Zwei kurze Fragen rund um die Anhörung.
1.) Eine Anhörung vom Arbeitsamt welche vergessen wurde zu unterschreiben (ja manuelle Anhörung also ohne Zusatz >>>wurde maschienell erstellt und ohne Unterschrift gültig<<<). Ist diese gültig?
2.) Angenommen ich will auf eine Anhörung reagieren. Bin ich gezwungen dies schriftlich zu tun, wie in der Anhörung gefordert oder steht es mir auch frei, mich dazu telefonisch zu Äußern?
-- Editiert am 29.06.2009 08:51
Anhörung Formfehler
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
wenn die Unterschrift fehlt, ist das ein Formfehler welcher geheilt werden kann,
außer du widerrufst die Aussage.
Mit Behörden immer schriftlich kommunizieren, wir sind ja hier nicht bei der stillen Post. Kommt aber auch drauf an, was man von dir wissen will.
Das der Formfehler geheilt werden kann ist klar, die Frage ist, wenn er nicht geheilt wird. Zählt die Anhörung dennoch als gültig durch geführt?
Wieso stille Post? Wenn ich die Angelegenheit gerne auf Grund der Komplexität telefonisch klären will, bringt mir das viel mehr als ein Schreiben wo 1000 Fragen für den Bearbeiter offen bleiben.
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na was denkst du was der Bearbeiter macht, der hört sich nicht nur deine Probleme an und wird dann vielleicht einen Teil vergessen, wenn das Problem so komplex ist..
Das meine ich mit stille Post
am besten hingehen, Protokoll schreiben lassen und unterschreiben
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