widerrufsrecht im einzelhandel

13. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
ExEdinG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
widerrufsrecht im einzelhandel

ich hoffe meine Frage steht in der richtigen Kategorie
also:
habe bei expert (im laden nicht online) ein pc Lenkrad für 77€gekauft.
Dieses war als geburtstagsgeschenk gedacht und sollte 2 Tage nach dem kauf wegen nichtgefallen wieder zurückgegeben werden.
Da erzählte mir dann der zuständige Verkäufer das Umtausch im Einzelhandel keine Pflicht sei da ich die ware ja gesehen habe (im karton ->toll ) und expert schon so kulant ist mir einen Gutschein bzw ein anderes Gerät zu geben.
Meine Anfrage auf Rückerstattung des Kaufpreises wies er etwas gereizt zurück ich solle doch froh sein es überhaupt umgetauscht zu bekommen.
naja jetzt habe ich nen gutschein und weiss nix damit anzufangen.

gibt es eine möglichkeit trotzdem an das geld heranzukommen oder hat der Verkäufer recht mit seiner aussage?
meiner meinung nach habe ich in jedem geschäft (egal ob online shop oder nicht) doch das recht die ware ohne angabe von gründen gegen den kaufpreis zurückzugeben? oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nein, dieses Recht gibt es nur im Fernabsatz, §312d BGB :

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Beim persönlichen Kauf haben Sie diese Rechte nicht, d.h. Sie sind auf die Kulanz des VK angewiesen.

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#2
 Von 
ExEdinG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

besten dank für die info

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