Änderungen Abgabenbescheid

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Iglu08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungen Abgabenbescheid

Guten Tag zusammen,

wir leben in NRW und bewohnen ein Einfamilienhaus. In jedem Jahr erhalten wir Abgabenbescheide. In einem wird die Grundsteuer und Abfallentsorung abgerechnet, in einem Anderen Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenreinigung.
Die Stadt hat nun festgestellt, dass nicht alle versiegelten Flächen in die Berechnung der Niederschlagsgebühr einbezogen wurden. Wir selbst haben an diesen Flächen nichts geändert und diese beim Erhalt der Bescheide nicht nachgemessen. Da sämtliche Abgaben unverändert (außer Müll) identisch zu den Abgabenbescheiden des Vorbesitzers waren, haben wir uns damit insgesamt nicht beschäftigt. Die Stadt hat nun die nicht angeschlossenen Flächen ermittelt, mitgeteilt und die Abgabenbescheide der letzten Jahre geändert. Die Bescheide sind insoweit nicht zu bemängeln. Wir haben diese Änderungsbescheide durchgesehen und festgestellt, dass die Straßenreinigung zu unseren Ungunsten zu hoch bemessen wurde. Diesen Fehler erkennt die Stadt an und stellt in Ausicht, die richtigen Straßenreinigungsgebühren ab 2020 berücksichtigen zu wollen. Eine Änderung der Bescheide 2019 und jünger wird abgelehnt, da die Straßenreinigungsgebühr bestandskräftig festgesetzt worden sei.
Jetzt drängt sich folgende Frage auf:
Ist der Abgabenbescheid über Schmutzwasser, Niderschlagswasser und Straßenreinigung als ein Bescheid zu sehen, so dass die falsch berechnete Straßenreinigung die Nachzahlung des Niederschlagwassers kompensieren kann oder sind das, wie die Stadt unterstellt, drei Bescheide.
Ich meine, dass es sich i.S.d. §14 KAG um einen Bescheid handelt, so dass die Abgabe um die zu hohe Straßenreinigungsgebühr reduziert werden kann.


-- Editiert von Iglu08 am 26.07.2019 15:14

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