Amtsarztpflicht - Bayern?

25. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Markus1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Amtsarztpflicht - Bayern?

Angenommen ein volljähriger Schüler einer Fachoberschule in Bayern wird auf Grund immer entschuldigter (und mit Attest belegter) Fehltage auf Grund einer "Untersuchung der Schultauglichkeit" zum Amtsarzt geschickt. Dort legt der Schüler auf Anordnung des Arztes alle Diagnosen des Hausarztes zu den Fehltagen lückenlos vor.
Der Schüler hört nichts mehr vom Amtsarzt oder seitens der Schule. 7 Tage später hat der Schüler einen grippalen Infekt und wird für 2 Tage krank geschrieben, vom Hausarzt. Informiert worden dass ab jetzt immer Amtsarzt pflicht herrscht wurde der Schüler nicht.

Beim Abgeben des Attests heißt es plötzlich es reiche nicht aus, man müsse zum Amtsarzt. Da die Schultauglichkeit aber scheinbar festgestellt wurde, der Amtsarzt keine Einschränkungen feststellen konnte, sogar ein Befund eines Krankenhauses vorgelegt wurde empfindet der Schüler die Vorgehensweise der Schule als Schikane. Zudem kann nach Meinung des Schülers nicht verlangt werden in krankem/medikamentösen Zustand die 25 Km zum Amtsarzt zu bewältigen.

Inwiefern ist eine Amtsarztpflicht für alle Fehltage rechtens? Kann von einer Untersuchung beim Amtsarzt der "Schultauglichkeit" wirklich ohne schriftliche Benachrichtigung danach eine Amtsarztattestpflicht verordnet werden?

Wie könnte sich der Schüler wehren?


PS:
Anbei die Schulordnung falls es hilft

http://www.bfbn.de/fileadmin/downloads/Schulrecht/FOBOSO.pdf

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern ist eine Amtsarztpflicht für alle Fehltage rechtens?


Das wäre es dann, wenn der begründete Verdacht besteht, daß es sich bei den privatärztlichen Attesten um reine Gefälligkeitsgutachten handelt. Vielleicht hat die Untersuchung seitens des Amtsarztes ja so etwas ergeben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:Inwiefern ist eine Amtsarztpflicht für alle Fehltage rechtens?
Das wäre es dann, wenn der begründete Verdacht besteht, daß es sich bei den privatärztlichen Attesten um reine Gefälligkeitsgutachten handelt. Vielleicht hat die Untersuchung seitens des Amtsarztes ja so etwas ergeben?


Kann ich ausschließen. Denn ein Befund des Leidens das mich zu langem Ausfall zwang wurde sowohl vom Hausarzt als auch in der Klinik festgestellt. Bitte um eine ausführliche Antwort, damit sind alle gemeint, wäre wirklich sehr dankbar.

Vor allem die Punkte interessieren mich:


1. Die Untersuchung lautete auf Schulfähigkeit , eine einmalige Untersuchung sehe ich ja noch ein. Aber sofort beim nächsten erneuten Krankheitsfall wieder zum Arzt, nach über einem Monat ohne Fehlzeiten, darf dass die Schule?
2. Selbst wenn es erlaubt ist, hätte man mir nicht schriftlich oder mündlich bescheid geben müssen dass bei der nächsten Krankheit das normale Attest nicht ausreicht?
3. Kann man mir im Krankheitsfall zumuten 25km zum Amtsarzt zu fahren?

Nochmals: Schon mal vielen lieben Dank!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119632 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
1. Die Untersuchung lautete auf Schulfähigkeit , eine einmalige Untersuchung sehe ich ja noch ein. Aber sofort beim nächsten erneuten Krankheitsfall wieder zum Arzt, nach über einem Monat ohne Fehlzeiten, darf dass die Schule?

Klar, der Doc hat ja keine Kristallkugel in der die Zukunft steht.



Zitat:
2. Selbst wenn es erlaubt ist, hätte man mir nicht schriftlich oder mündlich bescheid geben müssen dass bei der nächsten Krankheit das normale Attest nicht ausreicht?

Nein.



Zitat:
3. Kann man mir im Krankheitsfall zumuten 25km zum Amtsarzt zu fahren?

Ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markus1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:1. Die Untersuchung lautete auf Schulfähigkeit , eine einmalige Untersuchung sehe ich ja noch ein. Aber sofort beim nächsten erneuten Krankheitsfall wieder zum Arzt, nach über einem Monat ohne Fehlzeiten, darf dass die Schule?
Klar, der Doc hat ja keine Kristallkugel in der die Zukunft steht.



Zitat:2. Selbst wenn es erlaubt ist, hätte man mir nicht schriftlich oder mündlich bescheid geben müssen dass bei der nächsten Krankheit das normale Attest nicht ausreicht?
Nein.



Zitat:3. Kann man mir im Krankheitsfall zumuten 25km zum Amtsarzt zu fahren?
Ja.



Da redest du aber einen schönen Blödsinn vorallem bei 2.

Woher soll ich denn wissen dass ich ab jetzt immer ein Attest vom Amtsarzt brauche wenn mir keiner irgendwas sagt?
Wer haftet wenn ich im fiebrigen Zustand einen Unfall mit dem Auto baue?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen