Anhörung Formfehler

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kirassa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung Formfehler

Zwei kurze Fragen rund um die Anhörung.

1.) Eine Anhörung vom Arbeitsamt welche vergessen wurde zu unterschreiben (ja manuelle Anhörung also ohne Zusatz >>>wurde maschienell erstellt und ohne Unterschrift gültig<<<). Ist diese gültig?

2.) Angenommen ich will auf eine Anhörung reagieren. Bin ich gezwungen dies schriftlich zu tun, wie in der Anhörung gefordert oder steht es mir auch frei, mich dazu telefonisch zu Äußern?

-- Editiert am 29.06.2009 08:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

wenn die Unterschrift fehlt, ist das ein Formfehler welcher geheilt werden kann,

außer du widerrufst die Aussage.

Mit Behörden immer schriftlich kommunizieren, wir sind ja hier nicht bei der stillen Post. Kommt aber auch drauf an, was man von dir wissen will.

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#2
 Von 
Kirassa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Formfehler geheilt werden kann ist klar, die Frage ist, wenn er nicht geheilt wird. Zählt die Anhörung dennoch als gültig durch geführt?

Wieso stille Post? Wenn ich die Angelegenheit gerne auf Grund der Komplexität telefonisch klären will, bringt mir das viel mehr als ein Schreiben wo 1000 Fragen für den Bearbeiter offen bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

na was denkst du was der Bearbeiter macht, der hört sich nicht nur deine Probleme an und wird dann vielleicht einen Teil vergessen, wenn das Problem so komplex ist..

Das meine ich mit stille Post ;)

am besten hingehen, Protokoll schreiben lassen und unterschreiben

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