Abi-Zulassung und Alkoholverbot

11. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
1312
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abi-Zulassung und Alkoholverbot

Hallo Zusammen!
An unserem Gymnasium ist es quasi "Tradition" , dass nach dem Abitur auf dem Busparkplatz gefeiert wird. Dh. die Schüler bringen Essen, Stühle, Bier und ähnliches mit und verbringen den Tag nach der letzten Prüfung auf diesem Parkplatz. Zur Schule gehört der Parkplatz nicht, es ist ein Parkplatz der Stadt, wo vor allem Reisebusse mit Touristen ankommren, aber auch die Schulbusse halten. Er liegt in unmittelbarer Nähe der Schule gehört aber nicht zum Schulgelände.
Da hier in den letzten Jahren teilweise über die Stränge geschlagen wurde und Müll zurück blieb hat sich die Schulleitung folgende Regelung ausgedacht, welche heute bekannt wurde:
In Anwesenheit der örtlichen Polizei soll nächsten Dienstag jeder angehende Abiturient eine Erklärung unterschreiben, in welcher er sich dazu verpflichtet nach dem Abitur auf dem Parkplatz keinen Alkohol zu konsumieren. Wer nicht unterschreibt, soll nicht zum Abitur zugelassen werden.
Ich habe die Sache noch nicht direkt von der Schulleitung gehört und kann mir vorstellen, dass hier etwas zusammen gesponnen wird. Da allerdings die Schulleitung schon mehrfach "komische" Aktionen gebracht hat (beispielsweise dürfen wir bei unseren Abi Partys nicht mehr den Namen unserer Schule nutzen, nachdem eine Feier "Hangover" hieß und dies ja mit Anstiftung zum Koma-Saufen gleichzusetzen ist), will ich mich lieber jetzt schon informieren inwiefern des rechtlich überhaupt eine Grundlage hat. Denn falls sich das Ganze als wahr entpuppt, müssen wir schnell reagieren können.



Edit: die Aussage kommt vom stellv. schulleiter.
Danke!

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-- Editiert 1312 am 11.03.2013 14:46

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von 1312 am 11.03.2013 14:33

Wer nicht unterschreibt, soll nicht zum Abitur zugelassen werden.

Wer das glaubt hat auch kein Abi verdient.


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
1312
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann es mir ja auch nicht vorstellen. Bzw. mein Rechtsverständnis sagt mir, dass es nicht möglich ist.
Ich würde das Ganze aber gern rechtlich begründet sehen. Um eine Argumentationsgrundlage zu haben.

Auch die Polizei hat da ja kine Handhabe, oder? Ein Aufenthaltsverbot könnte ja nur aufgrund von evtl. Straftaten greifen.


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""p

-- Editiert 1312 am 11.03.2013 14:49

-- Editiert 1312 am 11.03.2013 14:53

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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich würde das Ganze aber gern rechtlich begründet sehen.


Ganz einfach: es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, eine Abiturzulassung an das Unterschreiben irgendwelcher "Dokumente" zu knüpfen. Beweis: sämtliche Gesetze und Verordnungen dieses Landes. q.e.d. ;)

quote:
Auch die Polizei hat da ja kine Handhabe, oder?


Die kann durchaus einen Platzverweis aussprechen in der Situation, daß sich dort in größerer Menge Schüler zum Trinken "niederlassen". Die Begehung einer Straftat ist dafür nicht nötig, nur eine Gefährung der öffentlichen Ordnung.
Sie könnte allerdings niemandem verbieten, am Abitur teilzunehmen.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die Nichtzulassung zum Abi ist natürlich Nonsens. Die Nutzung des Parkplatzes, egal ob mit oder ohne Alk zu Campingzwecken, ist allerdings eine genehmigungsbedürftige Sondernutzung, so dass man das durchaus verbieten kann.

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#6
 Von 
justus13
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)

Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Egal, ob das Vorgehen der Schule rechtlich unhaltbar ist oder nicht, egal ob man leicht und berechtigt einen Widerspruch einlegen kann oder nicht, faktisch muss man dann noch schnell genug sein Recht bekommen.
Auf der anderen Seite steht eine sehr legitime Sache, das Ansinnen, dass ein öffentlicher Parkplatz nicht vermüllt wird.
Wäre das nicht zumindest schlauer, wenn erstmal alle unterschreiben, um a) garantiert das Abi zu bekommen und b) nicht betrunken einen Parkplatz vermüllen ? Falls sich dann in aller Ruhe und ggf. auch erst nachher herausstellt, dass die "Unterschriftenaktion" ziemlich unrecht war, kann man ggf. immer noch beschwerdende Schritte einleiten.

-- Editiert justus13 am 13.03.2013 06:44

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wäre das nicht zumindest schlauer, wenn erstmal alle unterschreiben, um a) garantiert das Abi zu bekommen


Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Schule ihre Drohung wahr macht. Der zuständige Schulleiter würde danach vermutlich nur noch als Hausmeister oder Bibliotheksaufsicht eingesetzt werden. Daß eine solche Sanktion nicht nur nicht zulässig, sondern so offensichtlich rechtswidrig ist, daß es ein Kleinkind erkennt, wird entsprechend scharfe Konsequenzen problemlos durchsetzbar machen.

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#8
 Von 
justus13
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)

ja, das könnte ja alles sein. Nur muss man dazu dennoch noch vor dem Abi-Termin auch Recht bekommen haben.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

ich sehe in der Aufforderung, die Erklärung zu unterschreiben, eine Straftat (Nötigung), und würde diese einfach mal anzeigen.

Gibt es etwas schriftliches dazu, etwa ein Rundschreiben?

Stefan

PS: Um welchen Dienstag geht es denn überhaupt? (könnte ja schon vorbei sein)

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hat sich das denn schon bestätigt durch eine offizielle Aussage z.B. des Schulleiters bei einer Versammlung mit den angehenden Abiturienten? Oder gab es ein Schreiben?

Ich halte das für ein Gerücht unter Schülern, da wird der stellvertretende Schulleiter zu irgendwem gesagt haben: die Sauferei auf dem Parkplatz geht aber nicht, und dann wird das vom einen zum anderen weiter erzählt und am Ende heißt es dann, man solle da was unterschreiben, sonst wird man nicht zugelassen.
Das ist jedenfalls meine Meinung.
Falls ein Schulleiter etwas derart Unsinniges wirklich fordert, ist das natürlich nicht rechtens. Aber auch da sehe ich kein Problem, da muss sich die Stufe nur einig sein und alle unterschreiben nicht. Der kann ja schlecht einen kompletten Jahrgang ausschließen. Da wär er seinen Job schneller los, als er gucken kann. Blöd wär nur, wenn aus Angst 90% unterschreiben und 10% nicht. Die würden dann vielleicht wirklich ausgeschlossen vom Abi - aber sicherlich nicht mit der Begründung, dass sie das nicht unterschrieben haben. Da saugt man sich dann vielleicht was anderes aus den Fingern.
Aber ich halte das für ein Gerücht unter verärgerten Schülern, weil irgendjemand ihnen gesagt hat, dass die Party auf dem Parkplatz nicht mehr geduldet werden kann und dann vermutlich die Polizei kommt. In Anwesenheit der örtlichen Polizei soll das auch noch unterschrieben werden? Da ist wohl mit irgendwem die Fantasie durchgegangen, als ob die Polizei in die Schule rennt und beaufsichtigt, dass auch alle das brav unterschreiben. :crazy:

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#11
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Nur muss man dazu dennoch noch vor dem Abi-Termin auch Recht bekommen haben.


Ich sehe kein Problem, hier im Zweifel eine einstweilige Verfügung zur Zulassung durchzusetzen. Kein Gericht wird das bei der Sachlage ablehnen.

quote:
Die würden dann vielleicht wirklich ausgeschlossen vom Abi - aber sicherlich nicht mit der Begründung, dass sie das nicht unterschrieben haben. Da saugt man sich dann vielleicht was anderes aus den Fingern.


So viel kriminelle Energie würde ich der Schulleitung nun nicht unterstellen, nur weil sie eine Forderung gestellt hat, von der sie genau weiß, daß sie rechtlich nicht durchsetzbar ist. Da hat einfach jemand ein wenig gepokert.
Ich wäre gespannt auf die Begründung, wie man z.B. einen durch kein Fehlverhalten auffälligen Einser-Schüler mit einer "aus den Fingern gesogenen" Begründung nicht zulassen wollte.

Bedenke, wir reden hier immer noch von der richtigen Welt und nicht von einem fiktiven Krieg mit geistesgestörten Lehrern, ebensowenig von einer stalinistischen Diktatur.

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#12
 Von 
justus13
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)

da kann man nur hoffen, dass ihr mit all dem, was ihr hier schreibt auch Recht habt und vor allem Recht bekommt. Und damit meine ich nicht die Frage, ob die denkwürdige Aktion selbst rechtens ist. Ein bisschen beschleicht mich das Gefühl, dass viele nicht ganz genau wissen, wovon sie eigentlich reden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Was soll immer das Gerede von Polizei und Gerichten? Nur weil die Schulleitung schulintern am oberen Ende der Karriereleiter angekommen ist, hat die doch nicht niemanden über sich. Ich weiß nicht, in welcher Stadt bzw. welchem Bundesland diese Geschichte spielt und wer das dann genau ist, aber in erster Linie bestimmt nicht Gericht oder Polizei.



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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Die Zusassung zum Abi erfolgt doch Monate vor dem Saufgelage. Also wie soll die Zulassung entzogen werden für eine Aktion, die erst Monate später stattfindet? Durch Bemühen der Kristallkugel und damit Blick in die Zukunft?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:

Die Zusassung zum Abi erfolgt doch Monate vor dem Saufgelage.

Was für ein Unsinn.


Wenn wir schon Erbsen zählen, dann richtig:

Im Allgemeinen hat wirdwerden schon Recht, denn das Saufgelage findet erst NACH den Prüfungen statt, also im Prinzip mehrere Wochen/einige Monate nach der Zulassung zu den Prüfungen, die ja schon einige Tage vor den Prüfungen stattfinden wird.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 18.03.2013 03:06

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

@ Nachtflieger: mir ist kein Land bekannt, welches über die Zulassung zum Abi nach der mündlichen Prüfung und den schriftlichen Arbeiten entscheidet.

aber, mach mich schlau.

wirdwerden

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn Schüler vor dem Abi unterschreiben, daß sie nach dem Abi kein Saufgelage durchführen, dann sind sie sich ziemlich sicher, dass sie das Abi bestehen.....
Hmmm,......... es können dann nur Schüler am Komasaufen teilnehmen, welche sowieso das Abi nicht bestehen, also nicht unterschreiben...... :grins:

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#18
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ein bisschen beschleicht mich das Gefühl, dass viele nicht ganz genau wissen, wovon sie eigentlich reden.


Dann trügt dich dein Gefühl.

quote:
Um nur ein Beispiel zu nennen: Was soll immer das Gerede von Polizei und Gerichten?


Eine Frage war doch, ob man gegen eine "böswillige" Nichtzulassung zum Abitur überhaupt sinnvoll vorgehen könnte, wenn die Entscheidung darüber erst nach den Prüfungen ergehen könnte. Deswegen mein Hinweis auf einstweilige Verfügung, und die holt man sich vor Gericht. *duh*

Und um die Polizei ging es bzgl. der Frage, ob den Schülern beim öffentlichen Saufen ein Platzverweis erteilt werden kann. Noch mal *duh*.

Jetzt klarer?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
1312
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Amtworten!

Glücklicherweise hat sich das Ganze als "zwei Paar Schuhe" rausgestellt.
Es war die Veranstaltung die über die Abiturrichtlinien aufgeklärt hat. Hier musste unterschrieben werden, dass man anwesend war und somit die Richtlinien zur Kenntnis genommen hat.
Die letzten 10 Minuten waren dem Thema Parkplatz gewidmet. Dazu stellten sich zwei Polizisten vorne auf, schauten durchgehend auf den Boden und nuschelten etwas von "Stadtverordnungen"...
Der Sprecher war Oberkommisar, schaffte es aber während seinen 2 Minuten Vortrag weder einen grammatikalisch richtigen Satz zu bilden noch uns auch nur einmal anzugucken.
Naja jetzt wissen wir: Wir dürfen feiern, aber wenn sich Anwohner beschweren kommt die Polizei und ist gaaaaanz arg böse.... Das war so die Kernaussage.


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