Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage!
Unsere Heizungskosten werden von einer externer Ablesefirma abgerechnet. Die Ablesekosten für 2018 wurden muns im Jahr 2019 zur Rechnung gestellt. Muss ich die Kosten auf die Betriebskosten für 2018 dazu rechnen oder zu 2019??
Danke im voraus.
LG
Niko-k
Abrechnung für Ablesefirma
11. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2019 | 21:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung für Ablesefirma
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 11. November 2019 | 23:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich erkenne den Zusammenhang mit dem Thema des Forums nicht.
Was genau hat das mit "Ordnungsamt, Verwaltungsakt, Sondergenehmigung etc." zu tun?
#2
Antwort vom 12. November 2019 | 15:24
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 10x hilfreich)
Geht es denn um Mietrecht oder um WEG Recht?
Die Fragestellung hier ist nicht zu erkennen/nachzuvollziehen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2019 | 15:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und danke für die Rückmeldung.
Es geht un WEG Recht?
#4
Antwort vom 12. November 2019 | 18:19
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatEs geht un WEG Recht? :
Die Kosten der Ablesung sind doch erst in 2019 entstanden, gehören folglich in die Verwaltungskostenabrechnung dieses Jahres.
Berry
#5
Antwort vom 12. November 2019 | 18:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Berry,
Vielen Dank für die Info
LG
Niko
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