein hier schon bekannt?
PS.
Ich hatte vor Jahren mal in ähnlicher Form so etwas erlebt , man wollte ohne Gegenleistung und ohne mir die von Laien gemachten Fotos? für einen Komparsen auftritt, der auch wohl nie zustande gekommen wäre, aushändigen, und auch, wie bei der obigen Firma, sollte ich mich um den Internetauftritt selber kümmern, wenn es keinen Erfolg für mich gäbe, könnte man aber auch für nichts garantieren...500 Euro (Abzocke) ..!
Ein guter Anwalt hat das dann geklärt.

Bitte was ist hier zu raten ? Eine baldige Antwort wäre gut.

Danke im voraus.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das halte ich nmE für rechtswidrig

Warum?
Der Bekannte ist vermutlich Unternehmer, richtig? BGB §355 zieht nur bei Verbraucherverträgen.

Wenn man hier dagegen vorgehen will, dann müsste man andere Argumentationsschinen finden (arglistige Täuschung oder was weiß ich).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es hat aber weder eine Rechnung vorgelegen noch gab es einen schriftlich unterzeichneten Vertrag.
lt deren AGB soll es gelten, nach zweimaligem Telefonanruf und mit ja bestätigt, soll es schon zum Vetrag kommen.
Das halte ich nmE für rechtswidrig. <hr size=1 noshade>

Selbst ein Nichtunternehmer kann mündliche Verträge abschliesen, da ist nichts rechtswidriges dran.


Widerrufsrecht gibt es für Unternehmer auch nicht.


Wenn aber tatsächlich alles nur mündlich war, könnte es Beweisprobleme für die Firma geben einen Vertrag nachzuweisen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antworten.
Richtig, es handelt sich um einen Kleinunternehmen, und er hatte wohl gehofft, durch einen Internet Auftritt zu mehr Kundschaft zu gelangen. Wenn man sich jedoch die website die faqs und Erklärungen anschaut, erscheint das recht zweifelhaft.

Es gibt zudem bereits Warnmeldungen einiger Firmen gegen Verdacht auf Abzocke und Vorsicht: Kostenfalle !

Ja ich denke auch, dass die Firma auch Beweise liefern muss, bzw. eben auch eine Rechnung , wofür explizit eine
Leistung verlangt wird, in welchem Zeitraum und nicht nur
da ist übrigens auch noch eine Summe X zur Zahlung offen.

werde mir noch mal die Unterlagen zeigen lassen.

Dann melde ich mich wieder.

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2x Hilfreiche Antwort

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