Änderung Prüfungsordnung Universität

24. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
HaS8819
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Prüfungsordnung Universität

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung der Prüfungsordnung in Verbindung mit einer Neueinschreibung an einer Universität in NRW.

Im August letzten Jahres habe ich mich an der besagten Universität für einen Masterstudiengang eingeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war mir bezüglich einer Änderung der Prüfungsordnung (PO2012) noch nichts bekannt und ich ging vor allem bei der Möglichkeit einer vollständig freien Modulauswahl für mein Studium von der, zu diesem Zeitpunkt gültigen, alten Prüfungsordnung (PO2007) aus.

Das Semester begann dann offiziell am 01.10.2012 (WS12/13) und es wurde kommuniziert, dass am 12.10.2012 eine neue PO (PO2012) in Kraft treten würde, welche beinhaltet, dass ein Pflichtmodul während des Studiums zu absolvieren ist.

Alle älteren Semester konnten, nach Aufforderung, gegen dies Widerspruch einlegen und haben die Möglichkeit weiter nach PO2007 zu studieren.

Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, dass ich zum Zeitpunkt meiner Einschreibung von dieser Änderungs nicht die geringste Ahnung hatte und ich diesen Studiengang mit dem Wissen über die Einführung eines Pflichtmodules nicht angetreten hätte. Zudem bestand bei offizieller Bekanntgabe nichtmals mehr die Chance, die Universität oder den Studiengang zu welchseln. Hinzu kommt noch, dass das besagt Modul, aus organisatorischen Gründen, im WS 12/13 garnicht angeboten wurde.

Gibt es einen Weg gegen diese Prüfungsordnung vorzugehen und ebenfalls nach PO2007 weiterstudieren zu können?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!!

Viele Grüße,

HaS8819

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
dass ich zum Zeitpunkt meiner Einschreibung von dieser Änderungs nicht die geringste Ahnung hatte


Eine Informationspflicht über die jeweils gültige PO ist wohl nicht zu konstruieren.

quote:
Hinzu kommt noch, dass das besagt Modul, aus organisatorischen Gründen, im WS 12/13 garnicht angeboten wurde.


Sorry, wenn ich mal unsachlich werde: Boo-hoo, cry me a river! Ich habe ein naturwissenschaftliches Fach studiert, in dem die Vorlesungen klar in WS und SS geteilt waren, da konnte man auch nicht jeden Teilbereich im WS absolvieren, das war zu meiner Zeit (90er) zumindest noch völlig normal - übrigens auch für Pflichtvorlesungen - und hätte niemanden zu der Frage in einem Rechtforum bewegt, ob es "rechtens" sei, daß man Wuppelsuistik II nur in Sommersemestern belegen kann (mit der damaligen Folge, daß ein Nichtbestehen dazu führte, daß man nicht nur ein Semester, sondern ein Jahr verlor, bevor man zum Vordiplom antreten konnte).


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nanie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich finde schon, dass das eine berechtigte Frage ist. Dein Sachverhalt ist ja auch ein ganz anderer, wenn du vorher wusstest, worauf du dich einlässt.
Wenn Ha... jetzt aber genau das wichtig war und er/sie sich nicht für die Uni entschieden hätte wenn ihm die Einführung einer neuen Prüfungsordnung bekannt gewesen wäre, ist es schon verständlich, sich mal nach der Rechtslage zu erkundigen. Zumal die höheren Semester ja wohl in den "Genuss" einer bevorzugten Regelung kommen können.

Eine Antwort habe ich leider nicht ...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nanie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Frage ist halt, ob nicht irgendwo auf der Einschreibung stand, dass nach der neuen Prüfungsordnung studiert wird, sollte man eigentlich schon denken.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Änderung der PO von heute auf morgen geschehen ist.
Was ich damit sagen will: vielleicht hast Du Dich nur nicht gut genug informiert? (Ich kenne das nämlich nur so, dass man sich die PO selbst beschaffen muss, die wird einem nicht hinterher getragen.)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dagegen vorgehen kann. Und die "älteren Semester" haben den Vorteil ja nur darum, weil - je nach Änderung - sie z.B. eigentlich kurz vor Abschluss des Studiums stehen und aber nach der neuen Ordnung ihnen noch Scheine fehlen würden bzw. sie welche gemacht hätten, die nun nichts mehr wert sind. Jeder muss natürlich - innerhalb einer gewissen Frist - die Möglichkeit bekommen, das Studium nach den Vorgaben zu beenden, die beim Beginn gültig waren.
Als Erstsemester hat man sich abzufinden mit der PO.
Ist das Pflichtmodul denn so schrecklich? Oder wechsel eben nach diesem Semester dann Uni? Das kannst Du Dir ja wahrscheinlich anrechnen lassen?
Und dass manche Module nur im SS und manche nur im WS angeboten werden, finde ich völlig normal. Bei meinem Studium war das auch so, dass Semantik z.B. nur im WS angeboten wurde und Pragmatik nur im SS, weil das derselbe Dozent war und er sich nicht zerteilen konnte. Das ist üblich, dass nicht in jedem Semester alles angeboten wird, und daher kein Grund, gegen die PO vorzugehen.

Mir fällt gerade auf, dass das ja schon letztes Jahr war. Da kannst Du jetzt schon gar nichts mehr machen. Hast Du zum SS die Uni gewechselt oder Dich jetzt doch abgefunden mit dem Pflichtmodul?

LG

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-- Editiert Yogi1 am 25.06.2013 19:42

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