Abholung personalausweis des Kindes nur mit geburtsurkunde ??

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
jakosa57
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung personalausweis des Kindes nur mit geburtsurkunde ??

Folgende Situation:

Ich habe für meine Tochter ( 12 ) einen Personalausweis beantragt weil der Kinderpass ausgelaufen ist.

Alle Unterlagen mitgehabt , auch die Vollmocht vom Vater ( getrennt, nie verheiratet ) incl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsvereinbarung.

Trotz das ich von dem Kind schon einen Ausweis hatte bekomme ich den neuen nicht solange der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht. Trotz Vaterschaftsanerkennung etc.
Dies war bei Beantragung des alten Kinderpasses und der Pässe der anderen Kinder nicht notwenig. Obwohl alle den selben Vater haben und dieser in keiner der Urkunden drinsteht.

Willkür oder rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Bitte konkretisieren?
Wobei gibt es Probleme? Bei der Beantragung oder der Abholung des Ausweises?
Wie lautet die Begründung der Behörde? Warum muss der Vater in der Geburtsurkunde stehen?

Ganz ehrlich es gibt Mütter die nichtmal wissen wer der Vater ihres Kindes ist. Auch hier gibt es keine Probleme.
Bitte auch die Vorgeschichte erläutern...

Und welches Problem wäre es den Vater in die Geburtsurkunde schreiben zu lassen?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Warum steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn er doch die Vaterschaft anerkannt hat und sogar das Sorgerecht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn er doch die Vaterschaft anerkannt hat und sogar das Sorgerecht hat?

Weil beides nach der Geburt und nach der Ausstellung der Geburtsurkunde passieren kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von jakosa57):

Willkür oder rechtens?

Da das Kind keine Vollmacht für die Eltern / Sorgeberechtigten ausstellen kann, müssen die irgendwie nachweisen, daß sie denn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind.

Das geschieht z.B. über die Geburtsurkunde. Insofern ist das logisch nachvollziehbar und auch rechtens.

Die Beantragung ist was anderes - da wird ja auch kein Ausweis herausgegeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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