Hallo zusammen,
ich hatte mein altes Auto bzw. das Kennzeichen abgemeldet. Das Kennzeichen nutze ich jetzt für das neue Auto.
Das alte Auto hatte ich verkauft ohne ohne Vertrag, da der Käufer zusicherte dass er es nur als Ersatzteillage
nutzen möchte. Leider hat derjenige kurz darauf eine Straftat mit meinem alten Auto begangen.
Die Polizei stand am nächsten Tag vor meiner Tür anhand der Fahrzeuggestellnummer und wollte von mir wissen
ob das Auto geklaut wurde. Ich hatte mitgeteilt, dass ich es abgemeldet und verkauft hatte.
Das reichte der Polizei und somit war für die der Fall gegessen.
Ein halbes Jahr später bekomme ich von dem Ordnungsamt einen Brief, dass ein Auto abgeschleppt wurde
und es laut der Fahrzeuggestellnummer immer noch auf meinen Namen läuft. Ich soll die Abschleppkosten
von mittlerweile 550 Euro zahlen. Die wollen von mir ein Kaufvertrag haben aber den habe ich nicht.
Mittlerweile war ich bei der Polizei und habe mir die Polizeivorgangsnummer von damals und ein
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben lassen. Sollte das reichen?
Das große Problem ist jetzt auch noch, dass die Frist abgelaufen ist und ich auch noch Mahngebühren zahlen soll.
Was kann ich noch machen?
Wie sollte ich vorgehen?
Altes Auto abgeschleppt. Wer muss Abschleppkosten zahlen?
18. Dezember 2018
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Frage vom 18. Dezember 2018 | 21:00
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 19x hilfreich)
Altes Auto abgeschleppt. Wer muss Abschleppkosten zahlen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDie wollen von mir ein Kaufvertrag haben aber den habe ich nicht. :
Na, dann nimmt man die Abmeldung vom Amt.
#2
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 21:40
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 19x hilfreich)
Zitat:ZitatDie wollen von mir ein Kaufvertrag haben aber den habe ich nicht. :
Na, dann nimmt man die Abmeldung vom Amt.
Das fanden die zwar nett, aber hat denen nicht gereicht !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDas fanden die zwar nett, aber hat denen nicht gereicht ! :
Bedeutet der andere hat das Auto dann auch gar nicht angemeldet?
ZitatMittlerweile war ich bei der Polizei und habe mir die Polizeivorgangsnummer von damals und ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben lassen. Sollte das reichen? :
Das kommt ganz darauf an, was genau in der Akte steht.
Wenn da nur drin steht, X hat behauptet er hat es an Y verkauft, dann sieht es mau aus.
#4
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 22:28
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 19x hilfreich)
Zitat:ZitatDas fanden die zwar nett, aber hat denen nicht gereicht ! :
Bedeutet der andere hat das Auto dann auch gar nicht angemeldet?
ZitatMittlerweile war ich bei der Polizei und habe mir die Polizeivorgangsnummer von damals und ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben lassen. Sollte das reichen? :
Das kommt ganz darauf an, was genau in der Akte steht.
Wenn da nur drin steht, X hat behauptet er hat es an Y verkauft, dann sieht es mau aus.
Genau, der andere hat es erst garnicht angemeldet. Ich stehe immer noch als letzter Halter drin.
Was genau in der Akte steht kann ich nicht sagen. Woher soll ich das wissen.
#5
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 11:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Der ist also mit einem unangemeldeten Auto los um eine Straftat zu begehen ?
Sie haben doch Name und Adresse des damaligen Käufers, zusätzlich können Sie nachweisen (durch die Polizei), dass sie schon seinerzeit angegeben haben, dass das Auto verkauft wurde.Das sollte doch ausreichend sein?
#6
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 22:20
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 19x hilfreich)
War heute persönlich beim Ordnungsamt. Nach über 6 Monaten hat er es mir endlich geglaubt.
Ich sollte am Freitag eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Unglaublich, aber es hat endlich ein positives Ende.
Und jetzt?
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