Hallo - mein Problem ist das Datenvolumen im Handyvertrag.
Wenn das vertragsmässige Datenvolumen verbraucht ist, kann ich neues Volumen hinzu buchen / kaufen.
Der aktuelle Anlass:
Heute, am 03.06.15 ist mein Datenvolumen erschöpft - die nächste Aufladung erfolgt am 10.06.15. Wenn ich mir jetzt die Mindestmenge von 500mB zu 6,99Euro dazu kaufe, wird der Restbestand dieses Datenvolumen nicht in die nächste Abrechnungsperiode übernommen - ich würde dann quasi 400mB in den Sand setzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so rechtens ist - obwohl die Vertragsbedingungen das genau so besagen?!
zugekauftes Datenvolumen wird nicht im nächsten Monat angerechnet
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wieso sollte das nicht rechtens sein? Auch das Basisvolumen verfällt ja, wenn man es nicht nutzt.
Man könnte hier durchaus versuchen, etwas über eine einseitige unangemessene Benachteiligung zu konstruieren, da ja der Kauf des Zusatzvolumens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums notwendig sein könnte. Vielleicht könnte man auch etwas analog zum Verfall von Prepaid-Guthaben bei Mobiltelefonen basteln. Ob man wegen den paar Euro klagen will, mit ungewissem Ausgang, ist wieder eine andere Sache. Für die anfallenden Kosten kann man viel Datenvolumen bestellen.
Es ist doch im Ermessen des Verbrauchers sich das Zusatzvolumen zu kaufen oder nicht. Manch ein Kunde verballert 500MB in 2 Tagen. Der Vertragspartner bietet eine Leistung zu bestimmten Bedingungen an. Wo soll da das rechtliche Problem sein? Eine Datenautomatik mit Zwangsvolumen halte ich für viel problematischer.
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OK - vielen Dank für die Meinungen und Antworten; offensichtlich stehe ich mit meiner Ansicht allein auf weiter Flur.....!
Gern geschehen. Dein Standpunkt ist ja auch durchaus verständlich. Da der Zukauf von Highspeed-Volumen aber in Deinem freien Ermessen steht, jedoch eindeutig. Daher lieber in solchen Situationen mit GPRS-Geschwindigkeit weitermachen um wenige Tage zu überbrücken. Reicht meist für Mail und WhatsApp aus.
Derzeit gibt es noch keine Urteile diesbezüglich.
Man kann auch beide Seiten gut veraurgumentieren.
Die Frage wäre halt,willst Du Pionier sein und das notfalls bis in die höchste Instanz durchziehen?
Evetnuell kann man ja Schützenhilfe vom Verbraucherschutz diesbezülich bekommen?
Der Verfall von Prepaid-Guthaben bei Mobiltelefonen war ja auch lange Zeit "normal", bis das mal einer durchgezogen hat ...
Und jetzt?
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