Anliegerstraße - Taxi Problem

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hase1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anliegerstraße - Taxi Problem

Hallo an alle,

Ein Kumpel von mir hat ein Restaurant in einer Anliegerstraße (Außenbereich). Dieses Haus/Restaurant ist das einzige Gebäude in der Anliegerstraße sonst nur Waldgrundstücke. Ein Teil der Straße verläuft komplett über sein Grundstück.

Jetzt ist es so, dass es in diesem Bereich noch eine Art" Saufkneipe" gibt die man zu Fuß auch über diese Anliegerstraße erreichen kann. Die Kneipe/Kiosk hat aber die offizielle Zufahrt über eine andere Anliegerstraße und die Adresse lautet auch über die andere Straße.

Jetzt hat er das Problem das sich die teils betrunkenen Gäste der Kneipe bei Ihm in der Anliegerstraße abholen lassen. Die Krönung dabei ist, dass diese dann während Sie auf das Taxi warten gegenüber vom Restaurant (Waldrand) erleichtern
und die Gäste vom Restaurant können teils zusehen !

Die Taxifahrer wurden schon mündlich darüber in Kenntnis gesetzt das dieses eine Anliegerstraße
ist welche über ein Privatgrundstück führt und man nicht wünsche das die Gäste der Kneipe bei Ihm abgeholt werden.
Bis dato hat dieses aber noch keine Wirkung gezeigt.

Mittlerweile wurde auch ein Fax an die Taxizentrale geschickt.

Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen ??




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Die Taxifahrer wurden schon mündlich darüber in Kenntnis gesetzt das dieses eine Anliegerstraße
ist welche über ein Privatgrundstück führt und man nicht wünsche das die Gäste der Kneipe bei Ihm abgeholt werden.
Irrelevant.
Zitat (von Hase1970):
Mittlerweile wurde auch ein Fax an die Taxizentrale geschickt.
Auch irrelevant. Und wirkungslos.

Gerufene Taxen holen die Fahrgäste dort ab, wohin sie gerufen werden. Und wenn in diesem Fall das Taxi vor das Restaurant bestellt wird, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen ??
Die unnötigen Belästigungen der Taxifahrer und der Taxizentrale sein lassen.


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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2761 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen ??

Am Beginn des Privatgrundstücks eine Zufahrtskontrolle einrichten und allen berechtigten Befahrern des Privatgrundstücks eine Legitimierungsmöglichkeit anbieten.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Am Beginn des Privatgrundstücks eine Zufahrtskontrolle einrichten und allen berechtigten Befahrern des Privatgrundstücks eine Legitimierungsmöglichkeit anbieten.
Es geht um eine öffentliche Anliegerstraße.

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#5
 Von 
Hase1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt rechtlich keine Möglichkeit irgendwas zu machen ?

Das Taxi Unternehmen fährt auch in die Anliegerstraße wenn das Restaurant zu ist um Gäste für die andere Kneipe auszuladen.....falls relevant !!

Ist aber gut zu wissen, wenn ich mal ein Taxi in eine Anliegerstraße bestellen möchte, Danke

Viele Grüße





-- Editiert von Hase1970 am 15.11.2021 19:47

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Bis dato hat dieses aber noch keine Wirkung gezeigt.

Warum auch?
Zum einen muss man Wünsche nicht erfüllen.
Zum anderen sind die Taxifahrer ja Anlieger.



Zitat (von Hase1970):
Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen ??

Ich würde - bevor ich alle anspreche und Schreiben versende - würde ich mich erst mal damit beschäftigen, was eine Anliegerstraße ist.

Und dann würde ich mich damit beschäftigen, wie ich einen Schichtschutz für die bedauernswerten Gäste hinbekommen könnte.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Das heißt rechtlich keine Möglichkeit irgendwas zu machen ?
Nein.......... außer den Wildpinklern ein Knöllchen zu verpassen nicht.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2761 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es geht um eine öffentliche Anliegerstraße.

...die direkt auf ein Privatgrundstück führt.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
...die direkt auf ein Privatgrundstück führt.
Nein! Diese führt ÜBER ein Privatgrundstück.

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#10
 Von 
Hase1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle, hab´s weitergeleitet.

Er meinte noch es gibt kein eingetragenes Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück.....falls relevant.

Er wollte dieses aber noch mit seinem Rechtsanwalt besprechen in wie weit man den anderen Betreiber der Saufkneipe mit dran bekommt da dieses absichtlich gemacht wird......

Vielen Dank, bin dann mal weg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Hase1970):
Er meinte noch es gibt kein eingetragenes Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück.....falls relevant.

Das braucht es auch nicht, wenn das wie hier eine öffentlich gewidmete Straße und keine Privatstraße ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Hase, was soll denn der Betreiber des Kiosks tun, auf welcher Grundlage? Zwar werden Betreiber einer Kneipe in sehr, sehr eingeschränktem Maße für das Verhalten von ihren Gästen verantwortlich gemacht, aber da geht es um andere Sachen. Etwa darum, wenn der Wirt es zulässt, dass sich ein offensichtlich fahrunfähiger Gast in sein Auto setzt, um selbst nach Hause zu fahren. Er kann aber mit Sicherheit nicht verhindern, dass Gäste eine öffentliche Straße, und um die handelt es sich hier, benutzt, um von einem Taxi aufgenommen zu werden. Das ist der "Job" der Straße.

wirdwerden

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