Ärger mit der Schule

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Ärger mit der Schule

Hallo ihr lieben,
ich habe einen 7 Jährigen Sohn mit leichter geistigen Behinderung. Er wurde am 06.09.2014 eingeschult auf einer normalen Grundschule mit Integrationshelfer.Jetzt haben wir seit ca. 2 Wochen nach Der Einschulung Probleme mit einer Klassenkamaradin, sie tritt ihn von 5 Schultag die Woche mindestens 3 mal zwischen die Beine.Das haben wir mehrmals schon der Klassenlehrerin und der Direktorin gemeldet und nichts passiert so wirklich, außer traurige smielys die sie eingetragen bekommt.Mit dem Vater von ihr (alleinerziehend) scheint überfordert und sie macht halt weiter und weiter.Dann War es vor Weihnachten so extrem das mein Sohn seine Musiksachen ausgepackt hat ( zur Tasche runter gebückt) und sie hat ihn mit voller Absicht ins Gesicht getreten, sodass ich ein Anruf von der schule bekam das ich ihn abholen muss sein Gesicht sei geschwollen. Daraus folgte natürlich die Notaufnahme usw...Den nächsten Tag sind wir in die Schule gefahren um dieses zu klären, warum kein Lehrer da War ( die Intergrationshelferin hat eine Gesetzlichepause) und was genau passiert sei? Da haben wir nur eine Antwort von Direktorin und Klassenlehrerin bekommen "Sie kann das nicht gewesen sein" obwohl alle Kinder aus der Klasse bestätigen das sie es War. Heute hatte wir eine Aussprache: dabei kam nur wieder Schuldzuweisung mein Sohn soll ihr aus dem Weg gehen, was sich auf einer Dorfschule als schwierig gestaltet, desweiteren kann mein Sohn durch diese geistige Behinderung nicht unter lieber Mensch und böser Mensch unterscheiden. Sie habe genau das gleiche Recht Wie mein Sohn auf dieser Schule zu sein.Das Schulamt weiß auch Bescheid aber mehr wie vermitteln können Sie auch nicht.Ich weiß echt nicht mehr weiter, da es ja enorme Schäden bereits durch die ständigen Tritte genommen hat.was würdet ihr mir entfehlen?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Jedenfalls keine rechtlichen Schritte. Der Rechtsstaat kann in so einem Fall natürlich eher nicht durchdringen, jedenfalls nicht bis hin zu einer Siebenjährigen. Nicht jeder alltägliche Problembereich lässt sich rechtlich regulieren.
Sie haben Klassenleiterin, Direktorin, Schulamt und Vater informiert. Mehr können Sie eigentlich nicht machen. Wenn da alle 4 die Hände in den Schoß legen, guckt man natürlich erstmal dumm in die Röhre. Auf jeden Fall sollte jeder dieser Vorfälle gut dokumentiert werden.

So wie ich das sehe, war das bisher der einzige Fall, der wirklich "eskaliert" ist? Ein Tritt ins Gesicht in meines Erachtens ja eine andere Nummer als "normale" Tritte. Sowas wird an Schulen nunmal als "üblich" angesehen. Kind sind Kinder und grausam, nicht jede körperliche Auseinandersetzung kann man da für die Zukunft ausschließen.
Wenn das der einzige derartige Vorfall war, würde ich selber es erstmal darauf beruhen lassen. Offenbar wurde dieses Mal auch etwas mehr "Aufstand" gemacht, vielleicht hat das Wirkung auf das Mädchen.

Gleichwohl können SIe natürlich mal alle Beteiligten darüber informieren, dass Sie sich vorbehalten, bei künftigen Problemen auch das Jugendamt oder die Staatsanwaltschaft (Verletzung der Aufsichtspflicht!) darüber zu informieren und das Geltendmachen von Schmerzensgeldern zu prüfen. Die würden wahrscheinlich auch nicht mehr machen. Gleichwohl könnte schon eine solche Drohung die erhoffte Wirkung entfalten.

quote:
Mit dem Vater von ihr (alleinerziehend) scheint überfordert

Dann wissen Sie ja, woher das Problem eigentlich rührt.

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#2
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das konnte ich mir schon denken, dass ich keine weiterem Möglichkeiten habe.Das ist ja das schlimme das Mädchen lässt sich halt nicht abschrecken, trotz alledem, das ich bereits mit dem Anwalt gedroht habe und Strafanzeigen erstatten wollte, macht sie immer weiter.Gestern hat sie ihn wieder zwischen die Beine getreten und mein Sohn seine Integrationshelferin ist dazwischen gegangen, noch nicht mal vor ihr hat sie Respekt und hat sie gleich mit gehauen.
Mein kleiner tut mir so leid, hatte ihm auch ( auch wenn es nicht die feine englische ist)gesagt er soll auch mal richtig zu hauen und sich wehren, wo er sich lange geweigert hat, da er ohne Schläge oder hauen erzogen wird.Noch nicht einmal das bringt was, nur das die Lehrer sehen was er gemacht hat und er Einträge bekommen hat.


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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja ich habe mir jetzt vorgenommen, sollte noch einmal solch ein Unfall passieren, dann stell ich Strafanzeigen gegen sie auch wenn sie erst 7 Jahre ist. Weil dann wieder sicherlich weiter geleitet an das Jugendamt.und des weiteren bekommt die Schule dann auch eine Anzeigen wegen aufsichtspflichtverletzung, da es ja komischerweise nie einer gesehen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Also ich sehe das als grundsätzliches Problem, über dessen Lösung ihr nachdenken müsst. Euer Sohn ist geistig leicht behindert und wird daher wahrscheinlich auch zukünftig immer wieder das Opfer in dieser Schule und anderen Schulen werden. Damit es nicht zu diesem Spießrutenlauf kommt, muss euer Sohn lernen sich bei Bedarf zu wehren.

Der zweite Punkt ist, dass ihr euren Sohn sofort nicht mehr der Bedrohung aussetzen dürft. Daher würde ich ihn ab sofort nicht mehr in diese Schule schicken. Dann wiederholt er halt die Klasse. Das ist für so einen kleinen Jungen immer noch besser als der Gewalt und dem Psychoterror ausgesetzt zu sein.

Dass er nicht mehr in die Schule geht, hat aber die Konsequenz, dass die Schule handeln muss, weil die Schulpflicht verletzt wird. Ihr werden zwar Probleme bekommen, was dann aber zurückschlägt auf die Schule, wenn ihr darlegt, aus welchen Gründen ihr euren Sohn nicht mehr in die Schule schickt. Der Druck auf die Schule kann dann enorm werden, insbesondere, wenn die örtliche Presse noch Wind von der Sache bekommt.

Kommen wir zurück zu dem ersten Punkt, dass euer Sohn lernen muss, sich zu wehren. Hier bietet sich z.B. an, dass er einen Kampfsport erlernt. In einer guten Kampfsportschule wird auch eine Philosophie gelehrt, dass man nur im Notfall Gewalt anwenden darf. Sucht also die Kampfsportschule mit Bedacht auf. Die Kampfsportschule sollte auch in einem anderen Ort sein, so dass sich das in eurem Wohnort nicht rumspricht.

Wenn dann nächstes Jahr euer Sohn wieder mit der Schule neu anfängt, ist ja das gewalttätige Mädchen immer noch in der Schule. Euer Sohn kann sich dann aber wehren. Wenn das selbstbewusst und massiv genug ist, wird das für das Mädchen so überraschend kommen, dass der Terror in dieser Schule aufhören wird.

Nun, dass ist jetzt nur eine Möglichkeit, die mir eingefallen ist, euren Sohn zu schützen. Ob es die richtige ist, ich weiß es nicht. Ihr müsst euch vielleicht lange Gedanken darüber machen. die richtige Lösungen zu finden. Eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Schule oder mit den Eltern des Mädchens, dauert viel zu lange und hilft euren Sohn momentan überhaupt nicht.

Das wichtigste ist jetzt, dafür zu sorgen, dass euer Sohn dem Terror nicht mehr ausgesetzt ist. Alle daraus folgende Konsequenzen und resultierenden Nachteile sind absolut zweitrangig. Ich würde daher empfehlen, euren Sohn momentan nicht mehr in diese Schule gehen zu lassen.


Gruß

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.02.2017 13:51:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Uwe, danke für deine Antwort,.
den Kampfsport macht er schon seit er 5 Jahre alt ist (Kick Boxen), alleine damit er sich 2 mal die WOCHE richtig auspauern kann.Das ganze Problem ist wenn er sich dann mal gegen das Mädchen gewehrt hat wurde er bestraft und hat traurige Smielys mit nach hause gebracht ( ich würde aber niemals auf ihn schimpefen, wenn er sich doch nur gewehrt hat.) Das schlimmste ist ja das die Lehrer es angeblich nicht sehen wenn sie meinen Sohn schlägt, aber wehrt er sich sehen sie es.Bei der Aussprache kamen nur solch Kommentare von der Lehrerin ,wir dulden hier keine gewalt, ich musste lachen und fragte nur was dieses Mädchen den mit meinem Sohn macht, ob das streicheln ist.Er soll sich nicht wehren er soll lieber Petzen kommen, was er aber nicht macht, da er der Meinung ist er bekomme so und so nur die schuld.
wir wollen uns jetzt in den nächsten Wochen ein paar Schulen anschauen, gegebenes auch eine privat Schule. Auch wenn ich dafür zahlen muss nur das es meinem Sohn gut geht.
Nochmal zur Aussprache das mein Sohn sich nicht wehren darf.
Ich sagte zu den lehren nur das ich meinen Sohn lieber von der Polizei abhole, wie aus dem Krankenhaus. Zu einer Einigung wie es weiter gehen soll kam es nicht.

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Es wäre meiner Ansicht nach zu prüfen, ob hier seitens der Geschädigten erfolgversprechend gegen Schule bzw. den Lehrern zivil-, straf- und verwaltungsrechtlich vorgegangen werden kann.

Das sollte man eventuell Fachleute fragen (geht auch gleich hier http://frag-einen-anwalt.de/) da das doch recht komplex ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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