Amt erklärt Unterschrift für Perso als ungültig

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Changchub
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Amt erklärt Unterschrift für Perso als ungültig

Hallo!
Ich habe vor einigen Tagen einen neuen Personalausweis beantragt. Das zuständige Amt hat sich geweigert, meine Unterschrift anzuerkennen, da der mittlere Strich den Eindruck erzeuge, der Name sei durchgestrichen. Desweiteren dürfte ich keine Sonderzeichen (ich pflege meine Unterschrift mit einem Punkt abzuschließen) verwenden. Auch ein Gespräch mit der Bereichsleiterin der Meldestelle brachte keine Lösung, so dass ich eine modifizierte Unterschrift geleistet habe. Ich fühle mich jedoch in meinen Persönlichkeitsrechten empfindlich gestört und das Thema läßt mich nicht mehr los… Leider habe ich im Internet keine derartigen Vorschriften gefunden. Im Gegenteil. So heißt es beispielsweise in den Verwaltungsvorschriften für die Ausstellung von Reisepässen meines Bundeslandes: [Zitat]: Die Unterschrift des Passbewerbers … erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals. Sie soll so geleistet werden, wie der Passbewerber dies im täglichen Leben zu tun pflegt.[Zitatende]. Kann dies sinngemäß auch für die Ausstellung von Personalausweisen im selben Bundesland gelten? Leider gibt das LPAuswG (Landespersonalausweisgesetz) nicht viel zur Fragestellung her. Dort heißt es: Der Antragsteller ist verpflichtet … die erforderlichen Unterschriften in der für die Ausstellung des Ausweises notwendigen Form zu leisten (ohne diese notwendige Form jedoch näher auszuführen). Ich wäre Ihnen sehr für die Mitteilung des entsprechenden Gesetzestextes, bzw. der gültigen Ausführungsvorschrift oder Gemeindeordnung dankbar. Es handelt sich um das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin. Vielen Dank!
MfG
Changchub

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Desweiteren dürfte ich keine Sonderzeichen (ich pflege meine Unterschrift mit einem Punkt abzuschließen ) verwenden.


Der ist gut. :grins:

Zitat:
Ich fühle mich jedoch in meinen Persönlichkeitsrechten empfindlich gestört und das Thema läßt mich nicht mehr los…


Der ist noch besser :grins: :grins:


Gehört der Punkt zum Namen?

Na siehste.

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"gruß azrael"

-- Editiert am 25.01.2010 11:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Changchub
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja..gehört er...

Hierzu mal n Zitat aus den Ausführungsvorschriften des Landespassgesetzes Berlin: [Zitat]: "6.2.4
Die Unterschrift des Passbewerbers gemäß Nummer 6.1.1 erfüllt die Funktion eines
Identitätsmerkmals. Sie soll so geleistet werden, wie der Passbewerber dies im täglichen
Leben zu tun pflegt.[Zitatende].

Ich möchte euch bitten, nur qulifizierte Kommentare zu schreiben..hier sind diejenigen angesprochen, die sich mit Verwaltungsrecht auskennen (!)....das Amt beruft sich auf eine Verwaltungsvorschrift, deren Einsichtnahme oder schriftliches zur-Verfügung-Stellen jedoch verweigert wird...Ich habe das Amt angeschrieben und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten..wer weiß Rat?

lg
Changchub

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Verwaltungsvorschriften haben keinen Rechts- bzw Aussenwirkung, sie regeln alleine das innerbehördliche Handeln.

Mit einer Verwaltungsvorschrift kann man dir deine Unterschrift nicht modifizieren.

Negativargumentation, das Gesetz über Personalausweise regelt nicht die Form der Unterschrift. Dem logischen Menschenverstand schliesst sich das auch aus, sonst könnten alle mit Meyer, Lehmann, Schmidt unterschreiben....

persönliche Anmerkung, meine Unterschrift ist auch "durchgestrichen" das hat noch nie einer beanstandet

quote:
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:


Das Einwohnermeldeamt soll dir mal die Gesetzespassage zeigen wo steht, dass du deine oben genannten Bedingungen erfüllen musst und nur wenn Sie dir ein Gesetz, keine Verwaltungsvorschrift, zeigen können nur dann können Sie deine Unterschrift beanstanden.

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-- Editiert am 25.01.2010 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Sie soll so geleistet werden, wie der Passbewerber dies im täglichen
Leben zu tun pflegt


Und wenn ich im täglichen Leben mit "Jennifer A, Päpstin von Gottes Gnaden", gefolgt von einem lächelnden Kätzchen, unterschreibe, habe ich Anspruch darauf, daß das so in den Perso aufgenommen wird? Wohl kaum. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

@jennifer_A
ein bisschen realistisch sollte man schon bleiben
Wenn die Unterschrift nur aus unleserlichen Schnörkeln besteht, dann ist das halt so.
Ansonsten können wir demnächst alle in Druckbuchstaben unterschreiben...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.01.2010 09:35:28
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Changchub
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Beschwerdestelle hat heute meine Unterschrift als akzeptabel bewertet, sich entschuldigt und die Dienststelle angewiesen, dort meine Unterschrift in unveränderter Form zu akzeptieren. :-) ... Das hat dem Amt erspart, einen Rechtsmittel-fähigen Bescheid zu erstellen, gegen den ich hätte klagen können.

Sehr zufrieden...

Changchub

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

es geschehen noch Zeichen und Wunder

ich gratuliere :)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alsol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Changchub,

könntest Du bitte sagen, was genau Du dem Amt geschrieben hast. Ich habe nämlich heute das gleiche Problem gehabt und lüstigerweise mit dem gleichen Bürgeramt.

Danke für Dein Rat und diesen Post!
Alsol

-- Editiert Alsol am 07.11.2012 20:54

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38468 Beiträge, 14009x hilfreich)

Meinst Du, dass der nach 2 Jahren noch mitliest?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Changchub
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

'Der' wird auch nach zwei Jahren noch benachrichtigt.
Ich habe mich mit dem Hinweis auf das Zitat aus dem Berliner Landespassgesetz an die
Beschwerdestelle des Bezirksamtes (die sich im Bezirksamt Friedrichshain befindet) gewandt.
Am folgenden Tag (der zuständige Sachbearbeiter war krank, als ich mein Schreiben abgab) wurde ich dann angerufen. Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid und Verwaltungsklageandrohung hab ich auch eingefügt.

Gruss

Changchub

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Alsol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Changchub! Werde ich auch versuchen :)

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