Hallo,
angenommen man zieht aus einer Nebenwohnung eher aus, als der Mietvertrag endet. Kann (oder gar soll) man in der Abmeldung den Auszugstag angeben? Oder den Tag, zu wann die Wohnung gekündigt ist? Es können ja 2-3 Monate dazwischen liegen!
Bin für Hinweise zur Rechtslage dankbar.
P.S. Wenn's wichtig ist, es geht um NRW.
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Abmeldung Nebenwhg:welcher Termin ausschlaggebend?
1. März 2011
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Frage vom 1. März 2011 | 22:11
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung Nebenwhg:welcher Termin ausschlaggebend?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 3. März 2011 | 17:07
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, die Frage scheint sehr speziell zu sein. Dann formuliere ich es anders:
Was gilt meldetechnisch als Tag des Auszugs: Datum des tatsächlichen Auszugs aus einer Wohnung oder Datum der Mietvertragsbeendigung?
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#2
Antwort vom 3. März 2011 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es gilt das Datum des tatsächlichen Auszugs.
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#3
Antwort vom 5. März 2011 | 13:19
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ok, danke!
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