Hallo,
ich mache seit Juni 2019 wegen meiner Erkrankung eine Internats mäßige Ausbildung an einem Öffentlichen Berufsbildungswerk. Ich habe aber ein Problem mit den Ärzten, da diese mir meine Ausbildung wegen meiner medizinischen Maßnahme verweigern wollen.
Meine Frage ist, dürfen die das?
Im Endeffekt habe ich hier wertvolle Lebenszeit verloren (Krankheit ist weiter fortgeschritten GDB 70), bis ich dann gesagt bekomme, dass medizinisches Cannabis hier nicht erlaubt ist.
Liebe Grüße
-- Editiert von amz531841-8 am 25.11.2019 16:11
-- Editiert von Moderator am 25.11.2019 17:59
-- Thema wurde verschoben am 25.11.2019 17:59
Arbeitgeber verweigert Cananbis Patient die Medizin
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Heißt?ZitatInternats mäßige Ausbildung an einem Öffentlichen Berufsbildungswerk :
Inwiefern kann ein Arzt einem eine Ausbildung untersagen*ZitatIch habe aber ein Problem mit den Ärzten, da diese mir meine Ausbildung wegen meiner medizinischen Maßnahme verweigern wollen. :
Das kommt drauf an.ZitatMeine Frage ist, dürfen die das? :
Verstehe jetzt nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat - bitte die oben genannten Aspekte erst klären!ZitatIm Endeffekt habe ich hier wertvolle Lebenszeit verloren (Krankheit ist weiter fortgeschritten) :
Wo nicht erlaubt? In Deutschland? In der internatsmäßigen Berufsbildungseinrichtung? ... Bitte klären was genau gemeint ist.Zitatbis ich dann gesagt bekomme, dass medizinisches Cannabis hier nicht erlaubt ist. :
*mal unterstellt, der Konsum "berauschender" Mittel hätte keinen Einfluss auf Sicherheitsaspekte - bspw. Teilnahme am Straßenverkehr. Dann wäre es durchaus möglich, dass der Arzt mit der Ausbildung kollidiert. Er könnte aber die Ausbildung auch dann nicht per se verbieten. Diese Befugnis hat ein Arzt erstmal nicht.
Naja, bei Cannabis handelt es sich immernoch um ein Rauschmittel. Auch wenn es ärztlich verordnet ist können bspw. psychische Ausfallfallerscheinungen durch Cannabiseinnahme entstehen. So kann man, auch wenn es bspw. kein generelles Fahrverbot gibt, durch die Einnahme fahruntauglich sein.ZitatMeine Frage ist, dürfen die das? :
Es kommt ganz drauf an, was man in siener Ausbildung macht. Da du nicht schreibst, was du für eine Ausbildung machst, kann man keine vernünftige Antwort geben. Fahrdienst oder Maschinenbedienung wäre jetzt meiner Meinung nicht das richtige Betätigungsfeld für jemanden der Cannabis einnimmt, da die Gefahr sich und andere zu gefährden sehr hoch ist. Daher könnte dir die Ausbildung verweigert werden, wenn die Sicherheit für dich oder andere nicht gewährleistet werden kann.
Kann auch in der Kombination Canabis / Krankheit liegen. Die Kernfrage ist halt, was man macht und was man hat.
Diese/r fixe Naiba :-)
-- Editiert von radfahrer999 am 25.11.2019 16:17
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ZitatZitat (von amz531841-8): :
Internats mäßige Ausbildung an einem Öffentlichen Berufsbildungswerk
Heißt?
Zitat:Ein Berufsbildungswerk an dem ich eine 3 Jährige Ausbildung als KFM für Büromanagement mache und gleichzeitig eine Wohnung gestellt bekomme um meine Ausbildung als "Behinderter" zu machen
Zitat (von amz531841-8):
Ich habe aber ein Problem mit den Ärzten, da diese mir meine Ausbildung wegen meiner medizinischen Maßnahme verweigern wollen.
Inwiefern kann ein Arzt einem eine Ausbildung untersagen*
Zitat:Ja das frage ich mich auch, ist denen irgendwie zu heikel.
Zitat (von amz531841-8):
Im Endeffekt habe ich hier wertvolle Lebenszeit verloren (Krankheit ist weiter fortgeschritten)
Verstehe jetzt nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat - bitte die oben genannten Aspekte erst klären!
Zitat:Da ich im Juni angefangen habe und es bis jetzt gedauert hat, da wirklich überhaupt eine Lösung zu bekommen.
Anscheinend möchte man hier nicht, dass andere Süchtige mitbekommen, wie hier jemand medizinisches Cannabis verschrieben bekommt
-- Editiert von amz531841-8 am 25.11.2019 16:25
Aha. Hier liegt also der Hund begraben...ZitatAnscheinend möchte man hier nicht, dass andere Süchtige mitbekommen, wie hier jemand medizinisches Cannabis verschrieben bekommt :
Als (medizinischer) Cannabis-Konsument in einer Einrichtung für Suchtkranke zu arbeiten ist halt auch keine optimale Voraussetzung.
Bitte nutze NICHT den Zitierbutton sondern den Antworten-Button, wenn du damit noch nicht so umgehen kannst...
-- Editiert von radfahrer999 am 25.11.2019 16:29
Es ist keine Einrichtung für Suchtkranke, hier sind einfach Menschen mit Körperlichen und Psychisch Beeinträchtigungen die ihre Medizin bekommen und ihre Ausbildung machen.
Hier gibt es glaube einfach noch Vorurteile über Cannabis und anscheinend will man sich nicht mit Cannabis einlassen
/// ... bis ich dann gesagt bekomme, dass medizinisches Cannabis hier nicht erlaubt ist.
Du lernst in einem Öff. BW - insofern wird die Untersagung ein Verwaltungsakt sein, den du gerichtlich überprüfen lassen kannst. Das ist aber kein Problem des Arbeitsrechts, sondern würde vor einem Verwaltungsgericht ausgefochten.
Iss halt die Frage, wie sehr du an einer Klärung interessiert bist.
Ich bin noch in der Probezeit, ist das ein Problem? Ich möchte das schon gerne klären, mich schränkt das stark ein.
Grade weil es meiner Krankheit nur zu Gute kommt.
Verwaltungsgericht wie gehe ich da am besten vor? Welchen Anwalt brauche ich dafür? Macht sowas schon das Integrationsamt?
Grüße
Frage : Rauchen Sie das Cannabis? Wenn ja, kann ich die Vorbehalte verstehen. Das Rauschmittel flutet zum einen dann stark und in kurzer Zeit an und kann somit gewisse Ausfallerscheinungen erzeugen und "einen Kiffer" will nun mal generell keiner im Betrieb rumstehen haben. Verschrieben oder nicht.
Alternative: Lassen Sie sich Dronabinol verschreiben in Kapselform. Oder als Tropfen. Vorzugsweise Kapseln.
Wie auf dem Foto zu sehen ist auch die Realität ...
Zitat:Frage : Rauchen Sie das Cannabis? Wenn ja, kann ich die Vorbehalte verstehen.
Cannabis zum Rauchen darf in Deutschland nicht verschrieben werden.
Auf jedem Cannabisrezept muss der verschreibende Arzt die Konsumform festlegen.
"Rauchen" gehört nicht zu den Konsumformen, die zugelassen sind.
https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/darreichungsformen-dosierung-2032612
Das steht dort nicht
Tatsächlich können Cannabis Blüten verordnet werden, die entweder mittels eines Vaporisators gedampft oder eben geraucht werden können (oder in Teig eingebacken als Keks oder als Tee....usw)
Die Bundesärztekammer, ebenso wie Apotheker etc EMPFEHLEN die Zufuhr durch Rauchen nicht, einfach weil auch die Dosierung schwierig ist und eben auch mein beschriebenes Problem mit dem Anfluten.
Aber verboten ist es auf keinen Fall. Noch nicht, vielleicht ändert sich das ja auch noch.
Im Idealfall einen mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht.ZitatVerwaltungsgericht wie gehe ich da am besten vor? Welchen Anwalt brauche ich dafür? :
Vermutlich nicht, da eine individuelle Rechtsberatung dem Berufsstand des "Anwalts" obliegt. Das Integrationsamt kann aber ggf. mediatorisch tätig werden. Da müsste man mal vorstellig werden.ZitatMacht sowas schon das Integrationsamt? :
Am besten schildert man denen das Problem etwas strukturierter, sortierter und vollständiger, als hier geschehen. Ich weiß immer noch nicht, wie sich die Situation jetzt genau darstellt. Auf Rückfragen wird nur äußerst begrenzt eingegangen.
In Ergänzung zu meinem Vorschreiber: wir wissen nicht, wer dieses Heim betreibt. Im Zweifel nicht das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur. Diese Wohneinrichtungen haben in der Regel eigene Verträge, die mit normalen Mietverträgen nur wenig gemeinsam haben. Da müsste man mal reinschauen. Daraus könnte sich dann auch die gerichtliche Zuständigkeit ergeben, muss nämlich nicht Verwaltungsrecht sein.
Wir kennen die Hausordnung nicht.
Wir wissen nicht, in welcher Form das Cannabis zu sich genommen wird. Ob Geruchsbelästigung da ist, ob da C.-Parties mit Leidensgenossen steigen, was weiss ich.
Aber so lange wir das nicht wissen, kann man auch nicht helfen.
wirdwerden
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