Ausgangssperre: Darf VM zu seinem Mietobjekt?

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Ausgangssperre: Darf VM zu seinem Mietobjekt?

Moin, mal ne Frage falls es zur Ausgangssperre wegen Corona kommt:

Es wird dann ja wohl die Ausnahme geben um zu seiner Arbeitsstätte zu fahren. Wie sieht es denn für Vermieter aus, die zu Ihrem Mietobjekt müssen, weil Handlungsbedarf besteht. Dies müsste dann doch auch unter der Ausnahme mit der Fahrt zur Arbeit fallen, ist schließlich eine Erwerbstätigkeit für den VM. Interessant wird wenn die Polizei nen Nachweiß vom Arbeitgeber fordert, muss ich dann nen Grundbuchauszug vorzeigen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Alle Sachen, für die ein Handlungsbedarf bestehet, wird man machen dürfen.

Und ansonsten sollte man abwarten wie die Regelungenj konkret aussehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Regelungen sind Ländersache und die Länder konnten sich nicht auf eine für alle gültige Formulierung einigen (Stand gestern Abend).

Folglich muss man in den Beschluss des Bundeslandes schauen, wenn man sicher sein will.

Zitat (von sunnyboy171981):
Interessant wird wenn die Polizei nen Nachweiß vom Arbeitgeber fordert, muss ich dann nen Grundbuchauszug vorzeigen?


Nein, sicher kein Muss, aber eine Kopie dabei haben um sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, wäre sicher nicht schlecht um seine Aussage belegen zu können.

berry

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
muss ich dann nen Grundbuchauszug vorzeigen?


Besser wäre wohl der Mietvertrag.

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