Aufbewahrungsfrist Arbeiterkammer Abschlußprüfung

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
blackforrest
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrungsfrist Arbeiterkammer Abschlußprüfung

Guten Tag!

Ich möchte gerne wissen wie lang die Aufbewahrungsfristen von Arbeitskammern für abgeschlossene Berufsausbildungen bzw. der Prüfung als Dokument ist?

Kann eine Zweitschriftt 30 Jahre nach dem Berufsabschluss noch angefordert werden?

Herzliche Grüsse!
blackforrest

-- Editiert von blackforrest am 19.09.2020 16:25

-- Editiert von Moderator am 19.09.2020 18:25

-- Thema wurde verschoben am 19.09.2020 18:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Arbeitsrecht im Sinne dieses Forums betrifft die Frage gewiss nicht.


:forum:

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Anfordern kann man alles, die Frage ist, ob das Teil noch da ist. Aufbewahrungsfristen sind individuell geregelt, je nach Kammer und Land.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blackforrest
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Anfordern kann man alles, die Frage ist, ob das Teil noch da ist. Aufbewahrungsfristen sind individuell geregelt, je nach Kammer und Land.


Wo kann ich diese Information finden?
Und nein, das "Teil" ist nicht mehr da, ich brauche das allerdings dringend.

LG blackforrest

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120257 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von blackforrest):
Wo kann ich diese Information finden?

Am besten in dem man bei der Kammer nachfragt.

Ansonsten müsste man sich die Satzungen / Ordnungen der Kammer ansehen. Und die Gesetze des Landes zum Thema.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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