Hallo!
In NRW kann anscheinend ein Dritter ohne Vollmacht eine Person von seinem Wohnsitz abmelden, aber zum Anmelden braucht eine Person eine Bestätigung vom Wohnungsgeber.
Wo gibts mehr Infos darüber?
Ist dies rechtens, daß jeder Hinz und Kunz einen anderen abmelden können?
Danke + Grüße,
David
An/Abmelden in NRW
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Quelle:https://www.bernd-rohlfs.de/bochum/zweitwohnungssteuer/meldegesetz.pdf
§ 13 Absatz 3 Meldegesetz NRW
quote:
(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht
oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt
diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung
sie ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich
die Aufenthaltsbestimmungen
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Na mit einer Anmeldung kann man auch Sozialleistungen empfängen, daher die "Kontrolle". Bei einer Abmeldung passiert nichts wichtiges.
quote:Hinz und kUnz können dich auch erschiessen, deswegen ist es nicht rechtens.
Ist dies rechtens, daß jeder Hinz und Kunz einen anderen abmelden können?
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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Könnte es für das Amt, das rechtswidrig An- oder Abmeldungen vornimmt, juristische Konsequenzen haben? Wenn ja, wie würden diese aussehen?
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Na hat das Amt die Änderungen vorgenommen oder irgend ein böser Mensch. Und warum hjat das Amt Anmeldungen aus eigenem Anlass vorgenommen.
Und welche juristische Konsequenzen sollte ein Amt bekommen - wenn das Schadenersatz zu lasten der Staatskasse, kaum "Strafen".
Es sei denn der Beamte hat grob fährlassig - also absichtlich.....
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Das Melderegister darf auch von amtlicher Seite geändert werden, wenn es falsch ist. Wenn das Amt also von einer dritten Person erfährt, dass jemand nicht unter seiner Meldeadresse wohnt, dann darf das Amt das Melderegister ändern, d.h. diese Person abmelden.
Wenn diese dritte Person dabei jedoch vorsätzlich falsche Angaben macht, dann macht sie sich ggf. strafbar, z.B. nach § 271 StGB
.
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-- Editiert am 20.12.2009 08:37
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