Folgende Situation:
Ich habe für meine Tochter ( 12 ) einen Personalausweis beantragt weil der Kinderpass ausgelaufen ist.
Alle Unterlagen mitgehabt , auch die Vollmocht vom Vater ( getrennt, nie verheiratet ) incl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsvereinbarung.
Trotz das ich von dem Kind schon einen Ausweis hatte bekomme ich den neuen nicht solange der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht. Trotz Vaterschaftsanerkennung etc.
Dies war bei Beantragung des alten Kinderpasses und der Pässe der anderen Kinder nicht notwenig. Obwohl alle den selben Vater haben und dieser in keiner der Urkunden drinsteht.
Willkür oder rechtens?
Abholung personalausweis des Kindes nur mit geburtsurkunde ??
3. Juni 2019
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Frage vom 3. Juni 2019 | 17:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung personalausweis des Kindes nur mit geburtsurkunde ??
#1
Antwort vom 13. Juni 2019 | 11:54
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
Bitte konkretisieren?
Wobei gibt es Probleme? Bei der Beantragung oder der Abholung des Ausweises?
Wie lautet die Begründung der Behörde? Warum muss der Vater in der Geburtsurkunde stehen?
Ganz ehrlich es gibt Mütter die nichtmal wissen wer der Vater ihres Kindes ist. Auch hier gibt es keine Probleme.
Bitte auch die Vorgeschichte erläutern...
Und welches Problem wäre es den Vater in die Geburtsurkunde schreiben zu lassen?
#2
Antwort vom 14. Juni 2019 | 08:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Warum steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn er doch die Vaterschaft anerkannt hat und sogar das Sorgerecht hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2019 | 00:18
Von
Status: Schlichter (7579 Beiträge, 1707x hilfreich)
Zitat :Warum steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn er doch die Vaterschaft anerkannt hat und sogar das Sorgerecht hat?
Weil beides nach der Geburt und nach der Ausstellung der Geburtsurkunde passieren kann.
#4
Antwort vom 15. Juni 2019 | 00:20
Von
Status: Schlichter (7579 Beiträge, 1707x hilfreich)
Zitat :
Willkür oder rechtens?
Da das Kind keine Vollmacht für die Eltern / Sorgeberechtigten ausstellen kann, müssen die irgendwie nachweisen, daß sie denn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind.
Das geschieht z.B. über die Geburtsurkunde. Insofern ist das logisch nachvollziehbar und auch rechtens.
Die Beantragung ist was anderes - da wird ja auch kein Ausweis herausgegeben.
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