Abmeldung Nebenwhg:welcher Termin ausschlaggebend?

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
AlexAlex
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung Nebenwhg:welcher Termin ausschlaggebend?

Hallo,

angenommen man zieht aus einer Nebenwohnung eher aus, als der Mietvertrag endet. Kann (oder gar soll) man in der Abmeldung den Auszugstag angeben? Oder den Tag, zu wann die Wohnung gekündigt ist? Es können ja 2-3 Monate dazwischen liegen!

Bin für Hinweise zur Rechtslage dankbar.

P.S. Wenn's wichtig ist, es geht um NRW.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AlexAlex
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, die Frage scheint sehr speziell zu sein. Dann formuliere ich es anders:

Was gilt meldetechnisch als Tag des Auszugs: Datum des tatsächlichen Auszugs aus einer Wohnung oder Datum der Mietvertragsbeendigung?


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es gilt das Datum des tatsächlichen Auszugs.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexAlex
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke!

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0x Hilfreiche Antwort

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