Abrechnung für Ablesefirma

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
niko-k
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung für Ablesefirma

Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage!
Unsere Heizungskosten werden von einer externer Ablesefirma abgerechnet. Die Ablesekosten für 2018 wurden muns im Jahr 2019 zur Rechnung gestellt. Muss ich die Kosten auf die Betriebskosten für 2018 dazu rechnen oder zu 2019??
Danke im voraus.
LG
Niko-k

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich erkenne den Zusammenhang mit dem Thema des Forums nicht.

Was genau hat das mit "Ordnungsamt, Verwaltungsakt, Sondergenehmigung etc." zu tun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Geht es denn um Mietrecht oder um WEG Recht?
Die Fragestellung hier ist nicht zu erkennen/nachzuvollziehen

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#3
 Von 
niko-k
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Rückmeldung.
Es geht un WEG Recht?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von niko-k):
Es geht un WEG Recht?


Die Kosten der Ablesung sind doch erst in 2019 entstanden, gehören folglich in die Verwaltungskostenabrechnung dieses Jahres.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
niko-k
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,
Vielen Dank für die Info
LG
Niko

0x Hilfreiche Antwort

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