Hallo,
bei uns wir die gesamte Strasse samt Zuwegung zu den einzelnen Hauseingängen ( Reihenhäuser) erneuert.
Die einzelnen Parteien haben an der eigentlichen Strasse ein ca 30 qm großes Grundstück wo die Garage drauf ist, das eigentliche Haus bzw. der Eingang ist über einen Fußweg zu erreichen. Da ich das erste Haus habe soll ich als Eckgrundstück gelten und somit mit der gesamten Grundstücksgröße für die Straße und den Fußweg zur Kasse gebeten werden.
Die restlichen Häuser zahlen dann nur die 30 qm (die Garagen) für die eigentliche Strasse und dann für den Fußweg mit der gesamten Grundstücksgröße.
Ich bin ja willens zu bezahlen sehe es aber nicht ein das der Fußweg als extra Strasse bzw als extra Teil deklariert wird.
Wo bleibt denn da die gerechtigkeit?
Hat es in der Forengemeinde schon mal etwas ähnliches gegeben?
viele Grüße
Claus
Anliegeranteil bei Sanierung der Strasse
11. Januar 2012
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Frage vom 11. Januar 2012 | 11:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anliegeranteil bei Sanierung der Strasse
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#1
Antwort vom 12. Januar 2012 | 16:47
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 252x hilfreich)
quote:
Wo bleibt denn da die gerechtigkeit?
Für das Phrasen*******:
Niemals "Recht" mit "Gerechtigkeit" verwechseln!
Ich nehme an, wir sind im Straßenausbaubeitragsrecht. Soweit mir die Rechtsprechung geläufig ist, dürfen
Einrichtungen (u.a. Straßen und Wege) unterschiedlicher Funktion, nicht gemeinsam abgerechnet werden.
Hier haben wir eine befahrbare Straße und unbefahrbare Zugänge (rechtlich: Wohnwege) zu den Reihenhäusern. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Funktionen und dürfen nicht zusammen (also wie eine Einrichtung) abgerechnet werden.
Grundstücke, die sowohl an der Straße als auch an einem Wohnweg liegen, sind - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - an den Kosten beider Einrichtungen zu beteiligen. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
Ich würde sagen, die Behörde hat soweit richtig abgerechnet.
Was mich an Ihrer Stelle bei diesem Fall aber wirklich ärgern würde, das ist die Tatsache, dass die übrigen Reihenhauseigentümer (abgesehen von dem Garagengrundstück) nur für den Wohnweg zahlen müssen und nicht für die Straße, obwohl sie diese doch genauso in Anspruch nehmen wie Sie und die übrigen Straßenlieger. Wenn diese Eigentümer auch herangezogen würden, dann würde sich Ihr Beitrag deutlich verringern.
Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt nicht sonderlich umfangreich. In der Literatur wird gerne die Meinung vertreten, Grundstücke müssten nur für die nächstgelegene Einrichtung zahlen, was hier der Wohnweg wäre. Das bedeutet aber, dass die Wohnweganlieger vergleichsweise günstig davon kommen, da diese Wege ja recht schmal und somit günstig sind. Und das, obwohl sie, ich wiederhole mich, die Straße genauso nutzen (müssen) wie die direkten Straßenanlieger auch.
Irgendwie auch nicht "gerecht".
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-- Editiert Kissenschlacht am 12.01.2012 16:50
#2
Antwort vom 13. Januar 2012 | 14:11
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Bei der erstmaligen Erschließung in Verbindung mit einem bebauungsplan würden die Weg-Anlieger mit an den Erschließungskosten beteiligt.
Das Stichwort für die Suche nach Urteilen lautet 'Hinterlieger'.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2012 | 15:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Hier dürfte die Einschaltung eines Beitragsspezialisten lohnend sein.
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#4
Antwort vom 16. Januar 2012 | 08:48
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 252x hilfreich)
quote:
Bei der erstmaligen Erschließung in Verbindung mit einem bebauungsplan würden die Weg-Anlieger mit an den Erschließungskosten beteiligt.
Ja, aber da im Sachverhalt von Straßensanierung die Rede ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass es sich um die erstmalige Erschließung handelt.
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#5
Antwort vom 16. Januar 2012 | 08:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Und ja es ist eine Sanierung der Srtasse, erschlossen wurde sie in der 60ern.
Wir haben jetzt erstmal einen Termin bei der Stadt um nochmal zu hören wie die sich das denn so vorstellen.
viele Grüße
Claus
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