will karten doch nicht kaufen!

24. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
NDSL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
will karten doch nicht kaufen!

Hallo,

vor ca. 2 monaten hat Person X ein Blatt erhalten, in dem es darum ging die Anzahl der gewünschten Abiball-Karten einzugetragen und anschließend zu unterschreiben.

Das Geld hat Person X nicht überwiesen, da Person X sich dazu entschlossen hat nicht zum Abiball zu gehen.

Muss Person X trotzdem das Geld bezahlen, auch wenn Person X die Karten gar nicht will?

Übrigens: Auf dem Zettel Z waren keine AGBs zu finden, keine Widerrufsbelehrung oder ähnliches.
Nur ein Zettel, wo in etwa oben drauf stand:

"Abiballkarten Anzahl und verbindliche Liste. Wenn ihr euch hier eintragt müsst ihr die Karten kaufen!"

Und jetzt, wo Person X den Vertrag widerrufen wollte, heißt es nur von der Person Y: "Oben stand 'verbindlich' drauf, d.h. du musst bezahlen! Da führt kein Weg dran vorbei!"

Stimmt das? Kann Person X nicht widerrufen oder stornieren?

-- Editiert von NDSL am 24.06.2008 17:52:32

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wieso auch? Vertrag ist Vertrag, Fernabsatz liegt auch nicht vor, also gibt es kein Widerrufsrecht.

waren keine AGBs zu finden,

Niemand muß AGB haben.

keine Widerrufsbelehrung

Weil es kein Widerrufsrecht gibt. Man muß nicht darüber belehrt werden, daß man keines hat. ;)

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#2
 Von 
NDSL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Nach § 355 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html gibt es aber eins.
Und das BGB gilt doch bei einem Kaufvertrag, oder?
Habe ich noch nie gehört, dass es bei einem Kaufvertrag kein Widerrufsrecht gibt.

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#3
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Ist aber so.
Wie Mareike schon sagte: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es als Ausnahme von der grundsätzlichen Regel, dass ein Vertrag eben ein Vertrag ist, für Verbraucher (private Endkunden) gegenüber Unternehmern nur im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Und nur von einem gesetzlichen Widerrufsrecht spricht ja der §355 BGB

Alles andere, z.B. wenn ein stationärer Elektronikdiscounter ein generelles 14tägiges Rückgaberecht anbietet oder das Klamottengeschäft den Pulli wieder zurück nimmt, weil die Farbe doch nicht so klasse zu der Hose zu Hause passt o.ä., ist Kulanz, sprich sie müssten eigentlich nicht.

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 25.06.2008 01:24:57

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#4
 Von 
NDSL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

die wollen jetzt sogar den anwalt einschalten, muss ich dann auch die kosten für den anwalt übernehmen oder nur das geld für die karten?

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

muss ich dann auch die kosten für den anwalt übernehmen

Wenn Sie grundlos die Vertragserfüllung verweigern, selbstverständlich.

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#6
 Von 
NDSL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

von "grundlos" kann gar nicht die rede sein.
schließlich habe ich ja denen bereits gesagt, dass ich kein geld habe, um die karten zu bezahlen.

außerdem: haben die bisher ja auch nicht den vertrag erfüllt.
soll heißen: ich habe noch keine karten erhalten!

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo NDSL,

da hier der Verkäufer damit rechnen muss, dass du nicht bezahlst, wird er (wenn er klug ist) die Karten nur Zug um Zug herausgeben, also erst Geld und dann die Karten.

Und dass man das Geld nicht hat, ist kein Grund zur Vertragsanfechtung.

Teile dem Verkäufer deinen Grund (nochmals) ausdrücklich mit, vielleicht kommt er dann zum Schluß, dass er auch die Anwaltskosten nicht erstattet bekommt und läßt das ganze bleiben.

Um welchen Betrag geht es denn ?

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Karten bestellen ohne das nötige Kleingeld zu haben kann sogar in Richtung Betrug gehen, oder?

-Zug um Zug-

Gerade das ist es glaube ich auch, was das Rückgaberecht ausschließt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NDSL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Was heißt "bestellt"? Es ging in dem Klassenraum eine Liste rum, in der wir unseren Namen + die Anzahl der mitkommenden Personen reinschreiben sollten. Das war vor über 4 Monaten.
Hallo? Woher sollte ich denn bitte 4 Monate im Voraus meine finanzielle Situation erraten?
Und ich habe dies bereits zweimal mitgeteilt. Ich werde es aber erneut und ausdrücklich mitteilen und auch einen Kontoauszug ausdrucken und zusenden.

Und es handelt sich um einen betrag von ca. 100 EUR.

-- Editiert von NDSL am 25.06.2008 15:10:33

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo NDSL,

eine verbindliche Bestellung ist das schon.
Versetzt dich doch mal in die Lage der Organisatoren. Die machen das wahrscheinlich ehrenamtlich und ohne Gewinn. Wenn jetzt plötzlich 20% der Teilnehmer absagen, wer zahlt dann die Getränke, das Essen, den Veranstaltungsraum, ... ?

Entweder du gehst doch hin oder du verhandelst, eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

von grundlos kann gar nicht die rede sein

Ein 'Grund' ist aber nicht 'habe kein Geld' oder 'habe keine Lust'.
Ein Grund im rechtlichen Sinne wäre einer, der einem ein gesetzliches (!) Recht einräumt, die Vertragserfüllung zu verweigern.

Hallo? Woher sollte ich denn bitte 4 Monate im Voraus meine finanzielle Situation erraten?

Selber hallo. Verträge sind einzuhalten. Hätten Sie damals schon bezahlen müssen, würden Sie dann heute das Geld zurückverlangen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ist doch eigentlich eindeutig.
Ein Vertrag kann auch mündlich erfolgen.
Eine rumgehende Liste, auf der steht "verbindliche Liste" ist logischerweise verbindlich.
Ausserdem wird man es wohl schaffen, über 4 Monate 100,- zur Seite zu legen, wenn man weiß, dass man die Karten bestellt hat.
Wie wird das erst, wenn das erste Mal ein eigene Telefonanschluß o.ä. bestellt wird. Bei entsprechender Vertragslaufzeit kommen da ganz schnell mehrere Hunderter zusammen.

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