zugekauftes Datenvolumen wird nicht im nächsten Monat angerechnet

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
manschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
zugekauftes Datenvolumen wird nicht im nächsten Monat angerechnet

Hallo - mein Problem ist das Datenvolumen im Handyvertrag.
Wenn das vertragsmässige Datenvolumen verbraucht ist, kann ich neues Volumen hinzu buchen / kaufen.

Der aktuelle Anlass:
Heute, am 03.06.15 ist mein Datenvolumen erschöpft - die nächste Aufladung erfolgt am 10.06.15. Wenn ich mir jetzt die Mindestmenge von 500mB zu 6,99Euro dazu kaufe, wird der Restbestand dieses Datenvolumen nicht in die nächste Abrechnungsperiode übernommen - ich würde dann quasi 400mB in den Sand setzen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so rechtens ist - obwohl die Vertragsbedingungen das genau so besagen?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wieso sollte das nicht rechtens sein? Auch das Basisvolumen verfällt ja, wenn man es nicht nutzt.

Man könnte hier durchaus versuchen, etwas über eine einseitige unangemessene Benachteiligung zu konstruieren, da ja der Kauf des Zusatzvolumens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums notwendig sein könnte. Vielleicht könnte man auch etwas analog zum Verfall von Prepaid-Guthaben bei Mobiltelefonen basteln. Ob man wegen den paar Euro klagen will, mit ungewissem Ausgang, ist wieder eine andere Sache. Für die anfallenden Kosten kann man viel Datenvolumen bestellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es ist doch im Ermessen des Verbrauchers sich das Zusatzvolumen zu kaufen oder nicht. Manch ein Kunde verballert 500MB in 2 Tagen. Der Vertragspartner bietet eine Leistung zu bestimmten Bedingungen an. Wo soll da das rechtliche Problem sein? Eine Datenautomatik mit Zwangsvolumen halte ich für viel problematischer.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

OK - vielen Dank für die Meinungen und Antworten; offensichtlich stehe ich mit meiner Ansicht allein auf weiter Flur.....!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Gern geschehen. Dein Standpunkt ist ja auch durchaus verständlich. Da der Zukauf von Highspeed-Volumen aber in Deinem freien Ermessen steht, jedoch eindeutig. Daher lieber in solchen Situationen mit GPRS-Geschwindigkeit weitermachen um wenige Tage zu überbrücken. Reicht meist für Mail und WhatsApp aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Derzeit gibt es noch keine Urteile diesbezüglich.

Man kann auch beide Seiten gut veraurgumentieren.


Die Frage wäre halt,willst Du Pionier sein und das notfalls bis in die höchste Instanz durchziehen?
Evetnuell kann man ja Schützenhilfe vom Verbraucherschutz diesbezülich bekommen?


Der Verfall von Prepaid-Guthaben bei Mobiltelefonen war ja auch lange Zeit "normal", bis das mal einer durchgezogen hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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