Akteneinsicht nach §29 VwVfG

3. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
JustitiaX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Akteneinsicht nach §29 VwVfG

Hallo,

ich habe gegen ein Verfügung, wegen mehrerer offensichtlicher Fehler Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht nach o.g. § Akteneinsicht angefordert, um die Argumentation genauer zu hinterforschen.

Meine Frage:

1. Wie lange ist eine angemessene Frist i.d.R. für die Zustellung der Akteneinsicht? (Welche Frist sollte ich setzen)

2. Ist das behahrliche Zurückhalten der Akteneisicht Unterschlagung oder Urkundenunterdrücken im äußersten Fall?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
JustitiaX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, bin da jetzt bissle weiter, danke.

Ist Gemeinde und LRA BW

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Akteneinsicht+in+und+ausserhalb+von+Verwaltungsverfahren+beantragen-685-leistung-0

Kopien sind i.d.R. vor Ort doch möglich, also verweigern als Willkür wohl kaum?

Geht um einen gravierenden Fehler (werde nicht tiefer drauf eingehen, habe selber schon nachgelesen), durch den ich eine Beschwerde und ggf. eine Strafanzeige stützen kann, daher ist mir die Rückhaltung ein Stein im Schuh

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.689 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen